Frank Henning
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2026
Sehr gern. Bitteschön! Herr Thiele, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie sind ja der Auffassung, dass die Landeswohnungsgesellschaft keine Landesaufgabe ist und dass die Landeswohnungsgesellschaft im Grunde genommen überflüssig ist. So habe ich Ihre Ausführungen jedenfalls verstanden. Meine Frage lautet: Ist Ihnen eigentlich Artikel 6 a der Niedersächsischen Verfassung bekannt? Sollte das nicht der Fall sein, will ich Ihnen den Inhalt gerne erläutern: Darin steht, dass das Land die Bevölkerung „mit angemessenem Wohnraum" zu versorgen hat. Damit hat der soziale Wohnungsbau Verfassungsrang. Ist Ihnen ferner bekannt, dass der Verkauf der NILEG, den die CDU damals betrieben hat, vom Landesrechnungshof als Verkauf unter Wert und damit als verfassungswidrig im Hinblick auf Artikel 6 a gerügt worden ist? Herr Henning,
