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Stephan Bothe

AfD 29.08.2024 1:15 min Tagungsabschnitte 19/18

"Unfassbare Abschiebe-Anweisung an die Polizei"

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, es hat sich hierbei ja nicht direkt um einen Infobrief gehandelt, sondern dieser Brief war mit „Erklärung zur eventuellen Ausreiseverweigerung" überschrieben. In dieser Erklärung wird kein Paragraf, sondern eine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz angeführt; den Zahlencode will ich hier nicht vortragen. Aber in dieser Erklärung wird auf folgende Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz hingewiesen: „Die Zuständigkeit der Behörde, die die Zurückschiebung oder Abschiebung angeordnet hat, endet nicht mit der Überstellung des Ausländers an die Grenzbehörde." Nach dieser Erklärung war die Bundespolizei gar nicht allein für die Abschiebung zuständig, sondern auch die LAB NI als zuständige Ausländerbehörde. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Sind Sie aktuell noch für diese Person zuständig? Und: Vielleicht können Sie noch mal erklären, was für Sie bzw. die Landesregierung passiver Widerstand ist, welcher eine Abschiebung verhindert. Danke. Herr Bothe, das waren jetzt zwei Fragen, geschickt in einen Wortbeitrag gepackt. Die Ministerin antwortet.

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