Michael Lühmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Einführung künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung und Fahndung)
Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Mir ist eines an der Stelle doch noch mal wichtig: Wir haben eine Rechtsbindung staatlicher Gewalt. Sie ist Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deswegen finde ich die Ansprache an die Menschen dort draußen mit Blick darauf, was der Täter und die Täterin da machen, und dass daraus Unverständnis abgeleitet wird, ehrlich gesagt, ein bisschen bedenklich. Wir sind hier immer noch in dem Rahmen, in dem wir uns bewegen müssen. Das muss verfassungskonform sein. Das haben wir kritisch gestellt - und nicht den Ansatz an sich. Ich halte es für eine sehr gute Variante, wenn wir hier darüber diskutieren und auf die verschiedenen offenen Punkte in diesem Gesetzentwurf hinweisen. Mein Kollege Saade hat es schon gesagt: Wenn der Bund 28 Seiten liefert und Rechtsbedenken vorliegen, während Sie eine Seite liefern, dann ist die Vermutung, dass darin eine ganze Menge an Rechtslücken vorhanden ist, einfach da. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass wir uns das intensiv angeguckt haben und es sich lohnt, dass man sich auch mal anguckt, was unser Bundesverfassungsgericht zu Eingriffsschwellen und Eingriffstiefen und dazu sagt, wie man das in Zusammenhang bringt. Was wir den Menschen da draußen wirklich nicht erklären könnten deshalb sind wir einfach nur zurückhaltend; auch wenn wir Ziel teilen, wäre, wenn wir ein Gesetz machen würden, mit dem wir vor dem Bundesverfassungsgericht sehenden Auges scheitern. Das müssten wir den Menschen da draußen erklären. Deswegen sagen wir: Lassen Sie uns darüber reden! Die Bedenken sind erheblich. Der Datenschutzbeauftragte wurde angesprochen. Das ist eine gemeinsame Position aller Datenschutzbeauftragten; sie stellen genau das kritisch. Dann können Sie hier nicht sagen: Der hat gesagt, das können wir machen. Natürlich müssen wir zusammenarbeiten. Aber es gibt eine Menge offener Fragen. Lassen Sie uns diskutieren! Aber mit Verweis auf die TäterInnen zu sagen, das müssen wir einfach machen - nein, einfach zu machen ist dort, wo Eingriffstiefen besonders groß sind, nie die beste Idee. Herr Lühmann, Sie müssen zum Schluss kommen. Herzlichen Dank. Möchten Sie antworten, Herr Bock? -
