landtag-niedersachsen.de ↗

Eva Viehoff

GRÜNE 27.03.2025 3:24 min Tagungsabschnitte 19/24

Errichtung einer zentralen Schlösserverwaltung für Niedersachsen

Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zu dem vorliegenden Entschließungsantrag zur Schlösserverwaltung möchte ich Ihnen zunächst von meiner Lieblingsburg berichten. Meine Lieblingsburg liegt in meinem Nachbarort. In Hagen im Bremischen gibt es eine sehr kleine Burg, die in der Frage der Unterhaltung dem Landkreis Cuxhaven zugerechnet wird, wo ich selbst Ausschussvorsitzende des Kulturausschusses bin. Die Burg ist eines von mehreren herausragenden Gebäuden im Landkreis Cuxhaven. Unter anderem gehört dazu auch die weitaus größere Burg in Bad Bederkesa. Die Burg in Hagen im Bremischen wird von einem ehrenamtlichen Verein betrieben, dem Kultur- und Heimatverein Burg zu Hagen im Bremischen. Diese kleine Burg war lange nicht barrierefrei. Es hat in den Gesprächen mit dem Verein und dem Landkreis lange gedauert, bis man sich endlich auch unter Denkmalschutzgesichtspunkten auf eine Lösung für einen Fahrstuhl einigen konnte. Heute gibt es diesen Fahrstuhl und ist diese Burg annähernd barrierefrei. Das ist gut so und, wie gesagt, zusammen mit dem Denkmalschutz vor Ort erfolgt, der nämlich nach dem Denkmalschutzgesetz für diese Burg zuständig ist. Wenn ich mir vorstelle, wir hätten eine zentrale Schlösserverwaltung und sie hätte klären müssen, welche Burg oder welches Schloss denn zuerst barrierefrei gemacht wird, dann gehe ich davon aus, dass meine kleine Burg in Hagen im Bremischen bestimmt nicht auf Platz 1 gewesen wäre. Wenn man dann noch das zentrale Baumanagement berücksichtigt, das von einer Schlösserverwaltung hinzugezogen würde, um Sanierungen zusammen mit dem Denkmalschutz vor Ort durchzuführen nicht mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalschutz; das ist dafür nämlich überhaupt nicht zuständig, dann glaube ich nicht, dass der Fahrstuhl in meiner kleinen Burg in Hagen im Bremischen bis 2100 oder 2200 gebaut worden wäre. Unabhängig davon bedarf eine zentrale Verwaltung von vielen Burgen und Schlössern einer Verwaltungsebene und Verwaltungsstruktur, die erheblich höhere Kosten im MWK erzeugen würde, als es jetzt der Fall ist. Ehrlich gesagt, sind die von Ihnen, liebe Frau Schülke, eben genannten Haushaltsstellen dafür überhaupt nicht geeignet. Denn: Schließen wir dann die Landesmuseen? Und noch ein Hinweis: Eine Stiftung ist eine Stiftung. Das Stiftungsgeld können Sie nicht einfach für irgendwas anderes benutzen als den Stiftungszweck. Letzter Satz! Deshalb, denke ich, sollten Sie über Ihre Finanzierung noch mal nachdenken. Ich bleibe gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank, Frau Viehoff.

Alle Reden von Eva Viehoff Rede ansehen ↗