Dr. Andreas Hoffmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
Herr Dr. Hoffmann, bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Viele Punkte des Nachtragshaushalts sind mit dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2025, den wir nachher beraten, erledigt. Medizinstudienplätze, Mittel für den Erhalt der Landesstraßen, Hochwasserschutzmaßnahmen: Das ist alles enthalten und besser noch als in Ihrem Nachtrag auf Dauer gestellt - und nicht nur in den verbleibenden drei Monaten von 2024 zu verausgaben. So weit, so bekannt. Das hatten wir im letzten Jahr alles so ähnlich auch schon mal. Damals ging es in Ihrem Nachtrag darum, die Versäumnisse Ihrer eigenen Politik zu korrigieren, die wir quasi nachträglich retten sollten. Und auch hier sind wieder die alten Forderungen enthalten - diesmal begründet mit dem Weihnachtshochwasser, obwohl wir im Haushaltsausschuss erst kürzlich gehört haben, dass das Geld für 2024 ausreicht; Kollege Raulfs hat darauf hingewiesen. Aber die CDU schlägt, nachdem wir den Bürgschaftsrahmen des Landes für die Meyer-Werft so gut wie ausgeschöpft haben, noch etwas Neues vor, nämlich diesen Bürgschaftsrahmen um 1 Milliarde Euro zu erweitern. Sie wollen Bürgschaften für Kredite geben, die die niedersächsischen Krankenhäuser aufnehmen können. Das klingt auf den ersten Blick zu schön, um wahr zu sein. Aber denken wir uns da mal ein bisschen genauer rein. Die Vergabe von Bürgschaften folgt ja eigenen strengen gesetzlichen, verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das Land Niedersachsen darf Bürgschaften nur dann geben, wenn erstens der Charakter als Risikoabsicherungsgeschäft gegeben ist und zweitens es keine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer späteren Inanspruchnahme aus der Risikoübernahme gibt. In einfach: Das Land kann nur dann eine Bürgschaft geben, wenn das Geschäftsmodell stimmt und das Land erwarten kann, dass die Bürgschaft nicht zieht. Nun würden wir uns alle das ja anders wünschen. Aber allein die Tatsache, dass die Kommunen jährlich Millionen für den Betrieb und den Erhalt kommunaler Krankenhäuser zuschießen müssen, ist ein klares Indiz dafür, dass der Business-Case Krankenhaus gerade nicht rundläuft. Eine Bürgschaft darf nur dann erklärt werden, wenn wir erwarten können, dass der Empfänger des Kredits, den wir verbürgen, aus eigener Kraft die anfallenden Zinsen aufbringen und die Kreditsumme aus eigenen Mitteln erwirtschaften und begleichen kann und das können Kliniken leider gerade nicht. Dazu kommt die Erwartung, dass der Bund die Kosten später übernimmt und die von uns verbürgten Kredite begleicht. Angesichts des vorgelegten Bundeshaushaltsentwurfs und der Spardebatten auf Bundesebene tut mir leid; auch das hätte ich gerne anders besteht hier ein ziemliches Risiko für das Land. Sie schlagen also vor, dass wir den Bürgschaftsrahmen für potenzielle Schuldner vergrößern, für die wir nach aktuell bekannten Informationen keine Bürgschaft als Land übernehmen könnten, wenn wir uns an die gesetzlichen, verfassungsrechtlichen Anforderungen halten würden. Ihr Vorschlag wäre auf Sicht ein Verstoß gegen die landesrechtliche Schuldenbremse. Sie wären ja nicht der erste CDU-Landesverband, der sich für eine Anpassung der Regel der Schuldenbremse ausspricht. Genauso wie ich sind sicher noch viele weitere Abgeordnete hier im Plenum gerne bereit, mit Ihnen über eine Reform der Schuldenbremse zu sprechen, liebe CDU. Aber lassen Sie uns das offen und transparent und nicht über die Hintertür als Änderungsantrag zu einem Nachtrag und auf fragwürdiger Rechtsgrundlage tun. Vielen Dank.
