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Stephan Bothe

AfD 14.09.2023 3:58 min Tagungsabschnitte 19/9

Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten im Streifendienst der Polizei in Niedersachsen

(Rednerwechsel) Sehr vielen Dank, Herr Präsident. Verehrte Kollegen! In der Frage der Ausrüstung niedersächsischer Polizeibeamter mit Distanzelektroimpulsgeräten ‑ kurz: Taser ‑ zeigt sich diese Landesregierung ‑ in Abwesenheit ‑ einmal mehr sachlichen Argumenten nicht zugänglich. Die rot-grünen Fraktionen sind es ohnehin nicht. Die Landesregierung verweigert es, die positiven Erfahrungen zur Kenntnis zu nehmen, die Polizeibeamte in anderen Bundesländern mit dem Einsatz des Tasers in der dienstlichen Praxis gemacht haben. Beispiel NRW: Laut dem dortigen Innenminister Herbert Reul hat es sich nicht nur gezeigt, dass der Taser im Vergleich zur Schusswaffe ein vergleichsweise schonendes, aber dennoch wirksames Einsatzmittel ist. Nein, der Taser hat auch eine stark präventive und deeskalierende Wirkung. Die bloße Androhung des Tasers im Einsatz, teils verstärkt durch die Demonstration des Lichtbogens, hat in NRW in den allermeisten der bisherigen Anwendungsfälle zur Deeskalation der Einsatzsituation geführt. Die gleichen Erfahrungen werden aus Rheinland-Pfalz gemeldet, wo mittlerweile alle Streifenwagen mit einem Taser ausgestattet sind. Auch in Niedersachsen gab es immer wieder Vorfälle für die Polizei in Einsatzsituationen, in denen der Einsatz eines Tasers mutmaßlich einen Schusswaffengebrauch hätte verhindern können, um einer Gefahr von Leib und Leben zu begegnen. So hätte der Einsatz eines Tasers am 17. Mai dieses Jahres in einer Asylunterkunft in Hannover-Vinnhorst mit hoher Wahrscheinlichkeit den dort erfolgten Schusswaffengebrauch eines Polizeibeamten verhindert, bei dem ein 25-jähriger Migrant nach einem Messerangriff lebensgefährlich verletzt wurde. Ebenso hätte der Einsatz eines Tasers am 3. Oktober 2021 in Harsefeld im Landkreis Stade mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod eines 20-jährigen Asylbewerbers verhindert, der ebenfalls nach einem Messerangriff in einer Asylunterkunft von der Polizei erschossen wurde. Das werden auf absehbare Zeit nicht die letzten Vorkommnisse dieser Art gewesen sein. Denn durch die anhaltende illegale Massenmigration nach Deutschland und Niedersachsen erhöht sich auch das Gewaltpotenzial in diesem Land. Deshalb ist es notwendig, endlich die Lücke zwischen dem polizeilichen Einsatzmittel Reizgas einerseits und der Schusswaffe andererseits zu schließen. Aber, werte Kollegen, anstatt die positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern mal zum Anlass zu nehmen, den aktuellen Entwicklungen und daraus erwachsenen Erfordernissen an die Ausrüstung der Polizei Rechnung zu tragen, lässt die Landesregierung unsere Polizei nicht nur unvollständig ausgestattet, sie bringt ihr auch ein gewisses Misstrauen in Bezug auf die Fähigkeit des sachgemäßen Einsatzes des Tasers entgegen. Anerkennung und Lob sowie Anerkennung und Respekt sehen trotz anderer Lippenbekenntnisse anders aus, werte Kollegen! Jetzt konnte man heute vernehmen, dass die CDU einen Antrag zur Direktüberweisung eingebracht hat, eigentlich ist das ein Änderungsantrag zu unserem Antrag, aber Sie haben ihn direkt in den Innenausschuss überweisen lassen, dass erst einmal Pilotprojekte im Bereich des Tasers und seines Einsatzes in der Polizei gemacht werden sollen. Die Wahrheit ist: Es gibt schon ausreichend Erkenntnisse und ausreichend Pilotprojekte in NRW, in Rheinland-Pfalz, aber auch in unseren Nachbarländern, den Niederlanden und Belgien, und auch in Großbritannien. Wir wissen alles über den Taser, über seine Effizienz und den Erfolg als Einsatzmittel für die Polizei. - Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Lassen Sie uns den Weg gehen: Statten wir die Polizei so aus, dass sie die Bürger und sich selbst in Zukunft besser schützen kann! Vielen Dank. (Rednerwechsel) Die nächste Wortmeldung, aus der CDU-Fraktion: Kollegin Frau Saskia Buschmann. Bitte schön!

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