Sebastian Zinke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz zu Beginn dieser beiden Tagesordnungspunkte einen Blick in einen anderen Teil dieser Welt, nach Sydney, richten. Wir verurteilen den antisemitischen Angriff auf feiernde Jüdinnen und Juden auf Schärfste, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dieser Übergriff zeigt, dass wir alles tun müssen, um unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass wir solche Angriffe in Zukunft in Deutschland verhindern können. In diesem Lichte diskutieren wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Novellierung unseres Verfassungsschutzgesetzes. Dieses Gesetz diskutieren wir in einer, wenn man es flapsig ausdrücken möchte, wilden Zeit. Wir haben es mit zahlreichen Veränderungen in unserer Gesellschaft sowohl in Deutschland als auch weltweit und mit einer veränderten Sicherheitslage in der Welt zu tun. Diese Veränderungen gehen von der Frage: „Werde ich zukünftig mit Elektromobilität unterwegs sein oder nicht?" bis hin zu der Frage: „Wer sind eigentlich unsere Partner, wenn es um die Sicherheit Deutschlands geht?" Diese Veränderungen führen vielfach jedenfalls ist das meine Erfahrung zu Verunsicherung und Ängsten in der Bevölkerung. Wir wissen aus der Geschichte, aber wir beobachten das auch ganz aktuell: In der Zeit der Unsicherheit haben Extremistinnen und Extremisten leichtes Spiel. In dieser Zeit hat uns die Landesregierung den Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgelegt. Das ist eines der, wie ich finde, anspruchsvollsten Gesetze, die wir als Parlament zu beraten haben, weil es in diesem Gesetz darum geht, in besonderer Art und Weise Möglichkeiten zu eröffnen, in Grundrechte einzugreifen. Dass wir das Ganze sorgfältig angegangen sind, zeigt sich daran, dass wir den Gesetzentwurf vor genau einem Jahr zum ersten Mal beraten und den Gesetzentwurf im Ausschuss ein Jahr lang mit Expertinnen und Experten, mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, aber auch zwischen den Fraktionen sehr sorgfältig beraten haben und Ihnen heute eine leicht veränderte Version vorlegen können. Das ist ein besonderes Gesetz, das besondere Befugnisse für eine besondere Behörde beinhaltet, die ein besonderes Gesetz in Deutschland schützt: Der Verfassungsschutz schützt unsere Verfassung, unser Grundgesetz. Das ist vielleicht eine Politikerphrase. Man kann es aber auch anders sagen: Der Verfassungsschutz schützt die Art, wie wir als Gesellschaft zusammenleben, wie in Deutschland und in Niedersachsen die Macht verteilt ist und wie wir die Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen schützen können. Wer sich außerhalb dieser Regeln befindet, den dürfen wir als Verfassungsfeindin oder Verfassungsfeind bezeichnen. Der Verfassungsschutz ist dieser Vergleich wird immer wieder bemüht ein Frühwarnsystem für uns als Politik, aber vermehrt auch für die gesamte Gesellschaft. Denn in Zeiten von Digitalisierung und digitalen Newsräumen wird es immer schwieriger, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus oder auch Desinformation, die von außen gesteuert wird, zu erkennen. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Verfassungsschutz stärken. Das tun wir mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs. Wir werden, wenn wir ihn heute beschließen, ein modernes, an der aktuellen Rechtsprechung orientiertes Gesetz haben. Der Verfassungsschutz wird damit die Möglichkeit haben, seine Aufgabe im System der Sicherheitsbehörden wahrzunehmen. Lassen Sie mich kurz skizzieren, was wir verändern: Wir präzisieren in dem Gesetzentwurf die Aufgaben des Verfassungsschutzes, indem wir die Prävention mit aufnehmen. Zukünftig wird es möglich sein, Bestrebungen, die von Einzelpersonen ausgehen, zu beobachten. Wir werden die fdGO nicht mehr selbst definieren, sondern verweisen dynamisch auf das Bundesrecht. Wir kippen das Verbot, Drohnen zu nutzen. Wir führen die Möglichkeit der Standortermittlung mittels IMSI-Catcher ein. Wir ermöglichen die Bildaufzeichnung zur Feststellung von Personenpotenzialen. Wir konkretisieren die erhebliche Bedeutung bei Verdachts- und Beobachtungsobjekten. Wir senken die Hürden für das Anwerben von V‑Personen, die bereits in den entsprechenden Milieus unterwegs sind. Wir schaffen die Voraussetzungen für das verdeckte Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes und für die Kontostammdatenabfrage. Wir verlängern die kurzfristige Observation von 24 auf 48 Stunden, und wir verändern mit diesem Gesetzentwurf auch die Datenübermittlungs- und Datenschutzvorschriften. Wir finden, das ist ein rundes Paket, mit dem der Verfassungsschutz zukunftsfest aufgestellt ist. Die CDU hat mit ihrem Antrag das wird gleich sicherlich noch zur Sprache kommen weitergehende Dinge wie eine Wohnraumüberwachung gefordert. Dies sehen wir als übertrieben an, weil wir glauben, dass der Artikel 13 GG nur ein sehr enges Anwendungsfenster für einen Eingriff in das entsprechende Grundrecht eröffnet. Das Gleiche gilt für die Online-Durchsuchung und die Frage, ob die organisierte Kriminalität in Niedersachsen zukünftig vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll. Länder, die das bereits eingeführt hatten, haben das wieder zurückgenommen, weil es eine polizeiliche Aufgabe ist, Kriminalität zu bekämpfen. Das sehen wir im Hinblick auf das klare Trennungsgebot auch zukünftig als ausreichend für uns an. Das Gleiche gilt für die Quellen-TKÜ, die gefordert wird. Dabei wird übersehen, dass wir das bereits heute über das Artikel‑10-Gesetz tun können. Besonders aufgemerkt und diskutiert haben wir über die Forderung, auch Jugendliche unter 14 Jahren, also Kinder, vom Verfassungsschutz speichern und beobachten zu lassen. Dazu ich hoffe, das wird hier heute nicht wiederholt hat der Kollege Plett in der letzten Ausschusssitzung gesagt: Der Verfassungsschutz muss die Vorfeldorganisation der Jugendämter sein. Das sehen wir anders. Wir glauben, dass es richtig ist, hier an das Alter von 14 Jahren anzuknüpfen, das auch in § 19 StGB, also bei der Strafmündigkeit, vorgesehen ist. Das ist ein gutes Alter. Nichtsdestoweniger müssen wir natürlich bei Kindern, die im extremistischen Milieu aufwachsen, auch über die Jugendhilfe tätig werden. Insgesamt liegt uns hier heute ein ausgewogener Gesetzentwurf vor, der auf der einen Seite die Grundrechte schützt und auf der anderen Seite den Verfassungsschutz stärkt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die an dieser Gesetzesberatung mitgewirkt haben: bei den Mitgliedern meiner eigenen Fraktion, aber auch bei allen Expertinnen und Experten, die uns mit Rat und Tat und mit ihrem Wissen zur Seite gestanden haben, insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GBD, bei Herrn Dr. Miller und Herrn Dr. Wefelmeier, weil es ein besonderes Gesetz ist, das wir hier beschließen wollen, und weil es auch einen besonderen Aufwand innerhalb der Verwaltung darstellt, wenn wir einen solchen Gesetzentwurf beraten. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf beweist: Die rot-grüne Koalition ist ein Garant dafür, dass Freiheit und Sicherheit in einem abgewogenen Verhältnis zueinander stehen - heute und auch in Zukunft. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
