Christian Frölich
13. Eingabenübersicht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Petition 674/11/19 trägt der Petent vor, dass vor einer Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen sowie im Rahmen der Schlussrechnung ein niedrigschwelliges Instrument wie beispielsweise eine Clearingstelle eingerichtet werden sollte, um schnell zu pragmatischen Lösungen für die betroffenen Betriebe zu kommen. Zusätzlich fordert er Vereinfachungen bezüglich der Prüfstandards und Umfänge. Meine Damen und Herren, diesbezüglich hat es schon eine Reihe von Vereinfachungen und Fristverlängerungen gegeben. Dennoch will ich Ihnen vom Landesinnungsverbandstag der Friseure in Nienburg berichten, wo ich im April dieses Jahres zusammen mit einem Vertreter der NBank auf dem Podium gesessen habe. Dort wurde nochmals sehr eindrücklich von betroffenen Betrieben geschildert, dass es vielen eben nicht möglich oder für sie unzumutbar ist, die geforderten Gelder zurückzuzahlen, und dass es dabei auch um die Existenz dieser Betriebe geht. Betriebe müssten bei der Rückzahlung horrende Zinsen bis zu 8,2 % bezahlen, obwohl sie teilweise immer noch keinen Rückzahlungsbescheid erhalten hätten. Natürlich gibt es nach Maßgabe der verwaltungsrechtlichen Vorgaben Anhörungsmöglichkeiten und auch das Instrument des Widerspruchsverfahrens. Aber genau an den auf dieser Versammlung geschilderten Beispielen wurde sehr deutlich, dass eine Clearingstelle als niedrigschwelliges Instrument für pragmatische Lösungen nicht, wie vom Ministerium geäußert, zu erheblichem bürokratischen Aufwand führt, sondern ein Weg wäre, um diese Fälle kurzfristig auf Augenhöhe zu klären. Wir votieren daher ganz klar für „Material". Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Frölich. -
