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Corinna Lange

SPD 27.02.2025 2:27 min Tagungsabschnitte 19/23

Sprache als Schlüssel zur Bildung von Anfang an stärken: Frühkindliche Sprachförderung neu denken!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass sich die CDU mit dem Thema „frühkindliche Sprachförderung" befasst, ist grundsätzlich richtig und wichtig. Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Doch bereits heute bietet Niedersachsen eine solide gesetzliche Grundlage für eine nachhaltige und wirksame Sprachbildung. Heute diskutieren wir über den Antrag der CDU-Fraktion, die unter anderem die Einführung verpflichtender Sprachtests im vorletzten Kita-Jahr fordert. Doch verpflichtende Sprachstandserhebungen gibt es in Niedersachsen bereits. Dieser Antrag ist also keineswegs ein Neudenken der Sprachförderung, sondern ignoriert bestehende und bewährte Strukturen. Das wurde auch durch eine Unterrichtung durch die Landesregierung im Kultusausschuss im September letzten Jahres deutlich. Aber wie funktioniert Sprachförderung in Niedersachsen eigentlich? Die frühkindliche Sprachförderung ist in Niedersachsen klar geregelt. Seit der Gesetzesänderung im NKiTaG im Jahr 2018 liegt der Fokus auf alltagsintegrierter Sprachbildung, ein Paradigmenwechsel, der Sprachentwicklung nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil der kindlichen Entwicklungsprozesse. Das bedeutet konkret erstens: Beobachtung und Dokumentation. Jede Kindertagesstätte ist verpflichtet, die Sprachentwicklung der Kinder systematisch zu beobachten und zu dokumentieren. Dies geschieht kontinuierlich im gesamten pädagogischen Alltag. Auf Basis dieser Beobachtungen wird entschieden, ob und in welchem Umfang zusätzliche Sprachfördermaßnahmen erforderlich sind. Zweitens: individuelle Förderung im letzten Kindergartenjahr. Im letzten Jahr vor der Einschulung, spätestens zu Beginn des Jahres, muss die Sprachkompetenz jedes Kindes erfasst werden. Sollte ein besonderer Sprachförderbedarf festgestellt werden, erfolgt eine gezielte individuelle Förderung, die auf dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Einrichtung basiert. Ein abschließendes Gespräch mit den Eltern, das auch eine Zusammenarbeit mit der aufnehmenden Grundschule umfassen kann, rundet diese Phase ab. Drittens: finanzielle Unterstützung. Das Land stellt für die Sprachförderung jährlich rund 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel können von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den Kitas genutzt werden, um zusätzliche pädagogische Fachkräfte einzustellen oder Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Viertens: Sprachförderkonzepte. Frau Lange, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Bauseneick zu? Ja. Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.

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