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Jan Schröder

SPD 26.09.2024 6:30 min Tagungsabschnitte 19/19

Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion geforderte Ausweitung von beschleunigten Verfahren mag auf den ersten Blick als eine sinnvolle Maßnahme erscheinen, um unsere Justiz zu entlasten und Straftäter schneller zu bestrafen. Denn auch die SPD-Fraktion sieht den grundsätzlichen Nutzen von beschleunigten Verfahren, bei denen, so wie es bereits bei deren Einführung in den 90er-Jahren treffend beschrieben wurde, die Strafe auf dem Fuße folgt. Doch anders, als die CDU mit ihrem Antrag fordert, sind wir der Meinung, dass die Anwendung von beschleunigten Verfahren nicht politisch festgelegten Zielvorgaben folgen darf. Vielmehr ist jeder Einzelfall durch die Staatsanwaltschaft umfassend zu prüfen und, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, das beschleunigte Verfahren anzuwenden. Die im Antrag geforderte Einberufung von Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Vorgaben und Kriterien, in welchen Fällen Strafverfahren zwingend im beschleunigten Verfahren von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zu bearbeiten sind, stellt daher einen nicht zu tolerierenden Eingriff in die Unabhängigkeit unserer Justiz dar. Meine Damen und Herren, beschleunigte Verfahren wurden für klare und einfach gelagerte Fälle konzipiert. Sie sind besonders geeignet, wenn der Sachverhalt unkompliziert ist und Beweismittel direkt vorliegen. Deswegen: Die Schmierer vom Landtag, die haben wir nicht mal, Herr Moriße. Ein beschleunigtes Verfahren ist da nicht mal möglich. Entschuldigung, aber: nicht verstanden! Daher haben diese Verfahren auch definitiv ihre Daseinsberechtigung. Doch allein bei der Frage, was genau denn klare und einfach gelagerte Fälle sind, endet es zumeist schon wieder. Denn bei genauerer Betrachtung sind viele Fälle wie auch die von Ihnen im Antrag angesprochenen sogenannten Klimakleber gar nicht so eindeutig, dass ein beschleunigtes Verfahren generell zur Anwendung kommen dürfte. Dem Beschleunigungsgrundsatz auf der einen Seite stehen die Wahrung der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte auf der anderen Seite gegenüber, denn nicht bloß Richterinnen und Richter, sondern auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger brauchen für eine angemessene Einschätzung des Sachverhalts ausreichend Zeit. Einschränkungen dieses Anspruchs auf rechtliches Gehör beschädigen die Grundpfeiler unseres Rechtssystems. Das ist mit uns, mit der SPD-Fraktion, nicht zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir können uns nicht damit abfinden, dass Zeitdruck dazu führt, die Qualität der Beweisführung negativ zu beeinflussen. Kritik an einer verstärkten Nutzung kommt beispielsweise auch vom Deutschen Richterbund, der, wie ich finde, zu Recht anmahnt, dass schnellere Verfahren keinesfalls zu einer Aufweichung rechtsstaatlicher Standards führen dürfen. Auch muss beachtet werden, dass die Unschuldsvermutung nicht mal eben beiseitegeschoben werden kann. Es ist zu befürchten, dass bei exzessiver Nutzung von beschleunigten Verfahren die Justiz zu stark belastet wird, denn was auf dem Papier auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, ist in der Praxis oftmals mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Richterinnen und Richter müssen innerhalb kürzester Zeit über sich im Nachhinein doch als kompliziert herausstellende Sachverhalte entscheiden, was die Qualität der Urteilsfindung durchaus beeinträchtigen kann. Daher sage ich ganz klar: Beschleunigte Verfahren sind in Einzelfällen äußerst sinnvoll, sie müssen aber die Ausnahme bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass beschleunigte Verfahren das Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung erhöhen würden. Ich bin der Auffassung, dass in erster Linie faire, gerechte und gut begründete Verfahren, in denen die Rechte des oder der Angeklagten vollumfänglich gewahrt wurden, das Gerechtigkeitsempfinden mit Blick auf unsere Justiz seitens der Bevölkerung erhöhen werden bzw. hoch bleiben lassen. Eine faire Justiz darf nicht der Effizienz geopfert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, anstatt den Druck auf Gerichte und Rechtsanwälte durch den verstärkten Einsatz von beschleunigten Verfahren weiter zu erhöhen, sollten wir uns darauf konzentrieren, die Gerichte weiterhin personell und strukturell zu entlasten. Das bedeutet insbesondere mehr Richterstellen und optimierte Arbeitsabläufe. Gerade aus diesem Grunde setzt die Niedersächsische Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf für das nächste Jahr den eingeschlagenen Weg zu einer Entlastung unserer Justiz fort. Die im Haushaltsplanentwurf verankerten zusätzlichen 39 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stellen den höchsten Zuwachs bei den Staatsanwaltschaften in den letzten Jahren überhaupt dar. Auch wenn Sie behaupten: „Wir hätten viel mehr gemacht. Das alles reicht nicht!" - Stimmt, perfekt ist es noch nicht. Aber im Gegensatz zu Ihnen handelt unsere Ministerin und redet nicht nur darüber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das System des beschleunigten Verfahrens ist mittlerweile über lange Zeit erprobt und hat sich in der Praxis bewährt. Eine Vereinfachung oder Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen ist aus unserer Sicht nicht geboten. Auch die im Antrag geforderte engere Verzahnung zwischen Justiz- und Polizeibehörden zur Optimierung beschleunigter Verfahren ist bereits an vielen Standorten seit Jahren etabliert. Zudem wird regelmäßig bei Besprechungen für das beschleunigte Verfahren geworben. Organisatorische Hemmnisse aufseiten von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Durchführung beschleunigter Verfahren dürften daher eigentlich nicht bestehen. Zu guter Letzt: Wir dürfen uns ebenfalls nicht von den im Antrag erwähnten 0,29 % blenden lassen. Ja, in der Tat, im Jahr 2023 wurden lediglich 0,29% aller Strafverfahren in Niedersachsen im beschleunigten Verfahren erledigt. Schaut man sich jedoch die tatsächlichen Zahlen an, ist zu konstatieren, dass im Jahr 2023 insgesamt 1 618 Verfahren im beschleunigten Verfahren erledigt wurden - mithin die höchste Zahl seit 2019 und ein Spitzenwert im Bundesvergleich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss kurz festhalten: Die im Antrag geforderte bessere Nutzung beschleunigter Verfahren ist ganz bestimmt nicht als Allheilmittel zur Entlastung unserer Justiz und zur Stärkung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat zu betrachten. Die Entscheidung in Strafprozessen einschließlich jener über die Verfahrensart obliegt einzig und allein unserer Justiz. Wir sollten uns als Politik tunlichst davor hüten, an diesen Grundpfeilern der Gewaltenteilung zu kratzen. Vielen Dank. Herr Schröder, auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention

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