Melanie Reinecke
Haushaltsberatungen 2024 - Haushaltsschwerpunkt Finanzen und Hochbau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in dieser Haushaltsdebatte den Einzelplan 13 und hier das Sondervermögen zur energetischen Sanierung genauer unter die Lupe nehmen. Um den Investitionsbedarfen bei der Gebäudeinfrastruktur des Landes nachzukommen, wurde das Sondervermögen 2013 von der damaligen rot-grünen Landesregierung unter dem Namen „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“ eingerichtet. Der Verwendungszweck wurde zwischenzeitlich um die Unterbringung von Flüchtlingen erweitert. Wir als CDU-Fraktion haben das Sondervermögen bereits im Jahr 2013 abgelehnt, und das aus gutem Grund. Mit unserem Haushaltsantrag fordern wir die Auflösung des Sondervermögens. Das Sondervermögen umfasst 45,5 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden sowie 321 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen und Energieeinsparungen in landeseigenen Baulichkeiten. Das rot-grüne Faible für die Vermeidung von Ansätzen im Kernhaushalt zeigt auch in diesem Fall, dass viel gewollt und wenig bewirkt wird. Über den programmatischen Ansatz des Sondervermögens ist längst die Zeit hinweggegangen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass in weiten Bereichen der Landesverwaltung das Arbeiten im Homeoffice möglich ist. In vielen Fällen ist es sogar sinnvoller, als mehrere Beschäftigte in einem Büro unterzubringen. Ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Ausgaben des Landes und zur Verringerung unseres CO2-Fußabdrucks bestünde also darin, erst einmal zu schauen, ob die Immobilien des Landes in ihrem bisherigen Umfang überhaupt noch benötigt werden. Was nicht mehr gebraucht wird, sollte verkauft oder zumindest vermietet werden. Und kann es sein, dass diese Landesregierung nicht nur die Verwaltungsdigitalisierung verschläft, sondern auch in modernen Arbeitskonzepten wie Homeoffice, Working Hubs oder anderen intelligenten Lösungen immer noch nicht angekommen ist? Nicht zuletzt der demografische Wandel und die schon jetzt wachsenden Schwierigkeiten, geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger für ausscheidende Bedienstete zu finden, werden immer größere Teile der genutzten Gebäude über kurz oder lang leer stehen lassen. Die verbleibenden Gebäude kann das Land über den Einzelplan 20 in Schuss halten. Es ist absolut nicht ersichtlich, warum und nach welchen Kriterien umfangreiche Baumaßnahmen im Kernhaushalt, vergleichbare Maßnahmen aber in weit größerem Umfang über ein Sondervermögen abgewickelt werden, auf das der Haushaltsgesetzgeber wenig Einfluss hat. Natürlich bieten solche Sondervermögen praktische Vorteile, aber die überjährige Verfügbarkeit der darin enthaltenen Mittel muss nicht nur ein Segen sein. Zur Beschleunigung der Arbeiten wird es in vielen Fällen jedenfalls nicht beitragen, dass Mittel genauso gut im nächsten oder auch im übernächsten Jahr abließen könnten. Laufende Ausgaben, auch laufende Bauunterhaltungen, müssen künftig stärker aus laufenden Einnahmen finanziert werden. So plausibel es sich auch anhört, dass Sondervermögen die Durchführung von Bauunterhaltungen erlauben, die aus den Einnahmen eines Jahres nicht finanziert werden können - besser wäre es, notwendige Sanierungen frühzeitig anzugehen und sie nicht durch Liegenlassen immer größer werden zu lassen, weil man dafür ja zur Not ein Sondervermögen hat. Zu einer spürbaren Beschleunigung oder Vereinfachung der Bautätigkeiten des Landes hat das Sondervermögen energetische Sanierung jedenfalls nicht beigetragen. Vielmehr bleibt der Verdacht, dass auch hier Haushaltsmittel gebunkert werden, um sie in den kommenden Wahljahren publikumswirksam einzusetzen. Und ganz nebenbei, weil unsere Vorschläge zur Auflösung des Sondervermögens von SPD und Grünen in früheren Debatten zum klimapolitischen Frevel erklärt worden sind: Wenn es Rot-Grün tatsächlich vorrangig um die Vermeidung von CO2-Emissionen ginge, warum nutzt man die Mittel dann nicht lieber, um privaten Gebäudeeigentümern die energetische Sanierung ihrer Gebäude schmackhaft zu machen? Gleiches Invest, aber ein viel größerer Effekt. Das häufig genannte gute Beispiel, mit dem das Land angeblich vorangehen will oder muss, dürfte kaum jemanden interessieren. Denn mal ehrlich: Wer baut sich schon eine PV-Anlage aufs Dach, nur weil das örtliche Finanzamt nebenan auch eine hat? Und wenn ich dann auf den Haushaltsansatz für die Haftplätze gucke, frage ich mich, wann die aktuelle Lage in unseren Haftanstalten bei unserer Justizministerin und bei den regierungstragenden Fraktionen ankommt. In den vergangenen Jahren hat das Land rund 1.500 Haftplätze abgebaut, unter anderem durch die Schließung der JVA Salinenmoor bei Celle im Jahr 2014. Das Ministerium hatte erwartet, dass die Bevölkerung in Niedersachsen und damit auch die Zahl der Straftäter zurückgehen werde. Diese Prognose hat sich nicht erfüllt. Aktuell ist oft ein zeitnaher Strafantritt nicht möglich, weil es an Kapazitäten fehlt. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion 10 Millionen Euro für weitere Haftplätze gefordert. Denn wenn die Strafe nicht auf das Urteil folgt, verliert es ein Großteil seiner Korrektivwirkung. Liebe Kollegen, Sie sehen also: Bessere Haushaltsplanung im Bereich Hochbau ist machbar. Vielen Dank.
