Dr. h. c. Björn Thümler
Berichterstattung zum - Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025 - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
Herr Abgeordneter Thümler, zu Wort gemeldet. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drucksache 19/5900 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 mit Änderungen und mit der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen üblichen Maßgabe zu § 1 und Anlage 1 des Gesetzes anzunehmen. Die Empfehlung, den Entwurf des Gesetzestextes des Haushaltsgesetzes 2025 mit Änderungen anzunehmen, kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktionen von CDU und AfD zustande. Zu den Einzelplänen liegen Ihnen, wie üblich, jeweils die gesonderten Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 19/5901 bis 19/5918 vor. Dem Einzelplan 01 - Landtag - mit den empfohlenen Änderungen haben im Ausschuss alle Fraktionen zugestimmt. Zu Einzelplan 12 - Staatsgerichtshof - empfiehlt Ihnen der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der CDU keine Änderungen. Die vom Ausschuss jeweils empfohlenen Änderungen zu den übrigen Einzelplänen beruhen auf Änderungsvorschlägen der die Landesregierung tragenden Fraktionen. Den Einzelplänen 14 - Landesrechnungshof - und 17 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - mit den empfohlenen Änderungen haben im Ausschuss die Fraktionen von SPD und Grünen zugestimmt. Die Fraktion der CDU hat sich jeweils enthalten. Das Ausschussmitglied der Fraktion der AfD hat gegen den Einzelplan 14 in der Fassung des Änderungsvorschlages gestimmt und sich bei Einzelplan 17 der Stimme enthalten. Zu den übrigen Einzelplänen kam die Beschlussempfehlung des Ausschusses jeweils mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU zustande. Zu den Einzelplänen 07 - Kultusministerium - und 11 - Justizministerium - lag ein zusätzlicher gemeinsamer Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen vor. Dieser sieht eine Erhöhung der Zuschüsse erstens für Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit jüdischer Einrichtungen, zweitens an den Dachverband der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit sowie dessen Mitglieder und drittens für Maßnahmen und Projekte zur Prävention des Antisemitismus und Rassismus vor. Über die Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen 07 und 11 hinaus hat der Ausschuss diesem Änderungsvorschlag einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU und der AfD zugestimmt. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss in der Drucksache 19/5919, den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 mit umfangreichen Änderungen anzunehmen. Diese beruhen zu einem großen Teil auf einem Änderungsvorschlag der die Landesregierung tragenden Fraktionen, den diese am Ende der Haushaltsberatungen vorgelegt haben. Die Empfehlung des Ausschusses zu diesem Gesetzentwurf kam mit den Stimmen der die Landesregierung tragenden Fraktionen bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen zustande. Wie in jedem Haushaltsgesetzgebungsverfahren haben die Beratungen des Haushaltsausschusses damit begonnen, dass der Finanzminister den Entwurf des Haushaltsgesetzes und die die Landesregierung tragenden Fraktionen den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vorgestellt haben. Der Ausschuss hat dann die Stellungnahme des Landesrechnungshofes entgegengenommen und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände angehört. Der Landesrechnungshof hat die Beratungen des Ausschusses danach fortlaufend begleitet. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde zum Abschluss der Haushaltsberatungen ein weiteres Mal zu den im Laufe des Verfahrens vorgelegten Änderungsvorschlägen angehört. Insgesamt, meine Damen und Herren, hat der Haushaltsausschuss sich nur mit dem Landeshaushalt in diesem Jahr über 40 Zeitstunden beschäftigt. Man kann also sagen: Er hat den Haushalt intensiv nicht nur gelesen, sondern auch bearbeitet. Wie üblich waren alle Fachausschüsse an der Beratung des Haushaltsgesetzentwurfs beteiligt und haben zu den jeweiligen Einzelplänen ihre Mitberatung durchgeführt. Zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes waren ebenfalls die für die in den Artikeln 1, 2 und 6 bis 14 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Regelungen fachlich zuständigen Ausschüsse beteiligt und haben zu den jeweiligen Artikeln eine Mitberatung durchgeführt. Grundlage der abschließenden Beratung des Haushaltsgesetzes im Haushaltsausschuss waren auch die von den Fraktionen von SPD und Grünen zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschläge. Diese bestanden, wie üblich, aus einer politischen Liste und einer technischen Liste. Diese Änderungsvorschläge der die Landesregierung tragenden Fraktionen sind unverändert in die Beschlussempfehlungen des Ausschusses zu den Einzelplänen eingeflossen. Daneben hat auch die Fraktion der CDU zur Schlussberatung des Haushaltsausschusses Änderungsvorschläge zum Haushaltsgesetz vorgelegt. Diese fanden allerdings keine Mehrheit im Ausschuss. Lassen Sie mich Ihnen nun noch kurz einen groben Überblick über die vom Ausschuss zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan sowie zum Haushaltsbegleitgesetz empfohlenen Änderungen geben. Die Maßnahmen, die in der politischen Liste der Fraktionen von SPD und Grünen vorgesehen sind und die der Ausschuss mit den Stimmen dieser Fraktionen aufgegriffen hat, umfassen Mehrausgaben gegenüber dem Gesetzentwurf in Höhe von rund 85 Millionen Euro. Diese Maßnahmen verteilen sich nach Erklärung der Fraktionen von SPD und Grünen insbesondere auf die von ihnen so bezeichneten Bereiche „Niedersachsens Infrastruktur stärken" 47,5 Millionen Euro, „Demokratie und Kultur fördern" 10,8 Millionen Euro, „Niedersachsen sicher und gerecht gestalten" gut 5,7 Millionen Euro, „Unsere Lebensgrundlagen schützen" 11,3 Millionen Euro sowie „Zusammenleben und Daseinsvorsorge in den Regionen unterstützen" gut 9,8 Millionen Euro. In dem zuerst genannten Bereich liegen die Schwerpunkte auf der Sportstättensanierung mit 25 Millionen Euro und einer Verstärkung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf den Dächern landeseigener Gebäude mit 10 Millionen Euro. Die genannten Maßnahmen werden durch entsprechende Änderungen im Haushaltsgesetz und im Haushaltsbegleitgesetz abgebildet. Zum Haushaltsgesetz empfiehlt Ihnen der Ausschuss auf Vorschlag der die Landesregierung tragenden Fraktionen außerdem, die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten zur Deckung von Ausgaben von gut 406 Millionen Euro auf gut 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung des Kreditrahmens beruht zum großen Teil auf dem sogenannten Konjunkturbereinigungsmechanismus der Regelungen zur Schuldenbremse, was ein Beweis dafür ist, dass die Schuldenbremse erstens funktioniert und zweitens keine Bremse ist, sondern bei bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Kreditaufnahme möglich macht, meine Damen und Herren. Der Erhöhungsbetrag ergibt sich insoweit daraus, dass nach der Herbststeuerschätzung einerseits erhebliche Steuermindereinnahmen des Landes zu erwarten sind und andererseits der Bund dem Land aus nicht konjunkturellen Gründen einen erheblich größeren Anteil an seinen Einnahmen aus der Umsatzsteuer zuweist. Daneben ergibt sich ein kleinerer Teil der erhöhten Verschuldungsmöglichkeit aus finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der NORD/LB. Im Rahmen der Beratungen des Haushaltsbegleitgesetzes war insbesondere die in Artikel 12 des Gesetzentwurfs vorgesehene Zuführung in Höhe von 200 Millionen Euro an den gewerblichen Bereich des Wirtschaftsförderfonds umstritten. Diese wurde sowohl vom Landesrechnungshof als auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in rechtlicher Hinsicht äußerst kritisch bewertet - um nicht zu sagen: Man hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Grund dafür ist die Höhe dieser Zuführung, verbunden mit dem Umstand, dass weder der Gesetzentwurf noch das einschlägige Kapitel zum Sondervermögen im Entwurf des Einzelplans 08 Wirtschaftsministerium insoweit eine klare Zweckbestimmung der Mittel enthält. Sowohl der Landesrechnungshof als auch die CDU-Fraktion regten deswegen an, die Verausgabung der Mittel unter den Vorbehalt einer Beteiligung des Landtages bzw. des Haushaltsauschusses zu stellen. Seitens der Landesregierung wurde zwar im Verfahren näher erläutert, zu welchem Zweck die Mittel ausgegeben werden sollen. Eine weitgehende Beteiligung des Landtages an der Mittelvergabe wurde von den die Landesregierung tragenden Fraktionen jedoch abgelehnt. Die Mittelverwendung könne seitens des Landes ausreichend durch die sonst auch bestehenden Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle begleitet werden. Auch gab es leider keine Bereitschaft dazu, die 200 Millionen Euro an konkrete Maßnahmen zu binden, was zumindest den hohen Bedenken der Verfassungswidrigkeit etwas entgegengewirkt hätte. Zur Erläuterung der weiteren Einzelheiten der Empfehlungen des Ausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz verweise ich auf den ergänzenden schriftlichen Bericht hierzu, der Ihnen in der Drucksache 19/6006 vorliegt. Lassen Sie mich zum Schluss der Berichterstattung, meine Damen und Herren, denjenigen Menschen danken, die sich nicht nur aktiv eingebracht haben, sondern die uns auch begleitet haben. Zunächst möchte ich mich beim Stenografischen Dienst, insbesondere bei unserem Stenografen Herrn Schmidt-Brücken, herzlich bedanken, der mit seinen Kolleginnen und Kollegen zusammen all das, was im Ausschuss gesagt wurde, festgehalten und akribisch aufgeschrieben hat. Dafür sollten wir alle dankbar sein, weil das nicht selbstverständlich ist. Meine Damen und Herren, ich möchte an der Stelle auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung danken, die sehr geduldig alle Fragen, die gestellt worden sind, entweder mündlich oder im Nachgang schriftlich beantwortet haben. Ich kann Ihnen mit Blick auf die Unterlagen sagen: Es waren sehr viele Fragen, die gestellt worden sind, und es sind sehr viele Antworten fällig gewesen. Dementsprechend auch dafür herzlichen Dank! Meine Damen und Herren, insbesondere möchte ich eine Person herausgreifen, weil diese diesen Haushalt quasi zum ersten Mal eigenständig begleitet hat. Das ist Herr Soppe, der Abteilungsleiter im Finanzministerium, der sozusagen sein Erstlingswerk abgeliefert hat. Herzlichen Dank, Herr Soppe, für die Begleitung, die Erklärungen, das geduldige Aufgreifen und manchmal auch sozusagen das Dirigieren der Mitarbeitenden der Landesregierung. Dafür herzlichen Dank. Ich möchte stellvertretend für alle Mitglieder des Ausschusses allen Ministerinnen und Ministern dafür danken, dass sie bei den Beratungen dafür gesorgt haben, dass wir nicht ganz auf dem Trockenen gesessen haben. Für Kaffee und weitere Getränke war jederzeit gesorgt. Das muss auch sein; wir dürfen ja nicht raus. Dementsprechend ist das eine schöne Leistung. Also herzlichen Dank dafür! Ich danke der Präsidentin des Niedersächsischen Landtags dafür, dass sie in Aussicht gestellt hat, dass sie, wenn unsere Sitzungen mal wieder ohne Mittagspause stattfinden, für den Pizza-Bringdienst sorgen wird. Das hat sie in ihrer Rede angekündigt. Auch dafür herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Last, but not least, aber umso herzlicher danke ich Frau Ar mbrecht, unserer Ausschusssekretärin, die in diesem Jahr auch ihr Erstlingswerk abgeliefert hat. Sie musste den Haushaltsausschuss nun alleine begleiten. Das haben Sie sehr schön gemacht, Frau Armbrecht; Sie haben immer alle Klippen umschifft. Wir haben zudem nicht nur Haushaltsberatungen gemacht, sondern auch zwei wunderbare Reisen, über die viele Anekdoten zu berichten wären. Ich sage jetzt nichts über den Nahverkehr von Köln nach Aachen und von Aachen nach Brüssel, aber es war schon eine herausfordernde Fahrt, und wir haben das gemeistert. Vielen Dank, Frau Armbrecht, für das, was Sie dort geleistet haben. Damit, meine Damen und Herren, bin ich am Ende des Berichts und darf Sie im Namen des Ausschusses bitten, der vorgelegten Beschlussempfehlung zu den beiden Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zu folgen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
