Jan-Philipp Beck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
oben vor. Das nur als Hinweis. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden und gerade eingebrachten Gesetzentwurf werden wichtige Themen der kommunalen Familie aufgegriffen. Insbesondere die angesprochene Amtszeitverlängerung für Hauptverwaltungsbeamte und die kommunale Konzernfinanzierung sind bereits seit längerer Zeit Forderungen der kommunalen Spitzenverbände. Wir begrüßen als SPD-Fraktion sehr, dass der eingebrachte Gesetzentwurf genau diese Punkte berücksichtigt. Ich will zu Beginn sowohl einen Dank an die kommunalen Spitzenverbände als auch an das Innenministerium für die nach meiner Einschätzung sehr gute und vertrauensvolle Abstimmung im Vorfeld des Gesetzentwurfs richten, insbesondere auch einen Dank an unserer Innenministerin Daniela Behrens. So geht partnerschaftlicher Dialog. Ich glaube, darauf kann man in Zukunft gut aufbauen. Ein ganz herzliches Dankeschön dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle merken es in unseren Kommunen vor Ort: Die Rahmenbedingungen für kommunale Hauptverwaltungsbeamte haben sich in den letzten Jahren ganz gravierend verändert. Insbesondere in kleineren Kommunen im ländlichen Raum wird es zudem schwieriger, gute und geeignete Kandidierende zu finden. Die Bereitschaft, diese verantwortungsvollen Ämter zu übernehmen, hat in den letzten Jahren abgenommen. Wir müssen zeitgleich feststellen, dass die thematischen Herausforderungen für unsere Kommunen komplexer und vielfältiger geworden sind: Integration, Klimaschutz, Digitalisierung und Wohnraummangel sind nur einige Schlagworte. Wir könnten uns mit Sicherheit noch weitere hinzudenken und diese Liste fortführen. Unsere Kommunen haben viele und lang laufende Projekte vor der Brust bzw. auf dem Aufgabenzettel. Hinzu kommt, dass das Diskussionsklima im gesamten öffentlichen Raum, aber auch in unseren kommunalen Parlamenten rauer geworden ist. Wir alle haben hier, denke ich, auch die Übergriffe auf kommunale Beamte vor Augen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass das Amt der Hauptverwaltungsbeamten attraktiver wird. Die Innenministerin hat das gerade zutreffend ausgeführt. Die Amtszeitverlängerung ist dabei auch aus unserer Sicht eine ganz zentrale Maßnahme, damit sich gute und qualifizierte Personen auf diese verantwortungsvollen Ämter bewerben. Die Amtszeitverlängerung hilft auch, das lang laufende Projekte besser und mit personeller Kontinuität umgesetzt werden können. Wir sind davon überzeugt, dass das ein ganz entscheidender Anreiz ist, damit sich künftig auch gute und qualifizierte Bewerber für diese Ämter finden. Denn wir brauchen gute Leute in unseren Rathäusern, in unseren Kreishäusern, damit unsere Kommunen eine gute Zukunft haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jetzt angestrebte Lösung gibt allen die notwendige Planungssicherheit insbesondere vor der Kommunalwahl 2026 und stärkt unseren Kommunen den Rücken. Sie steigert die Attraktivität des Amtes, um potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Von daher halten wir es ganz ausdrücklich für richtig, die Amtszeit auf acht Jahre zu verlängern. Das ist aus unserer Sicht verhältnismäßig, gut begründet und auch notwendig. Wir freuen uns sehr über die Einigung, die hier erzielt worden ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus nehmen wir als Rot-Grün aber auch das kommunalpolitische Ehrenamt in den Blick. Das will ich an dieser Stelle erwähnen. Das kommunale Mandat muss gestärkt werden. Wir wollen das kommunale Ehrenamt attraktiver und zugänglicher machen; denn unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Das kommunalpolitische Mandat ist eine ganz wichtige Säule unserer freiheitlichen demokratischen Kultur in unserem Lande. Deswegen wollen wir es in dieser Wahlperiode mit weiteren Schritten stärken. Wir sind uns klar darüber, dass es nur gemeinsam geht. Nur mit einem starken Haupt- und Ehrenamt ist eine gute kommunale Entwicklung auch zukünftig zu gewährleisten. Neben der Amtszeitverlängerung begrüßen wir auch die Regelungen für kommunale Konzernkredite. Nach einer erfolgreichen Experimentierphase in den vergangenen Jahren wird es hierzu auch künftig eine dauerhafte Regelung im Gesetz geben. Das begrüßen wir sehr. Damit können unsere Kommunen Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger und zu begrüßender Schritt. Auch sind im gewissen Rahmen künftig Liquiditätskredite aus dem Kernhaushalt für den laufenden Betrieb eines kommunalen Unternehmens möglich. Aus Gesprächen mit den Kommunen weiß ich, dass dieses Thema den Kommunen unter den Nägeln brennt und aktuell sehr wichtig ist. Von daher ist es gut, dass der Gesetzentwurf dieses Thema aufgreift. Er schafft den notwendigen rechtlichen Rahmen für die Kommunen, für unsere kommunalen Unternehmen, und sichert ganz wesentliche Handlungsfelder der öffentlichen Daseinsvorsorge ab, wie die Energieversorgung, die Wasserversorgung, der öffentliche Personennahverkehr oder die Wohnraumversorgung. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Regelungen mehr Flexibilität für unsere Kommunen bringen. Es sind in den notwendigen Finanzierungsfragen jetzt praxistaugliche Möglichkeiten vorhanden. Der Konzernkredit, den wir jetzt mit dem Gesetzentwurf regeln, ist ein gutes Instrument für unsere Kommunen. Er ist die konsequente Entwicklung auch des Konzerngedankens, der weiterentwickelt wird; er sichert Aufgaben der Daseinsvorsorge ab. Abschließend will ich nicht unerwähnt lassen, dass wir auch eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen schaffen. Die Gemeinden erhalten hier die Möglichkeit, die Vollstreckung auch auf die Landkreise zu übertragen. Bisher bestand diese Möglichkeit nicht. Auch diese Maßnahme tragen wir natürlich mit. Auch wir freuen uns auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und würden uns auch über eine zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs freuen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Die nächste Rednerin aus der Fraktion der CDU ist die Kollegin Evers. Bitteschön!
