Dr. Dörte Liebetruth
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht voran. Der Bund hat die sogenannten Regionalisierungsmittel, mit denen Bus- und Bahnverkehre finanziert werden, ab 2022 um 1 Milliarde Euro erhöht. Das bedeutet für Niedersachsen 85 Millionen Euro mehr für 2022. Danach werden es jährlich jeweils 3 % mehr an zusätzlichen Mitteln. Das bedeutet im Jahr 2031 mehr als 110 Millionen Euro mehr. Noch ohne diese Erhöhung der Regionalisierungsmittel waren für Niedersachsen im Jahr 2022 rund 805 Millionen Euro vorgesehen. Nur, um sich das noch einmal klarzumachen: Über 90 % davon gibt das Land an die Aufgabenträger weiter. Das betrifft die Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs ‑ die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover und den Regionalverband Großraum Braunschweig ‑ und auch die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs, also die Landesnahverkehrsgesellschaft, die Region Hannover und wiederum den Regionalverband Großraum Braunschweig. Durch den heute hier vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes wird von den zusätzlichen 85 Millionen Euro der Löwenanteil von rund 79 % an die Aufgabenträger des Nahverkehrs weiterverteilt. Auch die restlichen gut 20 % der neuen Mittel werden in die Fläche gegeben, in diesem Fall aber z. B. über die ÖPNV-Förderung des Landes, also etwa für Park-&-Ride-Anlagen an Bahnhöfen, für E-Busse und passende Betriebshöfe, für Bürgerbusse oder barrierefreie Bushaltestellen - um nur einige Beispiele zu nennen. Ich danke Verkehrsminister Olaf Lies herzlich dafür, dass er diese Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 85 Millionen Euro für Niedersachsen zu einem guten Abschluss gebracht hat; denn sie ist sehr wichtig. Die Preissteigerungen gehen auch am Verkehrsbereich nicht spurlos vorüber. Vor allem die Preissteigerungen bei Personal- und Energiekosten bereiten Probleme. Die zusätzlichen Mittel, über deren Verteilung wir heute beschließen, tragen dazu bei, dass auch die Preissteigerungen von den Aufgabenträgern gestemmt werden können. Dort, wo schon Busse und Bahnen fahren, wird es mit dieser Erhöhung einfacher, die Verkehre zu finanzieren. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Damit sichern wir Bestandsverkehre und tragen dazu bei, unsere Koalitionsvereinbarung im Verkehrsbereich umzusetzen. Natürlich sind wir aber mit der vorliegenden Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes noch nicht am Ziel angekommen. Wir wollen mehr. Wir wollen, dass immer mehr Menschen auf Busse und Bahnen umsteigen, dort, wo es in unserem Flächenland Niedersachsen möglich ist. Damit Klimaschutz und die Verkehrswende bei uns in Niedersachsen weiter an Fahrt gewinnen, wollen wir das Verkehrsangebot verbessern, z. B. indem wir Bahnstrecken reaktivieren und in ländlichen Räumen mehr Bedarfsverkehre ermöglichen. Dafür ‑ das muss man ehrlich sagen ‑ reicht die Erhöhung der Regionalisierungsmittel, über die wir heute im Landtag sprechen und die wir beschließen werden, noch nicht aus. Ich begrüße es aber sehr, dass sich Verkehrsminister Olaf Lies dem Bund gegenüber bereits für eine weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzt. Und mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Verantwortlichkeit des Bundes für die Finanzierung des Schienenverkehrs gibt es auch gute Gründe, um dafür zu argumentieren. Wir als SPD-Fraktion werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Gleichzeitig ist klar: Wir wollen noch weiter vorankommen und wünschen unserem Verkehrsminister Olaf Lies deshalb alles erdenklich Gute für die weiteren anstehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wir sind sicher: Wenn irgendjemand diese Verhandlungen zu einem guten Erfolg führen kann, dann bist du das, lieber Olaf Lies!
