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Dr. h. c. Björn Thümler

CDU 25.09.2024 6:19 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kopka hat gerade dankenswerterweise die Details des Gesetzes sachlich dargestellt, auf die ich gleich im Kern zurückkommen werde. Zunächst einmal haben wir große Kritik am gesamten Gesetzgebungsverfahren, weil wir diesen Gesetzentwurf, man kann sagen, im Schweinsgalopp in knapp drei Wochen durch dieses Parlament hindurchgepeitscht haben. Warum ist das eigentlich ein Problem? Das ist ein Problem, weil ich unterstelle, dass das Thema Besoldung und alles, was damit zu tun hat, den meisten Kolleginnen und Kollegen hier eigentlich nichts sagt. Wir müssten die Zeit haben, nicht nur intensiv im Ausschuss, sondern vor allen Dingen auch mit den betroffenen Institutionen darüber zu reden. Es hat eine Anhörung im schriftlichen Verfahren unter Abkürzung der Fristen gegeben. Es hat keine Anhörung gegeben, wie sie sinnvoll gewesen wäre, zum Beispiel der Verbände, die dringend dazu hätten angehört werden müssen. Das sind die Versicherungsträger genauso wie der Gewerkschaftsbund, der Beamtenbund und andere. Ich glaube, dass wir uns einen Gefallen damit tun sollten, solche Verfahren nicht ständig durch den Landtag zu treiben, meine Damen und Herren, weil das nicht gut ist für die Demokratie in diesem Land. Dass wir ein Gesetz verabschieden, damit die Besoldung dem Tarif folgt, ist selbstverständlich. Das haben wir in all den letzten Jahren so gehalten. Dazu steht die CDU-Fraktion vorbehaltlos. Allerdings das ist angeklungen gibt es Regelungen in diesem Gesetzentwurf, die nicht zwingend jetzt in dieser Form hätten getroffen werden müssen. Ich spreche über die Artikel 2 und 7 des Gesetzentwurfes zum Familienergänzungszuschlag. Das ist etwas für Liebhaber - wenn Sie wollen, gucken Sie rein oder lesen Sie es im Bericht nach, der vom Ausschuss vorgelegt worden ist. Darin hat der GBD noch mal sehr deutlich auf die Problematiken, die in diesem Gesetz vorhanden sind, hingewiesen. Nach den Stellungnahmen, die das Finanzministerium dazu abgegeben hat, kann man sagen: Ja, das mag nach aktuellem Wissensstand den Anforderungen standhalten. Aber es ist nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren nicht auch Urteile gesprochen hätte, die auch eine andere Richtung möglich gemacht hätten. Dementsprechend sollten wir uns die Zeit nehmen und die Mühe machen, sehr sorgfältig zu prüfen, wie das Lohnabstandsgebot insgesamt eingehalten werden kann. Was wir jetzt mit dem Familienergänzungszuschlag machen, ist eine Möglichkeit, ja. Dieses Vorgehen führt aber dazu, dass es innerhalb der Besoldungsgruppen zu Ungleichgewichten kommt, die noch problematisch werden können. Der GBD hat darauf hingewiesen. Wir hatten allerdings keine Zeit, uns ausführlich damit zu beschäftigen. Sie machen das und das kann ich gut nachvollziehen, wir tragen das ja auch mit, weil Sie den Abstand vom Bürgergeld zu den unteren Besoldungsstufen in Höhe von 15 % einhalten müssen. Ob das dauerhaft so tragfähig ist und ob wir nicht in den Besoldungsstufen A 5, A 6 und höher nachziehen müssen, wie wir es bei den Lehrern von A 12 auf A 13 getan haben, steht auf einem anderen Blatt und muss noch mal intensiv diskutiert werden. Das zeigt aber, dass wir in diesem Landtag eigentlich einen eigenen Ausschuss brauchen, der sich ausschließlich um die Fragen des Beamtenrechts kümmert, inklusive der Besoldung, damit es auch hier eine fachliche Auseinandersetzung dazu geben kann, die dem Ganzen gerecht wird. Denn wir reden hier über 100 000 Menschen in diesem Land, die Beamtinnen und Beamte sind, und sie hätten es verdient, dass man sich bei der Besoldung etwas mehr Mühe gibt, meine Damen und Herren. Die Verfahrensbedenken hatte ich gerade schon einmal dargestellt, und insbesondere hatte ich abgehoben auf Artikel 5 Nr. 6, in dem es darum geht das hatte Herr K opka dargestellt, dass die Beamtinnen und Beamten, wenn sie in den Ruhestand gehen, ab dem ersten Tag dieses Ruhestandes das Geld, das sie dazuverdienen, sofort ohne Abzüge behalten können. Das führt dazu, dass es durch den Zuschlag zu einer Steigerung auf bis zu 180 % kommen kann - ohne Abzug. Wir halten das, ehrlich gesagt, für sittenwidrig, um es ganz deutlich zu sagen, meine Damen und Herren. Dementsprechend werden wir genau diesen Punkt ablehnen. Deswegen bitten wir zu diesem Punkt um gesonderte Abstimmung über die einzelnen Artikel in diesem Gesetzentwurf. Allerdings das muss man auch sagen gibt es weitere verfassungsrechtliche Bedenken, die nicht ganz ohne sind. Ich hatte gerade darauf hingewiesen, dass das Mindestabstandsgebot ein Punkt ist, über den wir hier zu reden haben. Deswegen gehe ich davon aus, dass uns die Landesregierung noch 2024 eine Berechnung für 2025 vorlegen wird, woraus wir ersehen können, dass eben genau dieses Mindestabstandsgebot eingehalten wird - auch 2025. Ist das nicht der Fall, wird es verfassungsrechtlich sehr eng. Sie wissen, dass sich Frau Heiligenstadt in der vorletzten Wahlperiode schon einmal ein Urteil eingefangen hat, bei dem es auch um besoldungsrechtliche Fragen ging, die das Land Niedersachsen auf Dauer sehr viel Geld kosten werden. Das muss auf jeden Fall vermieden werden. Abschließend möchte ich sagen, dass wir Anregungen gegeben haben, wie man diese Umstände, die ich gerade beschrieben habe, auch anders hätte heilen können, indem wir jetzt sozusagen den Beschluss hätten fassen können, das vorhandene Gesetz noch etwas länger laufen zu lassen, das Ganze im Haushaltsbegleitgesetz zu regeln und uns die Zeit zu nehmen, dann im Rahmen des Abschlusses des Haushaltes für das nächste Jahr im Dezember zu einer Beschlussfassung zu kommen. Warum war das alles nicht möglich? - Auf der einen Seite wollten Sie es nicht. Okay. Auf der anderen Seite muss man sagen, das Finanzministerium hat schlicht und ergreifend vergessen, diesen Gesetzentwurf vorzulegen das ist die schlichte Wahrheit, weil man vergessen hat, dass im Oktober kein Plenum ist. Wie so etwas passieren kann, weiß ich nicht. Wir müssen das aufarbeiten. Das führt aber eben genau zu diesem Umstand, dass das, was im Gesetz steht, nicht ausführlich genug beraten werden konnte. Das ist, wie ich finde, ein Problem. Die Beamten und Beamtinnen in unserem Land sollten es uns wert sein, diese Dinge vernünftig zu diskutieren, zumindest im zuständigen Fachausschuss. Deswegen noch einmal: Wir bitten um die getrennte Abstimmung über die Artikel. Vielen Dank.

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