Dr. Karl-Ludwig von Danwitz
Klassenräte als demokratisches Gremium an niedersächsischen Schulen einführen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir als CDU sind offen für die Weiterentwicklung demokratischer Strukturen in den Schulen. Die Einrichtung von Schulvorständen wurde 2007 von uns auf den Weg gebracht. Sie sind heute ein wichtiges Instrument bei der Gestaltung des Schullebens. Herr Dr. von Danwitz, warten Sie eben! In Ihrer Fraktion gibt es gerade eine sehr rege Gesprächsgruppe. Ich bitte darum, dass ein bisschen Ruhe herrscht, damit man Ihnen folgen kann. - Danke. Vielen Dank. - Schülerinnen und Schüler sollen sich in ihre Klassen- und Schulgemeinschaft einbringen. Sie sollen Partizipation und Teilhabe lernen und sich für ihre Interessen einsetzen können. Deswegen haben wir uns unter dem Stichwort „Demokratiebildung" im Kultusausschuss mit dem Antrag „Klassenräte als demokratisches Gremium an niedersächsischen Schulen einführen" intensiv beschäftigt. In einer Unterrichtung haben wir wichtige Hinweise aus dem Kultusministerium erhalten. Demokratiekompetenzen entwickeln und anwenden - das ist ein Grundprinzip von Schule und Unterricht und ist als Bildungsauftrag im Niedersächsischen Schulgesetz sowie im für alle Schulen verbindlichen Erlass zur Stärkung der Demokratiebildung verankert, der im Juni 2021 in Kraft getreten ist. Hierin wird den Schulen ausdrücklich empfohlen, Klassenräte auf den Weg zu bringen, auch den Grundschulen und den Förderschulen. Meine Damen und Herren, das sollte erst einmal breit kommuniziert werden, ehe man es den Schulen als Pflichtaufgabe aufdrückt. Bieten Sie den Schulen doch erst mal mehr Weiterbildung in diesem Bereich an, und stellen Sie gute Materialien zur Verfügung! Dann kann man über weitere Schritte nachdenken. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Klassenräten ist gegeben, aber die CDU will daraus keine Pflicht machen. Wir wollen den Schulen mehr Spielräume einräumen und nicht noch mehr Vorschriften machen. Die Einrichtung von Klassenräten sollte freiwillig bleiben. Anders als im Antrag dargelegt, sind in Hessen und in Nordrhein-Westfalen Klassenräte nur freiwillig einzurichten und keine Pflichtveranstaltung. Es wird dort nur empfohlen, sie einzurichten. Allerdings werden in diesen beiden Bundesländern zumindest Materialien und Qualifizierungen zu deren Einführung und Umsetzung vorgehalten. Lediglich in Berlin ist die Einrichtung von Klassenräten verbindlich. Aber, meine Damen und Herren, Sie wollen sich hier doch nicht ernsthaft an Berliner Verhältnissen orientieren. Das kann nicht unser Anspruch sein. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ich frage Sie: Wollen Sie ernsthaft das Schulgesetz ändern und hier eine gänzlich neue, zusätzliche Pflichtaufgabe für die Schulen auf den Weg bringen? Diese Einrichtung von Klassenräten wäre eine konkrete pädagogische Maßnahme und würde die schulgesetzlich garantierte Eigenverantwortung der Schule und die pädagogische Freiheit der einzelnen Lehrkraft unmittelbar berühren. Meine Damen und Herren, ich sehe das Hauptproblem bei einer verpflichtenden Einführung von Klassenräten bei der Bereitstellung von Ressourcen. Für Fortbildung, Beratung und Materialerstellung müssten zusätzliche finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Und schon heute fehlen Lehrerstunden an den Schulen. Dann passt es nicht, den Schulen neue Aufgaben vorzuschreiben. Nur mit Ankündigungen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung kommen wir nicht voran. Von Ihnen kommen immer nur Formulierungen wie: Wir arbeiten daran, wir werden usw. Wir als CDU messen aber die Unterrichtsversorgung, und wir messen zum Beispiel auch die Zahl der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Da sehen wir leider keine positiven Entwicklungen. Sie lassen sogar zu, dass Personal, das zur Bewältigung der Corona-Folgen an den Schulen arbeitet, im nächsten Jahr nicht weiterbeschäftigt werden kann. Ich erinnere hier nur an die 2 400 Stellen. Wenn wir das sehen, dann müssen wir doch ganz deutlich sagen, dass solche Anträge dazu überhaupt nicht passen. Ich möchte noch zu zwei, drei weiteren Punkten im Antrag Stellung nehmen. Zu der Frage zu den Verfahrensregeln für die Wahl von Klassensprecherinnen und Klassensprechern: Hier besteht bereits eine konkrete Regelung. Das hat man uns in der Unterrichtung deutlich gesagt. Hier ist Ihr Antrag also überflüssig. Bezüglich der Aufforderung an die Landesregierung, die Regelung für die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern in der Klassenkonferenz und deren Ausschuss auf alle Jahrgangsstufen im Primarbereich und auf Förderschulen auszuweiten, ist zu sagen: Auch dies ist bereits jetzt möglich und in vielen Schulen auch bereits gängige Praxis. Also auch hier ist Ihr Antrag überflüssig. Ich kann Ihnen, den Regierungsfraktionen, nur empfehlen: Gehen Sie mehr in die Schulen! Sprechen Sie mehr mit den Lehrkräften, den Schulleitungen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern! Dann erfahren Sie, was wirklich los ist an den Schulen und wo wirklich Handlungsbedarf besteht. Wir als CDU wollen den Schulen und den Lehrkräften auf jeden Fall mehr Eigenverantwortung lassen und ihnen nicht mit verpflichtenden neuen Aufgaben die Arbeit erschweren. Wir lehnen den Antrag ab.
