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Eva Viehoff

GRÜNE 28.05.2026 1:28 min Tagungsabschnitte 19/34

Krankenhausversorgung in Niedersachsen sichern - Spielräume der Krankenhausreform nutzen und Krisenfestigkeit stärken

Herr Holsten, wir haben Ihren Antrag gelesen, und selbstverständlich haben wir auch den ersten Punkt gelesen, dass Sie bis Ende 2026 die Leistungsgruppen einführen wollen. Da ist nur ein kleines Problem: Sie wissen auch selber genau, dass Sie, wenn Sie das bis Ende 2026 machen, nicht die Krankenkassen zu fragen brauchen, ob Sie diese Leistungsgruppen verteilen. Damit können Sie als Land das kann man wollen oder auch nicht einfach frank und frei Leistungsgruppen verteilen und damit für drei Jahre gerade auch in den stark defizitären Krankenhäusern weiter noch größere Defizite zementieren. Wenn Sie sich Zeit lassen, müssen Sie das zusammen mit den Krankenkassen machen, die wegen Ihres GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nur noch das ausgeben dürfen, was sie einnehmen. Daraus resultiert, dass es auch Kürzungen bei den Kliniken geben wird, weil man nicht mehr alles von den Leistungsgruppen bezahlen kann, die Sie bis Ende 2026 verteilt haben. Das ist doch relativ einfach zu verstehen! Deshalb verstehen wir natürlich auch, dass Sie in Niedersachsen retten wollen, was noch zu retten ist, nachdem der Bund diese Gesetze gemacht hat. Herr Holsten, möchten Sie? -

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