Brian Baatzsch
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Diese Landesregierung steht für einen starken, effektiven Opferschutz. Daher bringen wir heute eine entscheidende Änderung zum Gesetz über den Landesopferschutzbeauftragten ein. Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Opfern von Straftaten und Großschadensereignissen schnell, unbürokratisch und effektiv die Unterstützung zukommen lassen, die sie in diesen schwierigen Momenten brauchen. Und genau dafür setzen wir auf ein erprobtes, bewährtes Modell: das Hamburger Modell. Dieses Modell wurde bereits erfolgreich angewandt, bietet genau die richtigen Ansätze, um den Opferschutz in unserem Land zu verbessern, und basiert auf drei wesentlichen Säulen: schnelle Intervention, enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Opferschutzorganisationen und eine maßgeschneiderte Hilfe für die Betroffenen. Es stellt sicher, dass Opfer nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden, sondern sofort Zugang zu den notwendigen Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten erhalten. Genau das ist es, was die Betroffenen in diesen oft traumatischen Situationen benötigen: direkte und unkomplizierte Hilfe. Ein wesentlicher Punkt des vorliegenden Modells ist die enge Kooperation zwischen Polizei, Justiz und Opferschutzorganisation. In dieser Zusammenarbeit werden die Opfer umfassend betreut, und es wird sichergestellt, dass alle Akteure Hand in Hand arbeiten, um ihnen gezielt zu helfen. Die Justiz übernimmt hier eine wichtige Rolle, indem sie die Rechte der Opfer wahrt und ihnen hilft, ihre Ansprüche durchzusetzen. Diese effektive Zusammenarbeit sorgt dafür, dass der bürokratische Aufwand minimiert und den Opfern die notwendige Sicherheit gegeben wird, dass sie im Mittelpunkt stehen. Ebenso wichtig ist die Rechtsinformation, die im vorliegenden Modell fest verankert ist. Oft wissen Opfer von Straftaten in der akuten Phase nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Das ist verständlich, denn in einer solchen Ausnahmesituation haben viele Menschen nicht die Kraft, sich sofort mit juristischen Fragen zu beschäftigen. Dieses Modell stellt sicher, dass die Betroffenen nicht nur umfassend über ihre Rechte informiert, sondern auch während des gesamten Prozesses begleitet werden. Genau dieses Vertrauen in die Institution ist entscheidend, damit die Opfer die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Darüber hinaus gewährleistet das vorliegende Modell eine individuelle Betreuung, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt ist. Die Unterstützung wird stets passgenau auf die jeweiligen Situationen zugeschnitten, damit den Opfern effektiv geholfen werden kann. Das vorliegende Modell erkennt die individuelle Notlage jedes Opfers an und bietet eine flexible Unterstützung, die genau dort ansetzt, wo sie benötigt wird. Diese maßgeschneiderte Herangehensweise ist einer der größten Vorteile unseres Ansatzes; denn bei uns stehen die Opfer von Straftaten im Fokus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Herangehensweise, wie sie in unserem Modell verankert ist, stärkt Opferschutz auf allen Ebenen. Dies ist nicht nur ein Beweis für den erfolgreichen Weg, den wir als Regierungsfraktionen eingeschlagen haben, sondern auch für die engagierte Arbeit unserer Landesregierung. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal kurz verdeutlichen, warum wir den Vorschlag der AfD zur Änderung des Opferschutzbeauftragtengesetzes ablehnen. Besonders problematisch ist an dem Vorschlag, dass die zentrale Rolle der Gerichte vollständig ignoriert wird. Statt auf die wichtige Zusammenarbeit zwischen Institutionen zu setzen, setzt die AfD einseitig auf die Verschwiegenheit des Beauftragten und nicht auf den für uns essenziellen Punkt des Vertrauens, auf die Kooperation zwischen den beteiligten wichtigen Akteuren im Opferschutz. Außerdem schränkt die AfD in ihrem Vorschlag die Opfer erheblich ein, indem sie weiterhin darin festhält, dass eine Verarbeitung von Informationen nur ausdrücklich nach Zustimmung der Betroffenen erfolgen darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur unpraktisch, sondern verfehlt auch das Ziel einer schnellen wirksamen Unterstützung. Man will hier also keine Bürokratie abbauen, sondern im Gegenteil, man macht die Abläufe noch komplizierter und bürokratischer. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Menschen in diesen Extremsituationen benötigen. Statt auf Vertrauen und Kooperation zu setzen, wird der Prozess verlangsamt und bürokratisch überladen. Wir hingegen machen deutlich, dass wir einen klaren, schnellen und vor allem opferzentrierten Ansatz verfolgen. Wir setzen auf Effektivität, Kooperation und direkte Hilfe, und genau das ist der richtige Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Gesetz und die zugrundeliegende Herangehensweise bieten eine klare, schnelle und vor allem effektive Unterstützung für die Opfer von Straftaten und Großschadensereignissen. Wir stärken die Zusammenarbeit der Institutionen, wir garantieren eine maßgeschneiderte Hilfe und setzen auf Vertrauen und Transparenz. Es ist unser aller Verantwortung, den Opferschutz in diesem Land zu verbessern und den Menschen, die in ihrer schwersten Stunde auf uns zählen, die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg weitergehen und mit dieser Änderung das Gesetz über den Opferschutz in unserem Land nachhaltig verbessern! Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem wichtigen Schritt, der den Menschen, die unsere Unterstützung am meisten brauchen, unmittelbar zugutekommen wird. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Baatzsch. - Die nächste Wortmeldung kommt
