Wiard Siebels
Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
Herr Präsident! <v UU>Meine sehr verehrten Damen und Herren! <v UU>Frau Hermann, zunächst vielen herzlichen Dank für die sachliche und <v UU>faire Debatte an dieser Stelle. Sie haben sie auch für allgemeine <v UU>Ausführungen genutzt, und ich will Ihnen ausdrücklich beipflichten: Es <v UU>ist tatsächlich so ‑ meine Fraktion hat dazu zu Recht applaudiert ‑, dass <v UU>Sie die einzige demokratische Oppositionsfraktion in <v UU>diesem Landtag sind. Das will ich ausdrücklich betonen. Sie haben die Aussprache auch dazu <v UU>genutzt, zu betonen, dass sich die CDU selbst für regierungsfähig hält. Da kann Ihre Fraktion jetzt <v UU>klatschen, wenn sie das will. Aber zunächst einmal beschränken Sie <v UU>sich in der Debatte ja darauf, erst einmal Fragen zu stellen und noch <v UU>nicht regieren zu wollen. Ich finde es richtig, dass ein <v UU>Parlament sich zu jeder Zeit mir seiner Selbstorganisation befasst und <v UU>die Regelungen, die es sich gibt und die in der Geschäftsordnung <v UU>niedergeschrieben sind, kritisch überprüft und guckt, wo man etwas <v UU>besser machen kann. Ganz deutlich will ich aber auch <v UU>sagen ‑ weil es sich in Ihren Schlusssätzen ein bisschen anders <v UU>anhörte ‑, dass wir in Bezug auf Oppositionsrechte die gleichen <v UU>Instrumente anwenden, wie sie in der vergangenen Wahlperiode auch gegolten <v UU>haben, und da war die CDU ja mit in der Regierung in <v UU>einer großen Koalition. Eine Verschlechterung hat es an <v UU>dieser Stelle jedenfalls nicht gegeben, Herr Thiele, das sei Ihnen <v UU>noch einmal gesagt. Dann kommen wir <v UU>zu den einzelnen Punkten. Da geht es einmal um die <v UU>Zahl der Entschließungsanträge. Auch diese Debatte ist mit Blick auf <v UU>die vergangenen Wahlperioden nicht völlig neu. <v UU>Aber tatsächlich ‑ das ist ja im Rechtsausschuss relativ intensiv <v UU>diskutiert worden ‑ stellt man relativ schnell fest, dass, wenn man <v UU>zusätzliche Zeit für das Plenum aufwenden wollen würde, jedenfalls <v UU>die Zahl der Entschließungsanträge nicht die einzige Stellschraube wäre, <v UU>an der man drehen könnte. Kleinere Fraktionen sollen auf die <v UU>Idee gekommen sein, dass auch mehr Redezeit für die kleineren Fraktionen <v UU>vorsehen werden könnte. - Herr Bajus, findet das eine <v UU>attraktive Idee. Damit will ich nur deutlich machen, <v UU>dass Ihr Vorschlag, die Zahl der Entschließungsanträge anzufassen, <v UU>jedenfalls nicht alternativlos wäre. Für meine Fraktion kann ich ganz <v UU>deutlich sagen, dass wir meinen, dass sich die Zahl der <v UU>Entschließungsanträge ‑ die hat sich auch in den vergangenen Wahlperioden <v UU>nicht verändert; das ist also ein Zustand, der auch unter Ihrer <v UU>Regierungsbeteiligung bestanden hat ‑ bewährt hat und tatsächlich so <v UU>bleiben sollte. Und der Vollständigkeit halber sei <v UU>darauf hingewiesen, dass die Zahl der Entschließungsanträge nur in einer <v UU>Hinsicht begrenzt ist, nämlich was die Erstberatung angeht. <v UU>Direkt in die Ausschüsse können Sie Entschließungsanträge in unbegrenzter <v UU>Anzahl einbringen, die zur abschließenden Beratung das Plenum <v UU>allesamt erreichen. Das möchte ich nur der <v UU>Vollständigkeit halber erwähnt haben. Das, meine ich, hört sich dann auch <v UU>schon etwas anders an. Dann kommen wir zum Thema der <v UU>Befragung des Ministerpräsidenten. Auch dazu habe ich mir die Debatte im <v UU>Rechtsausschuss zu Gemüte geführt. Die CDU selbst erklärte, dass die <v UU>Befragung des Ministerpräsidenten nicht sehr attraktiv sei, und das <v UU>liege nicht an der Qualität der Fragen. <v UU>Das sagen Sie; das ist Ihr gutes Recht. <v UU>Sie beklagen, dass das an der monotonen Art und Weise des <v UU>Ministerpräsidenten läge. Wenn das aber an der monotonen Art <v UU>und Weise des Ministerpräsidenten liegen würde, dann würde es auch <v UU>nicht helfen, wenn man die Anzahl der Befragungen des Ministerpräsidenten <v UU>von zwei auf drei im Jahr ausweiten würde. Noch interessanter ist, dass Sie dann <v UU>selbst gesagt haben: „Eine Erhöhung der jährlichen Befragungen auf <v UU>drei“ ‑ im Moment machen wir das ja zweimal jährlich; dann soll es <v UU>dreimal jährlich sein ‑ „sei allerdings in der Tat nur sinnvoll, <v UU>wenn die Befragung durch zusätzliche Fragemöglichkeiten attraktiver <v UU>gestaltet werde.“ Das Ergebnis ist: Eigentlich wollen Sie eine Erhöhung <v UU>auf drei auch nicht so richtig. Das macht die Verhandlung ‑ ‑ ‑ - Ja, <v UU>aber nur unter dem Junktim, dass auch die Zahl der Fragen erhöht wird, und <v UU>das kann ja keine zwingende Voraussetzung sein. <v UU>An der Stelle sieht man also, dass das alles doch auch ein bisschen von <v UU>Oppositionstaktik durchdrungen ist. Und wenn man sich dann in aller <v UU>Zurückhaltung zu Gemüte führt, wie dieses Instrument in den anderen <v UU>Bundesländern ausgestaltet ist ‑ ich greife jetzt einmal die CDU- und <v UU>CSU-geführten Länder heraus ‑, dann stellt man fest, dass es in Bayern <v UU>keine solche Befragung des Ministerpräsidenten gibt, dass es <v UU>keine in Hessen gibt und dass es zum Beispiel auch in Nordrhein-Westfalen <v UU>keine gibt. Ich höre jetzt mit meiner Aufzählung <v UU>auf, weil ich Sie nicht langweilen will. <v UU>Deshalb lässt sich mit Fug und Recht feststellen, dass Niedersachsen die <v UU>weitestgehende Regelung hat. Das finden wir gut so; darauf sind <v UU>wir stolz. Aber das bedeutet auch, dass wir an <v UU>dieser Stelle keinen Änderungsbedarf sehen. <v UU>Ich komme zum Instrument der Dringlichen Anfrage. <v UU>Da bleibe ich ‑ in aller Zurückhaltung ‑ dabei, dass Ihnen ein <v UU>Denkfehler im weitesten Sinn unterlaufen ist. <v UU>Das zeigt sich auch in Ihrem Antrag, den Sie eingebracht haben, in der <v UU>Begründung zu der Forderung Nr. 3; das betrifft die Ausgestaltung der <v UU>Dringlichen Anfrage. Sie bringen etwas durcheinander. <v UU>Wir haben bis zur 16. Wahlperiode ‑ im ersten Jahr der 16. <v UU>Wahlperiode, 2018 etwa dürfte es gewesen sein ‑ das Instrument der <v UU>Dringlichen Anfrage gehabt, und wir haben das Instrument der Mündlichen <v UU>Anfrage gehabt. Die Mündliche Anfrage hat sich in <v UU>dieser Weise nicht bewährt, weil sie zeitlich limitiert war und es deshalb <v UU>ein gewisses Interesse ‑ je nach Konstellation der Fragereihenfolge ‑ <v UU>geben konnte, das Zeitlimit von einer Stunde auszuschöpfen, damit der <v UU>nächste Fragensteller sozusagen überhaupt nicht mehr in den Genuss <v UU>kommt, dass seine Frage hier debattiert wird. <v UU>Daraufhin haben wir die Mündlichen Anfrage abgeschafft und durch die <v UU>Fragestunde ersetzt. Wenn Sie behaupten, dass wir an <v UU>irgendeiner Stelle zu etwas zurückkehren sollten, dann könnten <v UU>wir das machen, müssten dafür aber die Fragestunde verändern. <v UU>Das Instrument der Dringlichen Anfrage hat sich in den vergangenen <v UU>15 Jahren in diesem Haus nicht verändert - weder die Zahl der Fragen <v UU>noch das Instrument als solches. Es ist wirklich ein Denkfehler, der <v UU>Ihnen an dieser Stelle unterlaufen ist. <v UU>Wir könnten überlegen, die Fragestunde zu verändern. <v UU>Jetzt geht’s ans Eingemachte. Ich will jetzt nicht stundenlang die <v UU>Details diskutieren, aber das Problem an dieser Stelle ist, wie man etwas <v UU>limitieren will. Wenn man das bezogen auf die <v UU>Fraktionen limitieren will ‑ so ist das im Moment: ein <v UU>Fraktionsfragerecht ‑, dann ist das relativ einfach zu regeln. <v UU>Wenn man das bezogen auf Fragen pro Abgeordneter/pro Abgeordnetem <v UU>limitiert, dann erhalten ein paar mehr Leute die Möglichkeit, eine <v UU>Frage zu stellen. Dann muss man es zeitlich limitieren. <v UU>Tut man das, muss man aber sicherstellen ‑ genau das war bei der <v UU>Mündlichen Anfrage in der Vergangenheit ja das Problem; unter <v UU>anderem deswegen haben wir sei abgeschafft ‑, dass nicht eine <v UU>Fraktion durch das massenhafte Einreichen von Fragen andere <v UU>Fraktionen an der Ausübung ihres Fragerechts hindern könnte. <v UU>Diese Regelung haben Sie in Ihrem Antrag einfach nicht verarbeitet. <v UU>Das heißt also, wenn es zu Ende gedacht wäre, dann müsste man an <v UU>dieser Stelle in irgendeiner Weise eine Limitierung, irgendeine Regelung <v UU>dazu haben. Die haben Sie an der Stelle aber <v UU>nicht vorgesehen. Deswegen sage ich: Das Instrument der <v UU>Dringlichen Anfrage hat sich in den vergangenen 15 Jahren nicht verändert <v UU>- mit und ohne Regierungsbeteiligung der CDU. <v UU>Ich glaube, dass sich das Instrument bewährt hat. <v UU>Das gilt auch für die Fragestunde, die als Ersatz für die von Ihnen <v UU>geforderte Mündliche Anfrage eingeführt worden ist; im Rahmen <v UU>einer Großen Koalition und ‑ das meine ich jedenfalls ‑ auch unter <v UU>Zustimmung der FDP. Wir haben als PGFs der Fraktionen in <v UU>der 16. Wahlperiode zusammengesessen und <v UU>diese Regelung einvernehmlich getroffen. <v UU>Ich glaube, diese Instrumente haben sich insgesamt bewährt und <v UU>funktionieren gut. Wenn man etwas Neues machen wollte, <v UU>dann müsste man es auch so regeln, dass es gangbar wäre. Schlussendlich bleibe ich dabei: Wir <v UU>sind Veränderungen gegenüber sehr aufgeschlossen, aber es müssen <v UU>Veränderungen in der Sache sein, die zu Verbesserungen führen. <v UU>Es müssen Dinge sein, die wirklich ganz bis zu <v UU>Ende durchdacht worden sind. Deswegen müssen wir Ihren Antrag <v UU>leider ablehnen. Aber das ändert nichts daran, dass <v UU>meine Fraktion zu jeder Zeit gesprächsbereit ist, wenn es um <v UU>durchdachte und zu Ende gedachte mögliche Verbesserungen unserer <v UU>Geschäftsordnung geht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
