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Jan Bauer

CDU 21.05.2025 2:04 min Tagungsabschnitte 19/25

20. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Petent, um den es hier geht seit über zehn Jahren in der Pflege tätig, Weiterbildung absolviert, staatlich gefördert, beruflich anerkannt, soll plötzlich nicht mehr als qualifiziert gelten. Warum? Weil sich das Kultusministerium auf den Standpunkt zurückzieht, es fehle die richtige Abschlussprüfung - trotz 1 800 Stunden Unterricht und jahrelanger Berufserfahrung. Formal ist das sicherlich alles richtig, aus Sicht der CDU dennoch nicht akzeptabel. Wir stehen für die Anerkennung von Lebensleistungen, für Praxisnähe in der Bewertung beruflicher Qualifikation, gerade und insbesondere im Pflegebereich. Wer sich engagiert, verdient eine Perspektive und keine bürokratische Abfuhr. Während Pflegeeinrichtungen händeringend Assistenzkräfte suchen, versteckt sich das Kultusministerium hinter Formalien. Das ist realitätsfern und politisch kontraproduktiv. Wir haben deshalb mit „Berücksichtigung" votiert. Wir erinnern daran: Die CDU-Fraktion hat sich mehrfach für vereinfachte Anerkennungsverfahren eingesetzt, gerade auch mit Blick auf berufliche Vorerfahrungen, Seiteneinstieg und ausländische Berufsabschlüsse. Genau diese Flexibilität brauchen wir auch hier. Das Ministerium muss jetzt liefern, nicht neue Hürden aufbauen, sondern Übergänge ermöglichen, nicht nur Prüfungsformulare entwickeln, sondern Lebensleistung anerkennen. Wenn wir das neue Personalbemessungsverfahren ernst nehmen, brauchen wir ernst gemeinte Anerkennungsverfahren für Pflegehilfskräfte. Das sind wir nicht nur dem Petenten schuldig, sondern all jenen, die sich täglich um unsere Pflegebedürftigen in Niedersachsen kümmern. Vielen Dank.

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