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Wiard Siebels

SPD 15.12.2025 1:52 min Tagungsabschnitte 19/30

Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es relativ kurz machen: Es geht um eine Regelung in der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages, also derjenigen Ordnung, die organisiert, wie wir uns hier untereinander aufstellen. In dieser Geschäftsordnung gibt es eine Regelung zur Migrations- und Teilhabekommission. In dieser Migrations- und Teilhabekommission gibt es bisher und das soll auch zukünftig so sein externe Mitglieder, also Mitglieder dieser Kommission, die selbst nicht Landtagsabgeordnete sind. Diese sind nach der bisherigen Regelung des § 18 b unserer Geschäftsordnung einstimmig, also einvernehmlich zwischen allen Fraktionen, zu benennen. Und das bedeutet im Umkehrschluss, dass es quasi ein Vetorecht einer jeden einzelnen Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag gibt. Bisher wurde dieses Vetorecht niemals gezogen, sondern es hat immer eine Einigung gegeben. Das ist in den letzten Monaten zum ersten Mal anders gewesen: Eine Fraktion hat dieses Vetorecht gezogen und das Einvernehmen verweigert. Das ist der Grund, warum wir gerne auf einen anderen Modus umsteigen wollen, nämlich schlicht und einfach auf das Mehrheitsprinzip. Das ist im Kern der Inhalt der vorgesehenen Änderung. - Rein zufällig fühlt sich offensichtlich mal wieder eine Fraktion angesprochen. Woran mag das liegen? Das ist die Fraktion, die hier versucht, die Abläufe insbesondere beim Thema Migration und Teilhabe zu blockieren, aufzuhalten und zu stören. Das ist der Grund, weshalb wir aufs Mehrheitsprinzip umsteigen wollen. Und selbstverständlich nur um Ihre Wortbeiträge vorwegzunehmen ist auch das Mehrheitsprinzip ein demokratisches Prinzip. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. -

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