landtag-niedersachsen.de ↗

Christian Frölich

CDU 27.03.2025 8:27 min Tagungsabschnitte 19/24

Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden - Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetzt fortsetzen

Herr Abgeordneter Frölich, bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast zum Abschluss dieses Tagungsabschnitts kommt noch ein wunderschöner Tagesordnungspunkt, nämlich darüber, wie wir das Bauen einfacher und günstiger machen können. Mit dem vorgelegten Entschließungsantrag zur Fortsetzung des Prozesses zur Novellierung der NBauO und der dazugehörigen Verordnungen wollen wir Ihnen als regierungstragenden Fraktionen sowie der Landesregierung der Minister ist auch da, wunderbar, wie gestern bereits angekündigt, die Hand reichen, um unserem gemeinsamen Vorhaben, einfacher, schneller und günstiger zu bauen, ein weiteres Stück näherzukommen, und vor allem mit einem weiteren Schritt hin zum Bürokratieabbau. Es ist vollkommen klar, dass den unteren Bauaufsichtsbehörden sowie den Planern und Ausführenden zur Verinnerlichung und Umsetzung der Änderungen Zeit und auch eine gewisse Anleitung durch umfangreiche FAQ-Listen und Workshops gegeben werden müssen, so wie es mittlerweile auch geschieht. Ich finde es sehr gut, was das Ministerium dahin gehend macht. Dennoch haben wir aus unserer Sicht keine Zeit zu verlieren, die NBauO weiter zu entschlacken und Ausschläge nach oben, bezogen auf die reduzierten Anforderungen der Musterbauordnung, anzupassen. Diese zwölf sehr konkreten Vorschläge würden auf der Stelle dazu führen, dass nicht nur der Planungsprozess beschleunigt würde, sondern auch die eigentliche Ausführung auf der Baustelle wesentlich einfacher und vor allen Dingen günstiger würde. Die aufgeführten Punkte resultieren aus einer Vielzahl an praktischen Erfahrungen aus eigener planerischer Betroffenheit, aus Gesprächen mit Planern, Ingenieuren und Architekten und aus offenen Vorschlägen von uns im Rahmen der letzten Novellierung, als da wiederhole ich mich der Minister ausgeführt hat, dass diese aus Zeitgründen zurückgestellt und in der nächsten Novelle berücksichtigt würden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl die Architektenkammer als auch die Ingenieurkammer diesen Entschließungsantrag ausdrücklich unterstützen. Meine Damen und Herren, ich will das Hohe Haus nicht mit zu viel Praxis schockieren, aber lassen Sie uns dennoch auf einige Punkte schauen, um zu verdeutlichen, über was wir heute und anschließend im Ausschuss eigentlich diskutieren. Zu dem von uns geforderten Aussetzen der PV-Pflicht bei Dachsanierungen und der Verpflichtung zur PV-Überdachung von Parkplatzanlagen gemäß § 32 a bis zum 31. Dezember 2028: Wir müssen uns ehrlich machen, ob wir wirklich wollen, dass Dachsanierungen, die heute nachweislich immer auch als energetische Dachsanierungen ausgeführt werden, zurückgestellt werden, weil das Budget für die PV-Anlagen nicht mehr vorhanden ist, oder dass PV-Überdachungen zum Beispiel von Parkplätzen bei Supermärkten zu höheren Preisen in den Supermärkten führen und ganz entscheidend dass wir aktuell durch die Privilegierung von Freiflächen-PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken so gigantische Flächen ausweisen, dass die in § 32 a geforderten PV-Pflichten Bauen definitiv teurer machen, der Zugewinn an PV-Flächen aber marginal ist. Ich kann Ihnen als Vorsitzender des Bauausschusses der Gemeinde Rosdorf im südlichen Niedersachsen berichten: Wir haben in der letzten Ausschusssitzung 100 ha privilegierte Ackerflächen mit 92 Bodenpunkten also hochwertige Ackerflächen entlang der Autobahn A 7 freigegeben, damit da PV-Freiflächenanlagen entstehen. Wenn man sich dann überlegt, welche Effekte kleinere Dachsanierungen hinsichtlich der PV-Flächen haben: Das steht in keinem Verhältnis, aber es erhöht die Kosten. Deswegen sollten wir diese Regelung aussetzen. Ist es eigentlich korrekt, wenn Brandschutzbeauftragte der unteren Genehmigungsbehörden Forderungen zu zusätzlichen Rettungswegen formulieren, damit einhergehend kostensteigernde Umplanungen von dem Bauherrn einfordern und ansonsten bei Nichtumsetzung die Rücknahmefiktion des Antrags eintritt, ohne dass die untere Bauaufsichtsbehörde diese Forderung rechtlich tatsächlich begründen könnte? Das ist nachweislich ein absoluter Kostentreiber, und es ist ein systemischer Fehler, den wir angehen müssen. Wir haben dieses Problem mit der Forderung einer Angleichung des § 33 Anforderungen an Rettungswege an die Musterbauordnung in unserem Antrag adressiert. Da ist sicherlich auch noch das ein oder andere zu diskutieren; denn das ist wirklich ein Systemfehler. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Wegfall der Einstellplatzpflicht in § 47 bleiben wir bei unserer Ursprungsforderung aus der letzten Novelle, dass wir den Kommunen im urbanen Umland zuhören: urbanen Umland; wir reden nicht von großen Städten, wo Mobilitätskonzepte möglich sind; wir reden auch nicht vom ländlichen Raum, wo sich jeder einen Parkplatz baut, sondern wir reden vom urbanen Umland, wo keine Mobilitätskonzepte möglich sind, ein Instrument an die Hand geben, um über eine Stellplatzsatzung weiterhin in reduzierter Form Einstellplätze auf den Grundstücken zu fordern. Dass wir aber auf dem Weg, das Mindset der unteren Bauaufsichtsbehörden hin zum Ermöglicher zu ändern, noch einen weiten Weg gehen müssen, sieht man daran, dass bei baugenehmigungspflichtigen Sanierungen und Umbauten von kommunalen Gebäuden plötzlich zusätzliche Stellplatzanforderungen aufgemacht werden, die das Bauen für die Kommunen erheblich teurer machen. Daher gerade im Hinblick auf die knappen kommunalen Kassen gehört eine solche Regelung einfach abgeschafft. Meine Damen und Herren, stellen wir uns das ist nicht ausgedacht, sondern real einen Landwirt aus dem Norden Niedersachsens vor, der für einen wichtigen Auftrag eine Halle für 1 200 t Zwiebeln auf seinem Hof errichten will und durch diverse Immissionsgutachten und daraus resultierende statische Umplanungen die Fristen zur Nachreichung von Unterlagen für seinen Bauantrag nicht einhalten kann. Das führt dann zur Rücknahmefiktion. Das heißt, er muss den ganzen Antrag noch mal neu alles von vorne! einreichen. Ist das wirklich unser Ernst? Ist es unser Ernst, dass das Verstreichen von Fristen zur Rücknahme des Bauantrags führen kann, wohl wissend, dass die zum Teil schleppende Bearbeitung von Bauanträgen aufseiten der unteren Bauaufsichtsbehörden jedoch nie den Zustand der Genehmigungsfiktion durch immer neue Nachforderungen erreichen wird. Wir fordern daher ganz klar die Aufhebung dieser automatischen Rücknahmefiktion nach § 69. Und abschließend noch eine absolute Low-hanging-fruit, die über die BauPrüfVO einfach zu regeln wäre: Der Bauherr darf zukünftig den Prüfstatiker für seine zu prüfende Statik vorschlagen, der dann von der unteren Bauaufsichtsbehörde weiterhin hoheitlich beauftragt würde. Allein diese Änderung würde unmittelbar zu Baukosteneinsparungen und Bauzeitverkürzungen führen, weil nämlich der Statiker und der Prüfstatiker miteinander matchen und dadurch Missverständnisse ausgeräumt werden können und das Ganze schneller und kostengünstiger wird. Dies wäre einer der Gamechanger, die wir jetzt benötigen. Meine Damen und Herren, ich beantrage an dieser Stelle die Mitberatung durch die Ausschüsse für Inneres und Recht. Ich bin mir sicher, dass wir keine Zeit mehr haben, um diese zwölf Punkte in die nächste Novelle zu packen. Wir brauchen jetzt den Mut zur Umsetzung, um einfacher, schneller und günstiger in Niedersachsen zu bauen. Und da bin ich mir sicher das ist wirklich machbar! Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Frölich. - Die nächste Wortmeldung,

Alle Reden von Christian Frölich Rede ansehen ↗