Jan Schröder
Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!". Dieses Anliegen verdient zweifellos unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch ist eine der zentralen Aufgaben unseres Staates und hat zweifelsohne höchste Priorität. Dennoch müssen wir selbst bei einem solch sensiblen Thema sorgfältig abwägen, welche Maßnahmen zielführend, verhältnismäßig und rechtlich umsetzbar sind. Meine Damen und Herren, hier und heute behandeln wir einen Antrag der CDU aus dem Jahr 2022. Das Datum zeigt, es handelt sich um einen Antrag, der seitens der CDU scheinbar selbst in Vergessenheit geraten war. Lassen Sie mich eins vorwegstellen: Die Zielrichtung des Antrags ist richtig. Wir brauchen effektive Strafverfolgungsinstrumente, um Kinder und Jugendliche nicht nur präventiv vor sexuellem Missbrauch zu schützen, sondern repressiv mit voller Konsequenz Straftaten zu verfolgen. Allerdings, meine Damen und Herren, geht der Antrag in der Sache fehl, weil die Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf Landesebene gefordert wird, ohne dass zum jetzigen Zeitpunkt von diesem Haus etwas zu veranlassen wäre. Niedersachsen hat keine Gesetzgebungskompetenz, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das wissen auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie wissen aber auch, dass auf Bundesebene die Weichen für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits gestellt sind. Denn es existiert bereits eine Gesetzesvorlage des Bundesrates, die eine Mindestspeicherfrist von einem Monat für IP-Adressen vorsieht. Dieser Entwurf wurde durch den Bundesrat bereits in den Bundestag eingebracht, und es ist davon auszugehen, dass er trotz der zwischenzeitlich eingetretenen sachlichen Diskontinuität im Bundestag wieder aufgerufen wird. Angesichts dieser bereits erfolgten Initiative stelle ich mir die Frage, warum wir uns hier und heute mit Ihrem überholten Antrag befassen müssen. Eine parallele oder zusätzliche Initiative aus Niedersachsen ist nicht zielführend. Sie bindet unnötig Ressourcen, die anderweitig effektiver eingesetzt werden könnten. Herr Kollege Schröder, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Calderone zu? Ich würde gerne weiter ausführen. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, wie unnötig der vorliegende Antrag ist, zeigt aber auch ein weiterer Aspekt. Auf Bundesebene verhandeln aktuell unsere Partei, die SPD, mit Ihrer, der CDU, über die Bildung einer Koalition. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Ihnen die Vorratsdatenspeicherung ein so wichtiges Anliegen ist, dann sollten Sie jetzt bitte auf Bundesebene aktiv werden. Ich erinnere daran, dass unter der Ampelregierung das FDP-geführte Justizministerium eine Vorratsdatenspeicherung ablehnte und für das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren" plädierte. Das SPD-geführte Innenministerium hingegen befürwortete die Vorratsdatenspeicherung. Dass weder das eine noch das andere gekommen ist, ist natürlich unbefriedigend. Es besteht also für die künftige Bundesregierung und den künftigen Bundestag Handlungsbedarf. Wenn es Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, also um die Sache geht, arbeiten Sie im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene mit daran, diese erfolgreich abzuschließen und auch für das Thema Vorratsdatenspeicherung eine schnelle und einvernehmliche Lösung zu finden. Es gilt, das Strafverfolgungsinteresse mit den mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Grundrechtseingriffen schonend in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Wir sind guter Dinge, dass dies gelingt, insbesondere da auch unsere niedersächsischen Ministerinnen Wahlmann und Behrens in den entsprechenden Verhandlungsgruppen vertreten sind. Das zeigt, Niedersachsen spielt eine zentrale Rolle in dieser Debatte, und wir sollten unsere Position mit Bedacht nutzen. Der EuGH hat durch sein Urteil aus dem letzten Jahr insbesondere hinsichtlich der Speicherung von IP-Adressen einen neuen Handlungsspielraum eröffnet. Gleichzeitig hat er jedoch klare Grenzen aufgezeigt. Diese Grenzen gilt es zu berücksichtigen, um rechtssichere Regelungen zu schaffen. Wir müssen eine Lösung finden, die sowohl den Datenschutz als auch die Erfordernisse der Strafverfolgung angemessen in Einklang bringt. Lassen Sie uns aber auch den Fokus auf bereits vorhandene und bewährte Instrumente legen. Die Strafverfolgungsbehörden verfügen über verschiedene Möglichkeiten, um gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorzugehen. Speziell der Einsatz diverser KI-Unterstützungen hat sich im Bereich des Kampfes gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, der verstärkt digital stattfindet, bewährt. Besonders hervorheben möchte ich auch die wertvolle Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Kinderpornografie in Hannover. Dort leisten die Ermittlerinnen und Ermittler tagtäglich Großartiges, um Täter zu identifizieren und Kinder zu schützen. Allein die Zahl der Verfahren in Niedersachsen zeigt, wie wichtig die gezielte und effektive Strafverfolgung ist. Doch diese Arbeit steht vor enormen Herausforderungen, insbesondere aufgrund der Vielzahl an digitalen Beweisen, die gesichtet und ausgewertet werden müssen. Dies habe ich auch bei Gesprächen in meinem Wahlkreis bei der Polizei in Wolfenbüttel erfahren dürfen. Dank moderner Technologien, darunter auch KI, ist es mittlerweile möglich, große Datenmengen effizienter zu analysieren. Es ist wichtig, dass wir diese technischen Möglichkeiten weiter ausbauen und nutzen. Unsere örtlichen Polizeibehörden gilt es somit auch weiter zu stärken. Meine Damen und Herren, ich fasse abschließend zusammen: Der Schutz unserer Kinder darf niemals in Frage gestellt werden. Doch anstatt ineffektive Doppelinitiativen zu starten, sollten wir bestehende Ansätze konsequent vorantreiben und umsetzen. Eine pragmatische und rechtssichere Regelung ist der beste Weg, um sowohl die Ermittlungsarbeit zu stärken, als auch den verfassungsrechtlichen Rahmen zu wahren. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir als Politik müssen daran arbeiten, die besten und effektivsten Lösungen zu finden, und das bitte mit Bedacht und Weitsicht. Wir lehnen diesen Antrag daher ab. Vielen Dank. Zu der Wortmeldung des Kollegen Schröder gibt es eine
