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Thomas Uhlen

CDU 25.09.2024 6:33 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes

Und das bringen Sie jetzt ein. Wunderbar. Dann fahre ich fort, Frau Präsidentin. Gut! Das SGB XIV ging einher mit der Aufhebung des Bundesversorgungsgesetzes, und damit ging die notwendige Anpassung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes einher. Um dieses Gesetz anzupassen, war im vergangenen Jahr die Einbringung eines Gesetzentwurfes durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion notwendig. Dies hat dazu beigetragen, dass wir erstmalig ein Ungleichgewicht zwischen der Entschädigung für verbeamtete Menschen nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz und der Entschädigung für andere Teile unserer Bevölkerung haben. Dieses Ungleichgewicht schlug sich dann in einer Tabelle nieder, die wir im Ausschuss zu diskutieren und zu beschließen hatten. Der erste Entwurf des Gesetzes, der von der SPD und den Grünen vorgelegt worden war, bedeutete nicht nur eine Fortschreibung des Ungleichgewichts, sondern sogar eine weitere Schlechterstellung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten. Dass wir das noch ausbessern konnten und in der Lage waren, genau dieses dramatische Symbol zu vermeiden, ist dank des Einsatzes und der Offenheit aller Fraktionen möglich gewesen. Das war insbesondere auch dadurch möglich, dass uns Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen haben ich freue mich sehr, dass einer von ihnen heute hier ist, Herr Weiner, dass diese Schlechterstellung drohe. Dass wir nun in der Lage sind, Menschen wirklich gleich zu behandeln und gleichem Schaden eine gleiche Entschädigung entgegenzusetzen, ist aber nicht eingetreten. Dass wir die Möglichkeit haben, uns auf Landesebene an einer eigenen Tabelle zu orientieren, führt zwangsläufig dazu, dass wir nicht die gleichen Entschädigungssätze anlegen können, wie es die Bundesebene durch das SGB XIV tut. Dem möchte die CDU-Fraktion entgegenwirken und lädt deswegen dazu ein, unseren heute hier vorgestellten Gesetzentwurf intensiv zu diskutieren und auf den Weg zu bringen, um wieder dahin zu kommen, dass gleicher Schaden auch gleich entschädigt wird, um den Menschen gerecht zu werden, die für unser Land den Rücken gerade machen und viel zu häufig eine körperliche Versehrtheit erleiden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass heute insgesamt drei Polizistinnen und Polizisten in unserer Loge Platz genommen haben, die im Einsatz verunfallt sind. Sie haben den Schutz unseres Landes und unserer Demokratie damit bezahlt, dass sie in zwei Fällen durch Kugeln getroffen worden sind. Stellen Sie sich einmal vor, dass heute eine Situation eintritt beispielsweise in einer Grundschule in Niedersachsen, eine Geiselnahme, bei der eine Schulklasse eingeschlossen wird. Dann werden Experten hinzugerufen, weil mit dem Einsatz von Sprengstoff gedroht wird, und werden auch Sprengstoffexperten der Bundeswehr und Verhandlungsgenies der Bundespolizei eingesetzt, aber auch niedersächsische Landespolizisten. Auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Zivilisten auf dem Schulhof, vielleicht auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Wenn wir uns in diesem fiktiven Fall vorstellen, dass durch die Geiselnehmer ein Hinterhalt eintritt, und Personen im Kugelhagel verletzt werden, dann ist heute nicht garantiert, dass gleicher Schaden auch gleich vergolten wird. Im Gegenteil: Die niedersächsischen Beamten werden dann mit einer nicht einmal halb so hohen Entschädigung weniger Respekt und Gerechtigkeit erfahren, als es bei den anderen eben genannten Bevölkerungsgruppen der Fall ist. Der Bundespolizist wird doppelt so hoch entschädigt wie der niedersächsische Polizeibeamte. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht! Das ist nicht gerecht, weder im Hinblick auf den Respekt vor den Opfern von Gewalt, noch im Hinblick auf das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Wie würden Sie sich als Polizeibeamter in Niedersachsen verhalten, wenn Sie sich in Kenntnis dieser Gerechtigkeitslücke in den Dienst aufmachen, um unser Land zu schützen? Würden nicht auch Sie überlegen, ob Sie sich wirklich an die vorderste Front stellen, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen? Oder würden Sie nicht versuchen, denjenigen vorzuschicken, der Bundespolizist, Soldat oder Polizist eines anderen Bundeslandes ist? Gerade die Menschen im Land Berlin wissen aus leidvoller Erfahrung aus dem Terroranschlag am Breitscheidplatz, dass gerade diese Großschadensereignisse dazu führen können, dass sich Menschen verschiedener Zuständigkeiten auf einmal in einem Konflikt, in einem Großschadensereignis wiederfinden und hier gleichermaßen gefährdet sind, körperlich versehrt zu werden. Gerade hier ist es unsere gemeinsame Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat gewahrt bleibt, und dass den Menschen gleiches Recht widerfährt - auch und gerade in der Höhe der Entschädigung. Jetzt mag der eine oder andere von Ihnen fragen, ob denn solch ein dynamischer Verweis, den wir im Gesetzentwurf vorschlagen, zulässig wäre. Diesen dynamischen Verweis macht das Land Berlin ganz bewusst, um in diesem engen Bereich klarzustellen, dass gleiches Recht für alle Bevölkerungsgruppen zu herrschen hat. Ja, das ist in der Rechtsprechung so zugelassen, und das Land Berlin beruft sich auch darauf. Im Hinblick auf das, was wir Anfang des Jahres erfahren haben, spart das zukünftig nicht nur Zeit wir haben dann immer die neueste Version vorliegen, sondern es spart auch Ressourcen und vermeidet Fehlerquellen. Gerade das haben wir bei der erstmaligen Beratung im letzten Jahr feststellen dürfen, als uns eine fehlerhafte Tabelle des Finanzministeriums vorgelegt worden ist, die eine Schlechterstellung bedeutet hätte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für niedersächsische Beamtinnen und Beamte, die ihren Rücken für unser Land hinhalten, ist es wichtig, dass wir ihnen den Rücken stärken. Den Rücken zu stärken bedeutet hier ganz klar, in Respekt auch dafür Sorge zu tragen, dass diesen Menschen Gerechtigkeit widerfährt. Das SGB XIV wurde im Bundestag fraktionsübergreifend diskutiert und auch gemeinsam beschlossen aus der gemeinsamen staatlichen Verantwortung heraus. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir das hier auch im Hinblick auf unseren Gesetzentwurf schaffen und tun, um unseren Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen den Rücken zu stärken. - Ich freue mich sehr, dass einige heute hier sind. Unseren Respekt haben Sie! Danke schön.

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