Stephan Bothe
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer es wirklich gut mit der Demokratie meint, der sollte unserem Vorschlag zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes zustimmen. Wir wollen die Möglichkeit eröffnen, Herr Kollege, Verwaltungsgerichte einzuschalten, wenn ein Wahlausschuss einen Bewerber nicht zulassen will - eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Denn wenn es um grundlegende demokratische Rechte wie das passive Wahlrecht geht, darf nicht einmal der Anschein eines Missbrauchs durch den politischen Gegner geweckt werden. Daher muss eine neutrale und über jegliche Zweifel erhabene Instanz letztlich über den Ausschluss entscheiden. Sie misstrauen den Gerichten, nicht wir. Die rot-grüne Landesregierung sieht das aber scheinbar anders und verweist auch in ihrer schriftlichen Unterrichtung auf eine „allgemeinen Systematik des Zulassungsverfahrens". Wenn aber eine Systematik verfassungsrechtlich hochproblematisch und missbrauchsanfällig ist, ist gesetzgeberisches Handeln gefragt. Deswegen sitzen wir hier. Und selbst die Landesregierung räumt ja in ihrer Unterrichtung ein, dass der Gesetzgeber die Entscheidung über die Zulassung von Parteien und Wahlvorschlägen und damit auch über die entscheidenden Voraussetzungen ausschließlich ehrenamtlich besetzten Wahlausschüssen übertragen hat. Und genau hier liegt das Problem, Herr Kollege: Ein Wahlausschuss aus Laien, benannt von den im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, darf mit seiner Entscheidung Vertreter konkurrierender Parteien oder Gruppen von der Wahl ausschließen. Und der Ausgeschlossene kann sich praktisch bis zur Wahl nicht rechtlich gegen diesen Ausschluss wehren. Das hat doch mit Demokratie und Rechtsstaat nichts zu tun, meine Damen und Herren. Das muss Ihnen doch bewusst sein! In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der politische Gegner nicht über die Zulassung des Konkurrenten schlussendlich entscheiden darf, sondern ein zuständiges Gericht. Und heute gehen Sie sogar noch einen Schritt weiter. Ihr Gesetzentwurf verstärkt noch die undemokratischen Hürden des Verfahrens, indem Sie die kommunalen Aufsichtsbehörden ermächtigen, auf Anordnung von Wahlausschüssen im Rahmen der Prüfung des Kandidaten eigene Daten zu erheben und die Verfassungsschutzbehörde um Auskunft zu ersuchen. Meine Damen und Herren, die Kommunalaufsichtsbehörden haben mehr als genug mit ihren eigentlichen Aufgaben zu tun. Das sollten Sie wissen. Sie sollen Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und überwachen, wobei die kommunale Entscheidungsfreiheit immer zu wahren ist. Das ist die Aufgabe von kommunalen Aufsichtsbehörden. Eine Tätigkeit als Wahlhelfer zum Machterhalt der Altparteien gehört sicherlich nicht dazu. Und auch der Verfassungsschutz ist erstens nicht unabhängig und darf zweitens kein Wahlhelfer sein. Aber jetzt soll er durch Ihre Gesetzesänderung einmal mehr instrumentalisiert und missbraucht werden, um unerwünschte konkurrierende Kandidaten aus Angst vor eigenen Wahlniederlagen und nichts anderes ist das elegant aus dem Rennen zu nehmen. Es ist einmal mehr der Versuch zur Ausschaltung der Opposition. Und komischerweise: Wenn Sie dieses Verfahren der Zulassung schon erweitern, warum erlauben Sie dann eigentlich nicht das Klageverfahren? Da sollten Sie sich selber mal hinterfragen. Jeder Ausschluss eines Wahlbewerbers braucht eine sachliche und überzeugende, verfassungsrechtlich tragfähige Begründung. Denn freie Wahlen gibt es nur, wenn mehrere Angebote, personelle wie sachliche, ernsthaft und gleichberechtigt miteinander konkurrieren können. Das Recht auf Chancengleichheit gilt in allen Phasen des Wahlverfahrens, gerade auch bei der Zulassung von Kandidaten. Und deswegen bleibt unser Vorschlag richtig: Im Zweifel für den Wahlvorschlag, und wenn nicht, müssen halt Gerichte entscheiden. Sie müssen endlich lernen: Es ist nicht nur Ihre Demokratie, es ist unser aller Demokratie. Und deswegen ist unser Antrag auch richtig. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der CDU:
