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Dr. h. c. (UoG) Björn Thümler

CDU 13.09.2023 6:31 min Tagungsabschnitte 19/9

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Kopka, für das, was Sie gerade eingebracht haben. Wer Ihnen genau zugehört hat, kommt auch relativ schnell darauf, warum Sie die pauschale Beihilfe jetzt einführen wollen: Es geht Ihnen gar nicht um die Abschaffung der Beihilfefrage, sondern es geht Ihnen im Kern um die Einführung der Bürgerversicherung, die Sie damit strategisch angehen. Das können Sie in Papieren aus Berlin, des Landes Thüringen, aber auch der Friedrich-Ebert-Stiftung nachlesen, in denen das sehr schön aufgeführt wird. Es findet ein Strategiewechsel statt - weg davon, dass man das große Ganze will, weil man gemerkt hat: Das funktioniert nicht, da gibt es zu viele Widerstände, also gehen wir den Weg der kleinen Nadelstiche und fangen mal hier und mal dort an und führen das eine oder andere ein. - Das kann man so machen, aber es ist aufgefallen. Das wollte ich an dieser Stelle gleich deutlich machen, meine Damen und Herren. Nun gibt es bei der Frage natürlich auch Für und Wider; da gibt es gar kein Vertun. - So ist es, Herr Watermann. Es ist immer eine Abwägung zwischen dem einen und dem anderen. Aber wer dem Kollegen Kopka eben zugehört hat, stellt auch fest, dass das, was er beschrieben hat, schon heute im System PKV/GKV möglich ist. Die Möglichkeit der Wahl nach zehn Jahren ist für Beamtinnen und Beamte schon heute gegeben. Sie können in diesem System hin und her wechseln, so wie es ihre Lebenssituation gerade ermöglicht. Und es ist auch gut so, dass es das gibt und dass es auch funktioniert. Das, was Sie mit diesem Gesetzentwurf machen wollen, bedeutet aber nur eine Scheinwahlmöglichkeit. Denn die Wahlmöglichkeit, die Möglichkeit zur Wahl zwischen PKV und GKV, wird genau ein einziges Mal eingeräumt, und es gibt nach Ihrem Gesetzentwurf kein Zurück aus dem jeweils gewählten System. Auch das müssen wir diskutieren. Denn das kann nicht in Ordnung sein. Derzeit haben wir ein funktionierendes System, in dem die Leistungsbeziehung zwischen Beamten und anderen vernünftig geregelt ist. Die einmalige Wahlmöglichkeit ist eine tiefe Einschränkung dessen, was heute in Deutschland als Rechtsgrundsatz gilt. Die zweite Frage betrifft das finanzielle Argument. Darüber haben Sie sich nicht ausgelassen, und in Ihrem Gesetzentwurf ist das rudimentär angesprochen worden. Ich würde mal sagen: Die Zahlen müssen wir uns sehr genau im Haushaltsausschuss anschauen. Sie werden nicht stimmen. Wir gehen davon aus, dass das Land Niedersachsen mehrere Hundert Millionen Euro in den nächsten Jahren dafür zu schultern haben wird. Darüber, wo und wie diese Millionen auftauchen, haben wir heute Vormittag nichts gehört. Seriös wäre es, dies schon einmal einzupreisen. Davon war jedoch nichts zu lesen, meine Damen und Herren. Die individuelle Beihilfe ‑ das können Sie leider nicht wegdiskutieren ‑ mit der PKV ist auch aus ökonomischer, aus versorgungstechnischer Sicht die bessere Wahl, weil sie über den gesamten Lebenszeitraum günstiger ist; schlicht und ergreifend günstiger für den Privatversicherten. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten möglicherweise Leistungseinschränkungen hingenommen werden, und dementsprechend kann nicht von dem profitiert werden, was in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Hinzu kommt folgender wichtiger Punkt: Die pauschale Beihilfe gilt nicht für die Pflegeversicherung. Sie müssen den Menschen erklären, warum das so ist. Das macht nämlich keinen Sinn. Der Status eines freiwillig Versicherten, den Beamte in der GKV immer haben, bringt eine erhebliche Mehrbelastung mit sich. Im Pensionsalter ‑ auch das enthalten Sie den Menschen vor ‑ wird nicht nur ein Krankenversicherungsbeitrag auf die Pension fällig, sondern pensionierte Beamte müssen für alle zusätzlichen Einkünfte ‑ aus privaten Renten, Kapitalerträgen, Mieteinkünften usw. ‑ bis zur Beitragsbemessungsgrenze GKV-Beiträge zahlen. Das ist teuer; gerade im Alter wird das, wie wir wissen, teuer. Sie haben gesagt: für junge Beamte attraktiv. Das stimmt. Für junge Beamte ist das attraktiv, aber die werden alle älter. Dann ist es aber nicht mehr attraktiv, und eine Rückkehr in das alte System ist nicht möglich. Das ist ein Kernproblem Ihres Gesetzentwurfs. Außerdem, meine Damen und Herren, gibt es noch das Verfassungsrecht. Das haben Sie schlicht und ergreifend ausgeblendet. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dieser Frage ‑ wie sollte es anders sein? ‑ schon sehr ausführlich beschäftigt. Ich zitiere: Es ist ein verfassungsrechtlich zwingend gefordertes Element, dass der Beamte weiterhin innerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses rechtlich und wirtschaftlich abgesichert ist und dass die personale Bindung des Beamten zum Dienstherrn für die Unterhaltsgewährung ungeschmälert bestehen bleibt. Die Besoldung und Versorgung der Beamten darf ‑ auch hinsichtlich einzelner ihrer Bestandteile, wie die Krankenkostenvorsorge ‑ nicht den Gewährleistungsbereich des Artikels 33 Abs. 5 GG entzogen werden. - So das Bundesverfassungsgericht. Meine Damen und Herren, darauf haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf keine Antwort. Ein weiterer Punkt. Man muss eben sagen, dass der Dienstherr unter Umständen nicht dauerhaft rechtssicher aus seiner Beihilfeverpflichtung freikommt. Junge „gute“ Risiken werden wegen ihrer regelmäßigen Zuschüsse zu ihren GKV-Beiträgen in ihren „gesunden Jahren“ teurer als Beamte, die die individuelle Beihilfe in Anspruch nehmen, für die nur im Krankheitsfall gezahlt werden müsste. Auch könnten sich im Alter oder beim Auftreten einer teureren Dauererkrankung möglicherweise Ansprüche auf individuelle Beihilfe ergeben, die dann eingeklagt werden könnten. Das heißt, das Risiko, das Sie hier eingehen, ist, dass Sie dann bei älteren Beamten mit einer Klagewelle zu rechnen haben, die das System verkraften müsste. Auch darauf gibt es keine Antwort. Ich glaube, dass wir den Gesetzentwurf sehr ausführlich im Haushaltsausschuss diskutieren werden. Ich hoffe, dass wir zu erheblichen Verbesserungen kommen. Vielleicht kommt ja bei Ihnen die Einsicht, dass das kein guter Weg ist. Wenn Sie die Bürgerversicherung wollen, dann machen Sie doch „Bürgerversicherung“, aber bitte nicht mit kleinen Nadelstichen. Vielen Dank.

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