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Michael Lühmann

GRÜNE 20.06.2023 3:25 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Lieber Herr Bock, ich bitte Sie, mal Ihre Vorurteile zu überprüfen. Wir als Grüne haben das alles mitgetragen. Wir haben die Polizeizulage mitgetragen. Wir haben auch die Erhöhung für die Polizeiinspektionen von A 15 auf A 16 sehr gerne mitgetragen, weil wir überzeugt sind, dass an dieser wichtigen Stelle eine Anhebung passieren muss. Wenn Sie sich mit den Polizeipräsident*innen in diesem Land unterhalten ‑ ich habe das getan ‑: Ich habe noch keine Kritik an der Herabstufung gehört, sondern durchaus ein Nachvollziehenkönnen. Es ist ja jetzt auch eine deutliche Sicherheit für die Laufbahnen da. Und so ist dieser ganze vorliegende Gesetzentwurf auch ein wichtiger Schritt. Ich danke unserer Innenministerin für die Initiative und bin froh, dass wir das innerhalb der Regierungskoalition unmittelbar geeint haben und uns bei allen Punkten sehr einig waren. Denn mit der Abschaffung des politischen Beamt*innentums auf der Ebene der niedersächsischen Polizeipräsident*innen setzen wir nicht nur die verfassungsrechtliche Kritik an der Regelung um. Wir als Politik senden auch ein Signal, dass wir polizeiliches Handeln nicht schwankenden politischen Logiken unterwerfen wollen. Das ist ein gutes und wichtiges Signal in die Gesellschaft, aber auch in die Polizei hinein, dass Polizei und Politik nicht verwischt gehören. Das ist dieser Tage ja nicht ganz selbstverständlich. Brillant war das jedenfalls nicht, was wir da am Wochenende gesehen haben. Ich will es aber an einem anderen Beispiel verdeutlichen. Stellen wir uns mal vor, Klimaaktivisten sind auf dem Dach des Parlaments, und die zuständige Polizeipräsidentin agiert vollkommen korrekt, strikt nach polizeilicher Lageeinschätzung, und beendet diesen Einsatz durch kommunikative Klarheit. Und nun stellen Sie sich vor, es gäbe eine Landesregierung, der das alles irgendwie nicht schnell genug gegangen ist, nicht konsequent genug und nicht robust genug der Einsatz, und diese Landesregierung besäße nun die Möglichkeit, die Polizeipräsidentin dafür abzusetzen! Ich gebe zu, das ist ein sehr hypothetisches Beispiel. Denn die Landesregierung Niedersachsens und auch wir als regierungstragende Fraktionen stehen voll und klar und deutlich hinter der polizeilichen Lageeinschätzung des letzten Plenums, der Einsatzführung und wie das beendet wurde, nämlich friedlich und kommunikativ. Und alles, was dann an Rechtsfolgeabschätzung kommt, ist die Aufgabe derer, die Rechtsfolgen abschätzen, also der Gerichte, und nicht von uns als Politik. Es ist im Übrigen auch diese innere Unabhängigkeit, die wir mit dem Gesetzentwurf in die Polizei zurückgeben und mit der das Amt, aber auch dessen Attraktivität ‑ das haben wir gerade schon gehört ‑ gesteigert werden und mit der der Pool an Bewerberinnen vergrößert wird, die dort richtig etwas erreichen und nicht ständig auf dem Schleudersitz sitzen wollen. Dass mit diesem zurückgegebenen Vertrauen auch eine große Verantwortung einhergeht, steht außer Frage. Aber im Zentrum allen polizeilichen Handelns steht letztendlich immer die Verpflichtung auf das Grundgesetz und auf den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung: die Wahrung und Verteidigung der Menschenwürde. Eine Polizei, die danach handelt ‑ ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Polizei das tut ‑, braucht auch kein politisches Beamtentum an der Spitze jeder Polizeidirektion. Deshalb ist die dahin gehende Änderung ein richtiges Signal in herausfordernden Zeiten. Herzlichen Dank.

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