Wiard Siebels
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "'Justizskandal' in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität"
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Calderone, zunächst ein, zwei Vorbemerkungen zu den eigentlichen Ausführungen, die ich machen wollte. Sie haben mit Recht auf das Thema Vertrauen in den Rechtsstaat abgehoben. Wenn Sie aber dann von Infiltration des Behördenapparates reden und wenn Sie glauben, dass man die organisierte Kriminalität, die es in unserem Land, in der Bundesrepublik und weltweit gibt, ausgerechnet mit den Mitteln eines Untersuchungsausschusses sozusagen ausheben könnte, dann, muss ich sagen, wäre ich etwas anderer Auffassung. Ich hätte mir, ehrlich gesagt, die Anwendung eines anderen Instrumentes gewünscht. Ich will ausdrücklich und deutlich betonen Sie haben das nicht behauptet, dass ich sehr viel Wert darauf lege, dass wir an keiner Stelle den Eindruck eines Generalverdachtes entstehen lassen, wenn einer von 16 000 Bediensteten in der Justiz einer solch schlimmen Tat überführt worden ist. Ich will auch deutlich machen, dass der Täter gefasst wurde, meine Damen und Herren. Die Justiz hat also im Ergebnis funktioniert. Wir können über die Frage der Geschwindigkeit, des Werdeganges, über einzelne Fehler oder darüber, ob es keine Fehler waren, miteinander diskutieren. Aber es darf an keiner Stelle der Eindruck entstehen das wäre einfach falsch, dass die Justiz an dieser Stelle nicht funktioniert hätte. Letzter Punkt ich komme inhaltlich gleich noch auf die eher fachlich zu diskutierende Frage zu sprechen, ob man dem Einsetzungsbeschluss einen Sachverhalt voranstellt oder nicht: Herr Calderone, leiten Sie bitte aus unserer Ablehnung, den Sachverhalt voranzustellen, nicht ab, dass wir einzelne Aussagen der Justizministerin, die sie im Ausschuss getätigt hat, nicht mehr tragen. Das wäre eine falsche und unzulässige Schlussfolgerung, um das deutlich zu sagen. Meine Damen und Herren, im Kern geht es tatsächlich das hat Herr Calderone richtig und sehr ausführlich ausgeführt um einen schlimmen und einer parlamentarischen Aufarbeitung würdigen Vorgang, nämlich dass ein Staatsanwalt auf der falschen Seite kämpft. Es geht um einen 16-t-Kokain-Fund - der größte, den wir bisher hatten. Deswegen ist es berechtigt, dass man an dieser Stelle aufklärt und guckt, ob es möglicherweise an irgendeiner Stelle auch entsprechende strukturelle Defizite gibt. Übrigens erlauben Sie mir diesen Hinweis; denn es wird ja doch ein Stück weit versucht, das ganze Thema mit der Justizministerin zu verknüpfen: Alle Taten sind vor Beginn der Amtszeit dieser Ministerin begangen worden - keine Tat während der Amtszeit der Ministerin. Und die Einstellung in den niedersächsischen Justizdienst ist ebenfalls nicht in der Amtszeit der jetzigen Justizministerin, sondern exakt davor erfolgt. Das will ich der Vollständigkeit halber nur noch einmal erwähnen. Selbstverständlich Herr Calderone, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen ist die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses ein Recht der Minderheit. Das Aufklärungsinteresse ist selbstverständlich legitim. Gleichzeitig das auch will ich nach Ihren Ausführungen noch sagen werbe ich sehr für Sensibilität im Umgang mit den Daten, Unterlagen und Akten, die uns zur Verfügung gestellt werden müssen und sollen. Wir sprechen über den Bereich schwerster organisierter Kriminalität, und wir müssen an dieser Stelle mit all den Daten und Vorgängen, die uns zugänglich gemacht werden, hochgradig sensibel umgehen. Ich will auch dafür werben, dass wir das Aufklärungsinteresse das ist korrekt, aber auch den parlamentarischen Aufwand, den wir auslösen, selbst im Blick haben. Ein Untersuchungsausschuss das wäre jedenfalls mein Anspruch muss auch in der Lage sein, am Ende selbst ein Ergebnis abzuliefern. Er darf sich nicht mit sich selbst beschäftigen. Und ausdrücklich das liegt mir noch viel mehr am Herzen hinweisen will ich auch auf den Aufwand aufseiten der Justiz. Bei dem Umfang an Aktenvorlagebegehren, die wir bisher vorliegen haben, müsste im Moment ein Staatsanwalt wenn man überlegt, wie viel Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten ein Staatsanwalt schaffen kann; denn es müssen natürlich auch die Rechte Dritter geschützt werden eigentlich 150 Jahre arbeiten, um alle diese Aktenvorlagebegehren erfüllen zu können. Ich will damit nicht das Recht der Opposition schmälern, aber doch für Sensibilität werben. Ich will auch dafür werben ich glaube, dass wir das gemeinsam hinkriegen, dass wir im Rahmen der Geschäftsordnungsregelungen des Untersuchungsausschusses möglicherweise zu einer Einigung kommen, den Aufwand über das Konstrukt von Ermittlungsbeauftragten zu senken so weit es geht und vertretbar ist, ohne die Rechte der Abgeordneten und des Untersuchungsausschusses selbst zu schmälern und so zu einer möglichen Effizienzsteigerung kommen. Es ist klar das gilt auch jetzt schon, dass ein solcher Ermittlungsbeauftragter nur mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Untersuchungsausschusses eingesetzt werden könnte. Die Befürchtung, dass die Regierungskoalition Ihnen da etwas überstülpen könnte, müssten Sie aus meiner Sicht also nicht haben. Ich werbe sehr für eine gemeinsame Linie an dieser Stelle, denn ich glaube, das entsprechende Interesse eint uns. Strittig ist die Frage der Sachverhaltsvoranstellung. Ein Argument war das kann aber nicht das einzige sein, dass wir bisher bei keinem Einsetzungsbeschluss jedenfalls nicht in Niedersachsen eine solche Sachverhaltsvoranstellung hatten. Das wäre ein Novum. Das alleine taugt aber nicht als Argument, um dies tatsächlich abzulehnen. Ich will ganz deutlich sagen, dass wir, glaube ich, an dieser Stelle sogar in der Lage gewesen wären, eine Einigung über den Sachverhalt herbeizuführen. Ich glaube aber auch, dass das ein Präjudiz für zukünftige Untersuchungsausschüsse entfalten könnte, und deswegen halte ich es für sinnvoll, dass wir an dieser Stelle auf die Sachverhaltsvoranstellung verzichten. Sie haben den Sachverhalt ja aus Ihrer Sicht sozusagen publik gemacht. Die Drucksache ist in der Welt, und das ist durch nichts rückgängig zu machen. Ich glaube, dass es richtig ist, wenn wir an dieser Stelle darauf verzichten. Ich jedenfalls habe auch die Einschätzung der Landtagsjuristen so verstanden, dass sie uns eher empfehlen, darauf zu verzichten. Jedenfalls besteht wohl Einigkeit darüber, dass die Sachverhaltsvoranstellung nicht dem entsprechenden Minderheitenrecht unterliegt, sondern mit Mehrheit abgestimmt werden kann. Ich bitte um Verständnis, dass wir auch mit Blick auf zukünftige Untersuchungsausschüsse darauf gerne verzichten wollen. Das ist der erste Punkt. Zweitens streiten wir uns wohl ausweislich einer Presseberichterstattung noch ziemlich ausführlich über Sitzungstag und Sitzungszeit. So schlimm empfinde ich das, ehrlich gesagt, gar nicht. Ich bin sehr sicher, dass wir binnen Kürze eine Einigung herbeiführen werden. Das haben wir bisher auch immer geschafft. Aber erlauben Sie mir doch einen Hinweis: In der Presseberichterstattung tauchte die Aussage auf, Rot-Grün wolle mit einem Sitzungsbeginn um 15 Uhr was übrigens falsch ist; ich habe immer 14 Uhr zur Debatte gestellt, wenn auch andere Ausschüsse beginnen einsteigen. Aber selbst wenn man 15 Uhr unterstellt: Die Behauptung war, das Ziel von Rot-Grün sei, die Sitzungen „in die späten Abendstunden" zu verlegen. Nach meinem Tageszeitempfinden sind weder 14 Uhr noch 15 Uhr „späte Abendstunden". Ich habe aber tatsächlich und das ist ehrlich gemeint Verständnis dafür, dass die Medien an bestimmte Zeiten Stichwort „Drucklegung" usw. gebunden sind. Deswegen können wir schon einmal hier im Plenum feststellen: Wenn es ein Vormittagstermin sein soll, dann soll es ein Vormittagstermin sein. Wir müssen uns dann noch darüber unterhalten, wie wir das mit Blick auf den Wochenplan, der aufgrund der Sitzungen von Ausschüssen, Arbeitskreisen usw. schon sehr voll ist vieles überschneidet sich ja jetzt schon, gemeinsam hinkriegen. Ich bin aber zuversichtlich und werbe deshalb weiterhin sehr für Gespräche zur Einigung. Schlussendlich, meine Damen und Herren: Es bleibt dabei, dass die SPD-Fraktion die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses jedenfalls in dieser Konstellation für entbehrlich hält. Es ist aber gute parlamentarische Tradition der Kollege Calderone hat das zu Recht angesprochen, dass dem Minderheitenvotum stattgegeben wird, und deswegen stimmen wir der Einrichtung dieses Untersuchungsausschusses zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
