Jürgen Pastewsky
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die regierungstragenden Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf zur Einführung einer pauschalen Beihilfe eingebracht. Worum geht es im Kern? - Anders, als eben gehört, geht es aus ideologischen Gründen natürlich darum, auf diesem Weg die Bürgerversicherung einzuführen, ihr den Weg zu bereiten und als Ziel letztendlich die private Krankenversicherung abzuschaffen. Dies zu wollen, ist selbstverständlich legitim. Sie sollten es dann aber auch klar und eindeutig so kommunizieren. Die Möglichkeit, die pauschale Beihilfe zu erhalten, steht unter dem Vorbehalt des Mitgliedschaftsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es können aber nicht alle Beamten bzw. Beamtinnen in die GKV aufgenommen werden, weil sie die Voraussetzung der freiwilligen Versicherung nicht erfüllen. Daraus folgt dann, dass ein Wechsel von individueller Beihilfe zur GKV mit pauschaler Beihilfe nur für Beamte möglich ist, die bereits in der GKV freiwillig versichert sind. Außerdem können sich neu ernannte Beamte freiwillig in der GKV versichern. Hinterbliebene, die Pflichtmitglieder der GKV sind, sollen nach Ihren Vorstellungen keine Beihilfe erhalten, weil diese nur zu einer freiwilligen gesetzlichen oder zu einer privaten Vollversicherung gewährt wird. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst unseres Landtages sieht hier - sehr nachvollziehbar- einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, also einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Im Ausschuss wurde dies sehr umfassend erläutert. Aber wenn Ideologie auf Wirklichkeit trifft, versuchen Ideologen eben gern, diese Wirklichkeit zu ändern. Sollte Ihr Gesetzentwurf rechtskräftig werden, führt dies im Alltag dazu, dass Hinterbliebene, die nicht in der GKV Pflichtmitglied sind, die pauschale Beihilfe erhalten können, aber Hinterbliebene, die als entgeltlich Beschäftigte unterhalb der Jahresentgeltgrenze in der GKV Pflichtmitglied sind, keine pauschale Beihilfe erhalten. Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab. Hier wird es sicherlich zu Klagen kommen. Aber gewisse Farben haben ja kein Problem mit verfassungswidrigem Regieren. Es gibt eine Reihe von Hemmnissen, die verhindern, dass jemand in die GKV aufgenommen wird. Die Beschränkung auf Vollwaisen war ebenso falsch. Auch Halbwaisen haben einen eigenen Beihilfeanspruch. Das Gesetz mit seinen vielen Detailausführungen ist viel zu kompliziert und bürokratisch. Außerdem bedeutet es für die Beihilfeberechtigten nicht etwa mehr Wahlfreiheit, sondern weniger, da eine einmal getroffene Entscheidung für die pauschale Beihilfe bindend ist. Auch der Landesrechnungshof sieht diesen Gesetzentwurf kritisch, unter anderem wegen der hohen Kosten, die das Land zu tragen hätte. Wir, die AfD-Fraktion, lehnen daher diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
