Peer Lilienthal
In welcher Höhe gibt die Landesregierung Landesmittel für gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Opposition und andere Verfahren aus?
Die vierte Zusatzfrage stellt ebenfalls der Kollege Lilienthal. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage, da das in § 55 LHO auch geregelt ist: Wie viele Angebote anderer Kanzleien wurden denn für dieses Verfahren eingeholt, bevor die jetzt mandatierte Kanzlei beauftragt wurde? - Vielen Dank. Frau Ministerin Behrens wird auch diese Frage beantworten. Bitteschön!
