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Lara Evers

CDU 25.09.2024 6:43 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser etwas sperrig klingende Tagesordnungspunkt umfasst im Kern drei sehr unterschiedliche Aspekte, von denen wiederum zwei vergleichsweise unspektakulär sind. Lassen Sie mich diese beiden Punkte zuerst benennen, bevor ich etwas ausführlicher auf den dritten Punkt, nämlich die Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten, eingehe. Da ist zum einen das Modell des Konzernkredits, das für Kommunen von einer Experimentierphase in eine dauerhafte Regelung überführt werden soll. Bei dieser Finanzierungsform kann eine übergeordnete Körperschaft in diesem Fall die Kommune Kredite für ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen aufnehmen. Das kann insoweit von Vorteil sein, als die Kommune nicht selten finanziell insgesamt besser dasteht und mehr Sicherheit bieten kann als das Tochterunternehmen allein. Insofern kann die Kommune durch ihre Bonität oft günstigere Kreditkonditionen am Markt erhalten. Das ist der direkte Mehrwert. Außerdem trägt dies zu einer besseren Übersicht über die Finanzsituation des gesamten Konzerns bei. Dass das finanzielle Risiko bei der Kommune liegt und sie die Verantwortung trägt, sollte ohnehin klar sein. Das ist eine finanzielle Formalität, gegen die wir nichts einzuwenden haben. Der zweite Punkt ist die Idee, bei der Vollstreckung bei säumigen GEZ-Zahlern zukünftig nicht nur die Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, sondern dies Wahrnehmung dieser Aufgabe auch den Landkreisen zu ermöglichen. Theoretisch bietet das mehr Flexibilität und vielleicht auch ein paar Synergieeffekte, aber praktisch wird hier niemand Hurra rufen. Unsere Landkreise sind sicher nicht auf der Suche nach zusätzlichen Aufgaben, die noch dazu kaum kostendeckend sein werden. Sie leiden wie die Gemeinden unter Fachkräftemangel und brauchen an vielen Stellen eine bessere finanzielle Ausstattung statt zusätzlicher Aufgaben. Wenn wir den Städten und Gemeinden etwas Gutes tun wollen, gibt es genug andere Möglichkeiten. Beispielsweise könnte man Freiwilligenagenturen auch in kleineren Kommunen wieder fördern. Aufgaben hin- und herzuschieben, ist jedenfalls nicht der große Wurf. Ein Blick über die Landesgrenze könnte übrigens nicht schaden. In Nordrhein-Westfalen hat nämlich die Landesregierung den WDR selbst zur Vollstreckungsbehörde ernannt. Das ist ein interessantes Modell und könnte auch unsere Behörden gezielt entlasten. Dieser Ansatz sollte diskutiert werden. Kommen wir nun zum dritten Punkt und damit zu einer Korrektur, die längst überfällig ist. Es geht um die Rückkehr zur achtjährigen Amtszeit für die Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung, mit der die derzeitige Landesregierung die kurzsichtige Änderung im Jahr 2013 nun revidieren möchte. Wie die kommunalen Spitzenverbände haben wir als Opposition die Idee schon damals kritisiert und genau die Argumente angeführt, die nichts an Gültigkeit eingebüßt haben und die sich Rot-Grün jetzt zu eigen macht, um die eigene Entscheidung aus 2013 zu kassieren. Die Verkürzung der Amtszeiten war ein bürokratischer Fehltritt und ein klares Missverständnis darüber, wie effektive kommunale Führung funktioniert. Sie hat auch keineswegs automatisch zu mehr Demokratie geführt. Das war damals das Totschlagargument von Rot-Grün. Die Vorstellung, dass häufigere Wahlen in Niedersachsen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten bieten, auf die Politik Einfluss zu nehmen, ist ja zunächst nicht falsch. Aber nach dieser Logik müsste man die Amtszeiten noch drastischer verkürzen, und das ist 2013 wie 2024 natürlich völlig praxisfern und weltfremd. Denn gute Verwaltungsführung erfordert Weitsicht und Kontinuität. In kurzlebigen Amtsperioden befinden sich unsere Hauptverwaltungsbeamten quasi im permanenten Wahlkampfmodus, und das hindert sie daran, mutige und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Es geht darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen qualifizierte und engagierte Hauptverwaltungsbeamte effektiv arbeiten können, und ihnen die Zeit zu geben, die sie benötigen, um langfristige, nachhaltige Projekte zu planen und umzusetzen. Dazu kommt, dass kurze Amtszeiten eine höhere Fluktuation bedeuten, was nicht zuletzt mit höheren finanziellen Lasten durch Versorgungsansprüche einhergeht. Und nicht zuletzt geht es um Attraktivität. Wer will denn für nur fünf Jahre seine gesicherte Anstellung aufgeben und für das Bürgermeisteramt kandidieren? Man hat den Bewerberkreis damit jedenfalls eingeschränkt, und das ohne Not. Meine Damen und Herren, Konzernkredite halten wir für sinnvoll. Eine Ausweitung der Möglichkeiten beim Einzug von GEZ-Gebühren ist diskutabel. Die Rückkehr zur achtjährigen HVB-Amtszeit begrüßen wir ausdrücklich. Bei Letzterem hat die Landesregierung zwar mehr als zehn Jahre gebraucht, um ihren Fehler einzusehen, aber immerhin. Gerne können wir vor diesem Hintergrund noch die eine oder andere Liste mit Fehlentscheidungen von Rot-Grün aus der Regierungszeit 2013 bis 2017 durchgehen. Da werden wir sicherlich noch fündig. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Frau Evers. - Die nächste Wortmeldung kommt

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