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Dr. h. c. Björn Thümler

CDU 27.05.2026 2:52 min Tagungsabschnitte 19/34

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird einstimmig den Landtag passieren. Das ist in der Sache auch gut so, steht er doch in einem größeren verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen Zusammenhang, weil es eben nicht nur um die Frage geht, ob Besoldung dem Tarif folgt, was seit vielen Jahren gute und geübte Praxis in Niedersachsen und in anderen Ländern ist. - Auch bei Herrn Möllring. Außerdem beschränkt er sich auf die Jahreserhöhung für das Jahr 2026. Über den Rest soll in einem noch folgenden Gesetzentwurf, der möglicherweise Ende diesen, Anfang nächsten Jahres kommen soll, zu entscheiden sein. Dabei müssen Sie bedenken, dass es nicht nur um einen Einmaleffekt geht, sondern um die strukturelle Ausgestaltung einer amtsangemessenen, rechtlich belastbaren und dauerhaft tragfähigen Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Vor dem Hintergrund der jüngeren und angekündigten weiteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und zusätzlich der Besoldungsgesetze, die in Schleswig-Holstein, Hessen und Berlin schon erlassen worden sind, gewinnt diese Frage eine hohe Bedeutung und weckt bei den Betroffenen eine hohe Erwartungshaltung. Zu der zentralen Differenz, um die es hier geht, hat die Landesregierung allerdings bisher nur Maßnahmen ergriffen, die in eine bestimmte Richtung gehen, nämlich die verfassungsrechtliche Untergrenze zu beseitigen, aber nichts, um den Bereich einer angemessenen und dauerhaft tragfähigen Besoldung in den Griff zu bekommen. Auch die wiederholten Sonderzahlungen, die Sie auf den Weg gebracht haben, schwächen im Kern die Systematik der Besoldungstabellen und der gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen, die damit nämlich unter Druck geraten. Und es bleibt das Fehlen einer Einbindung in die Versorgungsstruktur. Dieser Einwand ist nicht nur technischer Natur, sondern von grundsätzlicher Bedeutung. Damit bleibt das Ihre Dauerbaustelle, meine Damen und Herren. Das zeigen die Urteile, die das Verfassungsgericht schon zu Schleswig-Holstein und auch zu Berlin gefällt hat. Die Summen, über die wir hier reden und die auf uns zukommen werden, wenn das Bundesverfassungsgericht im nächsten Jahr auch zu Niedersachsen ein Urteil fällen wird, liegen im Milliardenbereich. Das ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Wir reden hier über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamtinnen und Beamten des Staates des Landes Niedersachsen, die ihren Dienst täglich für uns alle leisten, und wir sind dafür verantwortlich, dass sie diesen Dienst zu einer angemessenen Besoldung tun. Das ist unsere gemeinsame Daueraufgabe, aber in erster Linie Ihre, meine Damen und Herren.

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