Sebastian Zinke
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes
Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsen - Vielen Dank! - Mit einem Schluck Wasser kann man manche Dinge klären! - Für andere braucht man härteres Zeug! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist Tabellenletzter. Keine Angst: nicht beim Thema Landwirtschaft, auch nicht beim Windkraftausbau oder beim Schiffbau, da sind wir ganz weit vorne. Niedersachsen ist Tabellenletzter, - Ja! - wenn es um die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzämter geht. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, auch der Bund - das sind nur einige Beispiele dafür, dass Parlamente Kontrollgremien haben, dass die Verfassungsschutzämter mit ihren besonderen Eingriffsrechten von Gremien kontrolliert werden, die aus der Mitte des Parlaments gewählt bzw. besetzt werden, meine Damen und Herren. Wir haben soeben den Verfassungsschutz gestärkt. Der Verfassungsschutz hat aus guten Gründen zusätzliche Rechte erhalten, um in unsere Grundrechte einzuwirken; das haben wir gerade diskutiert, manchen reicht das noch nicht. Aber der Verfassungsschutz hat besondere Rechte, und deshalb braucht es einer besonderen Kontrolle dieses Exekutivorganes durch uns als Parlament. Das, was wir jetzt beraten und hoffentlich gleich beschließen werden, ist also quasi die Kehrseite dessen, was wir gerade beschlossen haben. Wir haben den Verfassungsschutz gestärkt, und in einem zweiten Schritt wollen wir das Parlament bei der parlamentarischen Kontrolle stärken. Das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb wird die parlamentarische Kontrolle zukünftig durch eine Erweiterung des Artikels 20 in unsere Landesverfassung implementiert. Zukünftig sollen Anzahl und Mitglieder des Kontrollgremiums durch uns als Parlament direkt bestimmt werden. Das stärkt die Kontrolle als Pendant zu einem starken Verfassungsschutz, und das stärkt auch die Rolle des Parlaments, meine Damen und Herren, in der Demokratie, in der Gewaltenteilung. - Ich weiß nicht, ob Sie es wissen: Gewaltenteilung bedeutet, dass es exekutive Funktionen gibt, mit denen Eingriffe in Grundrechte vorgenommen werden dürfen, und wir als Parlament die Regierung kontrollieren und Rechtsetzung vornehmen. Das Volk wählt uns als Volksvertreter, und wir werden zukünftig diejenigen wählen, die die Regierung kontrollieren. Meine Damen und Herren, ein sehr guter Weg und im Übrigen ein Weg, den andere uns, wie gesagt, vorgemacht haben. In diesem neuen Kontrollgremium wie gesagt: nur neu in Niedersachsen; in Deutschland schon längst Praxis wird auch die Opposition vertreten sein. Mit diesem Beschluss reihen wir uns also ein in ein Konzert des Bundes und fast aller Landesparlamente - und das als eines der letzten Bundesländer. Deshalb gibt es da auch eigentlich wenig, worüber man sich aufregen könnte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir sollten diesen Schritt jetzt als Konsequenz des Weges hin zu einem starken Verfassungsschutz gehen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung, damit Niedersachsen auch im Bereich der parlamentarischen Kontrolle vom Tabellenkeller an die Spitze kapatul, kapatu, kapituliert nicht - Sie wissen, was ich meine, meine Damen und Herren! Kappa, Kappa-Kappa! Meine Damen und Herren, danke schön! Katapultiert!
