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Christoph Bratmann

SPD 27.05.2026 5:31 min Tagungsabschnitte 19/34

Barrierefreie Mobilität stärken - Bushaltestellen an Landesstraßen gezielt ausbauen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Barrierefreiheit ist vielleicht uns allen mehr oder weniger schon mal irgendwo begegnet. Ich erinnere mich dabei immer wieder gerne an meinen Zivildienst. Das ist über 30 Jahre her, fast 35 Jahre. Vorher habe ich mir als junger Mensch ohne Beeinträchtigung kaum Gedanken darüber gemacht, wie es beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrern ergeht, wenn sie sich im ÖPNV in Bahnhöfen und an Bushaltestellen und woanders bewegen. Mir ist deutlich geworden, wie schwierig die Situation damals in den 90er-Jahren noch war, wie diskriminierend es war, dass Rollstuhlfahrer zum Beispiel am Braunschweiger Bahnhof nicht selbstständig in Züge einsteigen konnten ich glaube, am Hannoveraner Bahnhof war es zeitweise auch nicht anders und zusätzliches Personal anfordern mussten, dass man sich vorher anmelden musste und ein freies Bewegen überhaupt nicht möglich war. Es ist gut so auch wenn es viel zu lange gedauert hat, dass wir deutlich vorangekommen sind, dass viel passiert ist, dass abgesenkte Bordsteine, Niederflurbusse, Aufzüge und Rampen in Bahnhöfen heute nicht mehr die Ausnahme, sondern selbstverständlich sind. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht natürlich nicht nur um Menschen mit Gehbehinderung. Wir reden viel über eine inklusive Gesellschaft. Barrierefreiheit ist nun einmal der Schlüssel für diese inklusive Gesellschaft. Ohne Barrierefreiheit ist sie nicht möglich. Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben zu führen. Daran wird deutlich: Wir reden nicht nur über die Rollifahrerinnen und Rollifahrer, wir reden nicht nur über Gehbehinderungen; wir reden auch über kognitive Beeinträchtigungen, wir reden auch über Menschen beispielsweise mit Sehbehinderungen, die sich gerade nach Einbruch der Dunkelheit an unseren Bushaltestellen nur sehr schwer orientieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Barrierefreiheit ist also ein sehr umfangreicher Begriff. Von Barrierefreiheit profitieren letztendlich alle, auch ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen und Personen mit vorübergehenden Beeinträchtigungen. Haltestellen und Fahrzeuge ohne fremde Hilfe nutzen zu können, muss für uns alle selbstverständlich sein. Und wie der Antrag schon deutlich macht sonst bräuchte es ihn ja auch nicht: Selbstverständlich ist es leider noch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schließlich gehört auch dazu, dass digitale Anwendungen Fahrgastinformationen und Leitsysteme so gestaltet sind, dass sie Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Der Bund hat das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bereits 2015 mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes festgeschrieben mit dem Ziel, dass es 2022 umgesetzt ist. Wir müssen leider feststellen: Das Ziel ist nicht erreicht worden. Als neue Zielmarke gilt jetzt 2026, und auch sie wird möglicherweise wieder gerissen. Umso wichtiger ist es, dass wir im Land Niedersachsen vorangehen. Das ist bei den Haltestellen innerhalb geschlossener Ortschaften schon passiert. Jetzt geht es um die Haltestellen außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Ich will auch nicht verhehlen, dass der Anstoß dazu unter anderem von der CDU kam. Axel Miesner wird dazu wahrscheinlich gleich noch sprechen. Wir sind uns in vielen Punkten einig, aber natürlich müssen die regierungstragenden Fraktionen auch den Nachweis bringen, dass das umgesetzt werden kann. Darauf basiert unser Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn eines ist klar: Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, Barrierefreiheit braucht keinen werbewirksamen Aktionismus, sondern planvolle Investitionen, klare Zuständigkeiten und verlässliche Abstimmungen zwischen kommunalen Aufgabenträgern, dem Land und den zuständigen Förderstellen. Innerhalb geschlossener Ortschaften folgt der Umbau über die feststehende Bundes- und Landesförderung bereits einem klaren Plan. Das hatte ich auch schon erwähnt. Wir sind damit schon deutlich vorangekommen. Für Bushaltestellen an Landesstraßen fehlt solch ein strukturiertes Vorgehen noch. Genau da setzen wir mit unserem Antrag an. Die deutliche Beschleunigung des barrierefreien Ausbaus unter Hinzuziehung des Sondervermögens ist auch schon erwähnt worden. Wenn dieses Sondervermögen eingesetzt wird, dann ist es natürlich ganz wichtig, für Barrierefreiheit der Infrastruktur zu sorgen. Das Sondervermögen wird unter anderem für den Ausbau des ÖPNV eingesetzt. Da Barrierefreiheit ein wesentlicher Bestandteil des ÖPNV ist, ist es hier auch richtig eingesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist wichtig, auch hier hohe Standards anzulegen wie bei den Haltestellen innerorts, nämlich digitale Anwendungssysteme, Fahrgastinformationen, und natürlich die Zuwegungen zu den Haltestellen an Landesstraßen mitzudenken. Wir fordern eine Bedarfserhebung durch die LNVG in Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern, um den Ausbau möglichst bedarfsgerecht zu gestalten. Wir brauchen diese Grundlage. Auf dieser Grundlage der Bedarfe soll ein gemeinsames rollierendes Programm zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften entwickelt werden. Es ist also klar: Klare Zuständigkeiten, ein entschlossener Plan und entschiedenes Handeln sind jetzt angesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es um die Barrierefreiheit geht. Ich schließe mit einem Zitat des Aktivisten Raul Krauthausen, der gesagt hat: „Barrierefreiheit ist kein Bonus für ein paar wenige - sondern Voraussetzung für eine Gesellschaft, die alle mitdenkt." Vielen Dank. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Die nächste Wortmeldung kommt

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