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Jan-Philipp Beck

SPD 15.09.2023 5:20 min Tagungsabschnitte 19/9

Onlinezugangsgesetz 2.0 - Digitalisierung der Verwaltung endlich auf die Überholspur setzen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier im Landesparlament in großer Anzahl einig, dass zu einem modernen Staat eine leistungsfähige digitale Verwaltung gehört. Sie vereinfacht Prozesse und Arbeitsabläufe. Sie erleichtert die Kommunikation und den Informationsaustausch, und sie verbessert das Serviceangebot der öffentlichen Hand. Das ist unstrittig. Das hat meine Vorrednerin gerade völlig zu Recht betont. Vor diesem Hintergrund ist natürlich auch klar, dass es erklärtes Ziel unserer Landespolitik ist, die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen und voranzubringen. Leider mussten wir feststellen ‑ auch das ist ausgeführt worden ‑, dass in den letzten Jahren der Umsetzungsprozess der Verwaltungsdigitalisierung und des Onlinezugangsgesetzes bundesweit und auf allen staatlichen Ebenen zäh und schwerfällig verlaufen ist. Beispielsweise konnten gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden, oder Ziele wurden nicht vollständig erfüllt. Dies kann natürlich nicht zufriedenstellen. Das überdeckt aber auch, dass durchaus Fortschritte in diesem Themenfeld gerade auch hier bei uns in Niedersachsen erzielt worden sind. Ich nenne beispielsweise die fristgerechte Bereitstellung von Online-Leistungen im Bereich Gesundheit. Das war das Themenfeld, für das Niedersachsen im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarungen zuständig war. Das wurde bundesweit fristgerecht erfüllt. Auch haben wir das KI-Kompetenzzentrum für öffentliche Verwaltung gegründet, um die Verwaltung zu unterstützen, wenn es darum geht, künstliche Intelligenz im Verwaltungshandeln in die Anwendung zu bringen. Wir haben den Ausbau der Rechenzentren vorangetrieben und Digitalchecks für neue Gesetze eingeführt. Das alles sind wichtige Schritte, die aber natürlich nicht darüber hinwegtäuschen können, dass wir mehr Tempo brauchen. Der Landesrechnungshof hat uns dies noch einmal deutlich gemacht und Potenziale sowie Handlungsfelder aufgezeigt. Wir brauchen eine stärkere landesweite Koordinierung und Steuerung, wettbewerbsfähige IT-Dienstleister und ein gutes Personalkonzept, um entsprechend Fachkräfte für das Land zu gewinnen. Das muss natürlich einhergehen mit einer Verwaltungskultur auf allen staatlichen Ebenen, die Offenheit für digitale Prozesse signalisiert. Wir brauchen auch gerade deswegen mehr Tempo, weil wir eine gute digitale Verwaltung heute immer mehr als Standortfaktor begreifen müssen. Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft liegen auf der Hand. Ich will hier auf die Themen Vereinfachung und Bürokratieabbau beispielsweise bei Antrags- und Genehmigungsverfahren verweisen. Dies ist natürlich insbesondere für unsere Kommunen wichtig, da der häufigste Kontakt von den Bürgerinnen und Bürgern zur öffentlichen Verwaltung genau hier stattfindet. Daher brauchen unsere Kommunen Unterstützung. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sie hier bereits durch die Bereitstellung von Basisdiensten, durch einen Cyber-Sicherheitscheck und durch eine Strategieberatung für Kommunen handelt. Es ist gut, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Maßnahmen im Haushaltsplan 2024 verstetigt werden. Wir haben das am Mittwoch bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das nächste Jahr gehört. 12 Millionen Euro gehen zusätzlich an die Kommunen. Das ist eine gute Anschubfinanzierung und Unterstützung für unsere Kommunen. Ich bin sehr sicher, dass dies seine Wirkung entfalten wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. Daneben sind für die Digitalisierung der Landesverwaltung weitere 50 Millionen Euro an Investitionsmitteln im Haushalt 2024 vorgesehen. Und in der mittelfristigen Finanzplanung ist für die Digitalisierung der Verwaltung eine Erhöhung der Ansätze um 1 Milliarde Euro geplant. Das alles zeigt, dass die Landesregierung dieses Thema sehr ernst nimmt und konsequent handelt. Dies vorausgeschickt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir werden den vorliegenden Antrag der CDU im zuständigen Fachausschuss beraten und abwägen, ob eine Bundesratsinitiative zum OZG, wie sie hier gefordert wird, wirklich ein möglicher Weg ist, für eine weitere Beschleunigung zu sorgen. Ich glaube, in einigen Punkten sind wir gar nicht so weit auseinander. Dies gilt zum Beispiel für die Forderung nach mehr Bundesmitteln oder nach einer Koordinierung zur Steuerung des Prozesses über den IT-Planungsrat. Einige Themen sehen wir allerdings bereits in der Umsetzung. Das gilt beispielsweise für das ID-Bundeskonto. Hier wird Niedersachsen bereits Mitte 2024 auf das einheitliche Konto wechseln. Bei einigen Themen sehen wir die Dinge derzeit auch anders. Dies gilt zum Beispiel die Forderung nach einer erneuten Fristsetzung zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Ein rechtlicher Verzicht ist hier aus unserer Sicht das schärfere und anspruchsvollere Mittel als eine neue Fristsetzung, weil die Digitalisierungspflicht dann sofort gelten würde und eine Daueraufgabe würde. Dies würde aus unserer Sicht auf jeden Fall eine wirkliche Beschleunigung bedeuten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das Thema Verwaltungsdigitalisierung eignet sich nicht zur parteipolitischen Profilierung. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die nur gemeinsam gelingen kann. Bund, Länder und Kommunen gemeinsam müssen ein Konzept erstellen. Wir freuen uns insofern auf die Ausschussberatungen. Wir freuen uns, mit Ihnen darüber zu diskutieren, wie wir aus Niedersachsen einen Beitrag dazu leisten können, gemeinsam mit unseren Kommunen die staatliche Verwaltung gut aufzustellen. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch im zuständigen Fachausschuss für Inneres und Sport. Danke schön.

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