Frank Henning
Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen - Veranstaltungen auf dem Land wieder unkompliziert und sicher ermöglichen!
(Rednerwechsel) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung ist eines von vier Gesetzesvorhaben, die sozusagen parallel laufen - die anderen drei werden noch im Laufe dieses Jahres eingebracht. Da wären: die Änderung der Bauordnung, um die es heute geht und die sich im Wesentlichen mit Erleichterungen bei den Themen Scheunenfeste, PV-Anlagen und Wärmepumpen befasst. Als Nächstes geht es um die NBauO-Klimathemen, die wir mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Klimaschutzes morgen in den Landtag einbringen werden. Folgen wird die „Umbauordnung“, wodurch die NBauO noch einmal verändert wird. Dabei geht es um die Sanierung von Altbauten im Bestand - ein wichtiger Beitrag zur Klimawende. Als Letztes wird demnächst der § 53 des Ingenieurgesetzes im Zusammenhang mit der NBauO verändert werden. Dabei geht es um Bauvorlageberechtigungen im Zusammenhang mit EU-Vertragsverletzungsverfahren. Heute aber geht es um die berühmt-berüchtigten Scheunenfeste ‑ insbesondere um Erleichterungen, die wir mit diesem Gesetz beschließen werden ‑ und um die Zulassung von PV-Anlagen auf Garagendächern und die Grenzabstände für Wärmepumpen. Zu den Scheunenfesten ‑ bekanntermaßen gab es hier viel Kritik ‑: Insbesondere gab es große Aufregung wegen der Streichung des § 47 der Versammlungsstättenverordnung durch den damaligen Minister Althusmann, was unser Bauminister Olaf Lies ja dankenswerterweise auf dem Erlasswege geklärt hat, damit Scheunenfeste auch weiterhin durchgeführt und möglichst unbürokratisch genehmigt werden können. Die heute zu beschließende Änderung soll diesen Erlass unseres Bauministers Olaf Lies auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Die Genehmigung ‑ lieber Kollege, Sie wissen das; deswegen werden Sie sich heute ja auch enthalten ‑ macht Feste mit bis zu 200 Personen verfahrensfrei und unbürokratisch möglich. Ab 200 Personen werden wir in der neuen NBauO ein vereinfachtes ‑ ich betone: vereinfachtes ‑ Baugenehmigungsverfahren regeln. Würden wir das heute nicht beschließen, würden zahlreiche Baugenehmigungsvorschriften zur Anwendung kommen. Das heißt, wir werden heute eine Vereinfachung für die Organisatoren der Scheunenfeste beschließen. Ich weiß gar nicht, warum aufseiten der CDU so eine große Aufregung herrscht. Ihr Minister hat den § 47 damals doch gestrichen. Daran ist doch nichts falsch. - Regen Sie sich nicht so auf! Sie können gleich noch zu Wort kommen! Der Schwellenwert von 200 Personen ist übrigens bundeseinheitlich von der Bauministerkonferenz geregelt worden und in der Musterbauordnung enthalten. Deswegen haben auch alle 16 Bundesländer in ihren Bauordnungen geregelt, dass derartige Scheunenfeste bis zum Schwellenwert von 200 Personen genehmigungsfrei durchgeführt werden können. Das ist also eine einheitliche Regelung, von der wir nicht abweichen wollten, sondern wir wollten in der Riege der 16 Länder bleiben. Ihr Antrag, den Sie im Ausschuss gestellt haben, die Grenze auf 1 000 Personen zu erhöhen, ist im Übrigen angesichts der Erfahrungen, die wir ‑ beispielsweise auch bei der Loveparade in Düsseldorf ‑ machen mussten, aus unserer Sicht unverantwortlich. Deswegen ist der Grenzwert von 200 Personen aus unserer Sicht in Ordnung. Das Fluchtverhalten von Personen, gerade in Paniksituationen ‑ das zeigen diverse Studien ‑, ist bei einer Zahl von 200 ein ganz anderes als bei einer Zahl von 1.000. Würde der Wert von 200 Personen angehoben ‑ das muss ich auch noch einmal sagen ‑, würden wir die Antragsteller von solchen Scheunenfesten alleine lassen. Keine Behörde würde dann noch über den Antrag drübergucken. Die Antragsteller, die ja allein für die Einhaltung der Brandschutzauflagen und anderer behördlicher Auflagen verantwortlich sind, würden wir dann alleine lassen. Wenn ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, gibt es eine gewisse Partnerschaft. Ich betone: Ab 200 Personen liegt die Beschränkung der Behörden auf der Prüfung der Einhaltung der Brandschutzauflagen. Das ist also ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Dann müssen auch weniger Unterlagen vorgelegt werden, weil es eben nur um den Brandschutz geht. Deswegen tragen wir mit der neuen Bauordnung heute zu einer Verfahrensvereinfachung und damit auch zum Bürokratieabbau bei. Letztlich sind wir auch der Katholischen Landjugend, die sich in der Anhörung zu Scheunenfesten deutlich geäußert hat, sehr entgegengekommen. Ich glaube, sie war am Ende zufrieden, weil wir als regierungstragende Fraktionen die ursprünglich vorgesehene zeitliche Begrenzung auf drei Tage auf „drei Veranstaltungen mit jeweils nicht mehr als vier Tagen im Jahr“ erweitert haben. Diese Änderung trägt die CDU-Fraktion bekanntermaßen mit, was ich gut finde. Hierauf haben wir uns im Ausschuss einvernehmlich verständigt. Jetzt besteht also die Möglichkeit, dreimal im Jahr jeweils bis zu viertägige Scheunenfeste und -festivitäten durchzuführen. Ich meine, damit sind wir den Anmerkungen der Landjugend in der Anhörung sehr weit entgegengekommen. Jetzt komme ich zu den PV-Anlagen auf Garagen und den Wärmepumpen. Aufgrund unserer klimapolitischen Ziele müssen wir auch die NBauO entsprechend anpassen und weitere Erleichterungen und Privilegierungen, beispielsweise für Wärmepumpen, in der NBauO vorsehen. Wärmepumpen werden in den nächsten Jahren das zentrale Element der Energiewende darstellen. Wir haben hier eine Regelung geschaffen, wonach Wärmepumpen, sofern sie maximal 2 m hoch und 3 m breit sind, auch auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn gestellt werden können - sie werden also privilegiert. Das ist insbesondere in Ballungszentren wie Osnabrück und Hannover wichtig, weil es dort häufig Grundstücke gibt, die ein bisschen kleiner sind, beispielsweise Reihenhausgrundstücke. Wenn wir der Wärmewende dort zum Erfolg verhelfen wollen, dann müssen Wärmepumpen auch die auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden können. Wir haben als regierungstragende Fraktionen allerdings eine Änderung eingefügt, weil uns auch eine Abwägung zwischen den drohenden Nachbarschaftskonflikten auf der einen Seite und den Anforderungen, die die Energiewende nun einmal mit sich bringt, auf der anderen Seite wichtig ist. Wir meinen, dass eine Wärmepumpe grundsätzlich möglichst auf dem eigenen Grundstück installiert werden sollte und dass sie nur dann, wenn das nicht möglich ist, auf die Grenze gesetzt werden darf. Reihenhausgrundstücke sollen in dem Sinne privilegiert werden. Der Grundsatz aber soll sein, dass die Wärmepumpe auf dem eigenen Grundstück und möglichst abgewandt vom Nachbarn zu errichten ist, damit es nicht zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt. Wir haben eine Formulierung gefunden, die nach meinem Eindruck recht zielführend war. Ein weiterer Punkt, den wir jetzt in der NBauO regeln, betrifft PV-Anlagen auf Garagendächern. Einfach zusammengefasst: Die PV-Anlagen auf Garagendächern dürfen, gemessen vom Erdboden, nicht höher als 3,70 m sein und müssen einen Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Wir haben es jetzt erstmals ermöglicht, dass auch auf solchen Nebengebäuden Photovoltaik-Anlagen betrieben werden können. Bei diesen Änderungen werden wir es aber im Interesse des Klimaschutzes nicht belassen. Sie sind erst der Anfang. Ich hatte skizziert, dass wir noch insgesamt vier Änderungen an der Bauordnung vornehmen wollen. Der Bau- und Gebäudesektor verursacht in Deutschland 55 % aller Abfälle und 40 % aller Treibhausgasemissionen. Deswegen ist es für uns, wie in der Koalitionsvereinbarung beschrieben ist, außerordentlich wichtig, im Bestand zu sanieren; denn da steckt viel Musik drin. Wenn man CO2 einsparen will, muss man gerade den alten Gebäudebestand sanieren. Deswegen werden wir demnächst eine sogenannte Umbauordnung in den Niedersächsischen Landtag einbringen. Diese Umbauordnung wird dann die Niedersächsische Bauordnung noch einmal entsprechend anpassen. Vielen Dank.
