Sebastian Zinke
Die Opfer häuslicher Gewalt endlich wirksam schützen - elektronische Fußfessel für Gewalttäter sofort normieren!
hier Regelungen zu treffen. Ist Ihnen das bekannt? Herr Zinke, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Butter, der von Ihnen benannte Sachverständige im Innenausschuss hat ja sehr deutlich gesagt, dass sowohl der Bund eine Regelung zu treffen hat, als auch das Land in der Lage ist, eine Regelung zu treffen. Sie müssen allerdings auch mal ehrlich sagen, worum es denn geht. Bei der Landesregelung geht es darum das können wir regeln, dass die Polizei einen Antrag stellen kann, eine elektronische Fußfessel anzulegen. Viel wichtiger ist es aber doch, dass Betroffene, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, dies über das Gewaltschutzgesetz ebenfalls beantragen können. Beides ist richtig. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, auf Bundesebene den einen Teil zu regeln. Sie haben es nicht getan, und nichts anderes habe ich hier gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Meine Damen und Herren, es muss doch am Ende um die Opfer gehen. Was Sie hier heute machen, ist aber doch alles andere als das.
