landtag-niedersachsen.de ↗

Stephan Bothe

AfD 28.05.2026 1:43 min Tagungsabschnitte 19/34

Behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte verbessern - die Betreuungslücke in der staatlichen Fürsorgepflicht für Beamte schließen!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Saade, ich bin mir nicht sicher, ob Sie hier heute als Volksvertreter oder als GdP-Funktionär gesprochen haben. Aber mir fiel da Folgendes auf. - Er ist bei der GdP, das ist ja unstrittig! Da steht er ja auch offen zu. Das ist ja auch in Ordnung. Sie sprachen hier zunächst davon, dass es staatliche Unterstützung gibt. Die staatliche Unterstützung beläuft sich auf ein Darlehen. Also: Es muss zurückgezahlt werden. Das Zweite ist, dass Sie jetzt offiziell jedem Ihrer Kollegen Sie sind ja Polizeibeamter, das heben Sie auch immer hervor, gegen den ermittelt wird, eine Straftat vorgeworfen haben. Sie haben davon gesprochen, dass er eine Straftat begangen hat. Nein, dieses Ergebnis steht am Ende des Verfahrens, und bis dahin steht dieser Polizeibeamte doch in der staatlichen Fürsorgepflicht. Er hat ja gehandelt als Staatsdiener im Namen des Staates. Das Krude dabei ist: Als wir als AfD-Landesverband Herrn Kühme wegen seiner Äußerungen verklagt haben, war das Innenministerium mit seiner Rechtsabteilung bei ihm und hat ihn vor Ort vertreten. Für Herrn Kühme als politischem Beamten kamen im gesamten Verfahren keine persönlichen Kosten zustande. Aber Sie wollen, dass ein Polizeibeamter, der beim Polizeieinsatz handelt, wenn danach ein Strafverfahren beginnt, das selber trägt, wenn keine Gewerkschaft dafür eintritt. Das ist Doppelmoral - aber vom Feinsten, Herr Saade. Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. -

Alle Reden von Stephan Bothe Rede ansehen ↗