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Stephan Bothe

AfD 27.05.2026 3:29 min Tagungsabschnitte 19/34

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg: Niemand bedauert es mehr als ich persönlich, dass wir an der entscheidenden Abstimmung im Ausschuss aus technischen Gründen nicht teilnehmen konnten. Doch das ändert ja auch nichts am Ergebnis. Diese Koalition beschließt ohnehin meist das Falsche, trotz bester Gegenargumente. Dass wir überhaupt über diesen neuen Radikalenerlass beraten und beschließen müssen, ist bereits ein Skandal. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein unverhohlenes Misstrauensvotum gegenüber der niedersächsischen Beamtenschaft. Er rüttelt mit rechtsstaatlich hoch problematischen Instrumenten an den Grundfesten des Berufsbeamtentums. Künftig sollen Bezüge und Ruhegehälter nach Einleitung des Verfahrens von Betroffenen zurückgezahlt werden, also lange bevor eine Entscheidung rechtskräftig ist. Wo bleibt die Unschuldsvermutung, wo die Fürsorgepflicht des Dienstherrn? Was ist mit dem Alimentationsprinzip? Betroffene und ihre Familien können zukünftig finanziell ausgetrocknet werden, bevor die Frage von Schuld oder Unschuld geklärt ist. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit, das ist administrative Willkür! Noch gravierender: Der bisherige Richtervorbehalt bei schweren Maßnahmen wie Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts wird abgeschafft. Statt eines unabhängigen Gerichts nach umfassender Beweisaufnahme entscheidet zukünftig eine Landesbehörde per Disziplinarverfügung. Die Exekutive richtet über die Exekutive - ein rechtsstaatlicher Irrweg! Und der Beamte muss sich anschließend jahrelang durch die Instanzen klagen, um seine persönliche Existenz zu retten. Das ist nichts anderes als ein beispielloser Paradigmenwechsel und Misstrauen per Gesetz gegen die niedersächsische Beamtenschaft. Bei der Anhörung wurden massive handwerkliche Mängel und erhebliche rechtsstaatliche Bedenken laut, von Ihren Gewerkschaften bis zu Verwaltungsrichtern. Aber das hat Sie nicht interessiert. Stattdessen setzen Sie mit der sogenannten ärztlichen Inaugenscheinnahme und Dokumentation im neuen § 28 a einen traurigen Höhepunkt des Misstrauens. Polizisten, Lehrer, Verwaltungsbeamte sollen zukünftig zur Tattoo-Beschau antreten. Das hat, meine Damen und Herren, mit sachlicher Extremismusabwehr nichts mehr zu tun. Das ist Generalverdacht und Demütigung. Unsere Beamten leisten herausragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Sie verdienen Vertrauen, Respekt, Rückhalt - und keinen permanenten Generalverdacht! Ein Disziplinarrecht, das den Rechtsstaat aushöhlt, um ihn angeblich zu schützen, ist der falsche Weg. Dieser Entwurf ist übergriffig und maßlos, und er beschädigt das Vertrauensverhältnis zwischen Land und Bediensteten nachhaltig. Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Es ist ein neuer Radikalenerlass - ohne Not, ohne echte Argumente, nur weil Sie einfach immer weitermachen in Ihrem Kampf gegen Andersdenkende in diesem Land. Wer die staatliche Fürsorgepflicht und weitere Grundsätze des Berufsbeamtentums aber ernst nimmt und das tun wir als Rechtsstaatspartei, lehnt diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Vielen Dank. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe,

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