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Pippa Schneider

GRÜNE 25.09.2024 2:38 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes im Abschnitt Unfallfürsorge zur Zahlung des Unfallausgleichs klingt erst mal schön und gut. Aber schauen wir uns an, was eigentlich genau dahintersteckt. Es geht also um Dienstunfälle. Wenn Beamte einen Dienstunfall haben und länger als sechs Monate nicht arbeiten können, dann ist das im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Der Beamte bekommt seine Bezüge weiter und erhält zusätzlich einen Unfallausgleich. Dieser wird gezahlt, um den Schaden durch den Unfall auszugleichen. Das also geregelt - check. Der Vorschlag der CDU vermengt diese Regelung jetzt aber mit den Regelungen im Sozialgesetzbuch für Opfer von zum Beispiel Terroranschlägen. Hier gilt das haben wir auch schon gehört das Vierzehnte Buch des Sozialgesetzbuchs. Das wurde nach dem Anschlag am Breitscheidplatz im Jahr 2016 reformiert. Ein Opfer eines Anschlags, wie zum Beispiel am Breitscheidplatz, bekommt eine soziale Entschädigung. Mit diesem Gesetzentwurf, liebe CDU-Fraktion, betreiben Sie also eine Vermischung der sozialen Entschädigung bei Opfern von Terroranschlägen mit einem Dienstunfall eines Beamten. Die Regelungen im Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz sind zum Teil an die Bundesgesetzgebung gekoppelt. Diese Bundesgesetzgebung ist zum Ende 2023 ausgelaufen, weshalb es in den Ländern eigene Regelungen zum Unfallausgleich brauchte. Diese Regelungen sind im Januar 2024 durch den Arbeitskreis für Versorgungsfragen von Bund und Ländern angepasst worden. Der Arbeitskreis hat eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Regelungen in den Ländern gefunden. Die geltenden Sätze für den Unfallausgleich wurden dabei fortgeschrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, in einem Punkt möchte ich Ihnen aber gerne recht geben: Wir müssen darüber reden, wie Opfer von Angriffen, von Terroranschlägen etc. gut betreut werden können. Dafür haben wir als rot-grüne Koalition in diesem Plenum auch einen Antrag zum Landesbeauftragten für Opferschutz eingebracht. Da freue ich mich dann über Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Frau Schneider, bleiben Sie bitte noch mal hier. Es gibt eine Zwischenfrage aus der CDU-Fraktion. -

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