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Melanie Reinecke

CDU 20.06.2023 2:28 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest und zur Aufhebung des LBS-Nord-Gesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion begrüßt die Fusion der LBS Nord mit der LBS West ausdrücklich. Für die LBS Nord als kleineres Institut bietet die Verschmelzung die Chance, das Bausparkassenwesen sowie die Förderung des Wohnungsbaus für Niedersachsen nachhaltig zu sichern. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Fusionspartner bereits seit 2013 gemeinsam Anteilseigner der erfolgreichen Immobilien-Vermittlungsgesellschaft, LBS Immobilien GmbH NordWest, sind. Durch die langjährige Niedrigzinsphase haben sich erhebliche Marktveränderungen ergeben - ganz besonders im Bausparsektor. Insbesondere hat sich ein anderes Wettbewerbsumfeld auf nationaler und internationaler Ebene entwickelt. Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag ermöglicht die Verschmelzung der LBS Nord auf die LBS West. Er enthält die rechtlichen Grundlagen für den Verschmelzungsvorgang und regelt die wesentlichen Vorgaben für die infolge der Verschmelzung entstehende LBS NordWest. Das erweiterte Einzugsgebiet mit insgesamt nun rund 30 Millionen Einwohnern in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin und Bremen bietet ein gutes Kundenpotenzial und lässt eine zukunftssichere und stabile Geschäftsentwicklung erwarten. Beide Institute sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Dieser Staatsvertrag stellt sicher, dass nach der Fusion diese Rechtsform auch für die LBS NordWest als gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts bestehen bleibt. Private Investoren mit erfahrungsgemäß anderen Gewinnerwartungen und Synergiebestrebungen sind damit außen vor. Es ist im Verbund mit den Sparkassen auch gewährleistet, dass in unseren Flächenländern den bereits erwähnten 2,6 Millionen Kundinnen und Kunden weiterhin eine örtliche Nähe und persönliche Dienstleistung angeboten werden können. Mit Blick auf die bereits 2021 begonnenen Analysen auf Basis eines „Memorandum of Understanding“ danke ich unserem bisherigen Finanzminister Reinhold Hilbers für die intensive konstruktive Begleitung der Entscheidungsprozesse und die Einbringung und Berücksichtigung der niedersächsischen Interessen. Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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