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Alexander Wille

CDU 15.05.2024 3:41 min Tagungsabschnitte 19/16

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Herr Präsident! <v UU>Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! <v UU>Wir verabschieden heute einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung <v UU>des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes, <v UU>kurz: NRettDG. Meine Damen und Herren, wir ändern <v UU>dieses NRettDG nicht nur, nein, wir verbessern es, wir stärken es. Als Schwerpunkt des Gesetzentwurfes <v UU>etablieren wir die Telenotfallmedizin in Niedersachsen zur Ergänzung und <v UU>Verbesserung der medizinischen Versorgungsleistungen im <v UU>bodengebundenen Rettungsdienst. Im übertragenen Sinne könnte man fast <v UU>auch sagen: Wir etablieren ein zusätzliches Rettungsmittel. In Pilotprojekten, wie beispielsweise <v UU>in Goslar, haben sich die Telenotärzte absolut bewährt. <v UU>Sie konnten die notärztliche Versorgung von Patientinnen und <v UU>Patienten sicherstellen, wenn kein Notarzt an der Einsatzstelle zur <v UU>Verfügung stand oder wenn ein Notarzt diese nicht <v UU>rechtzeitig erreichen konnte. Diese Telenotärzte sind also eine <v UU>geeignete Unterstützung für die nicht ärztlichen Einsatzkräfte vor Ort und <v UU>leisten einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung der notärztlichen <v UU>Versorgung der Patientinnen und Patienten. Meine Damen und Herren, wir alle <v UU>wissen, dass der Fachkräftemangel leider längst auch den Rettungsdienst <v UU>bundesweit erreicht hat und wir mit der Einführung der Telenotfallmedizin <v UU>neben einer besseren Patientenversorgung auch unseren <v UU>Fachkräften im Rettungsdienst eine gute Unterstützung an die Hand geben, <v UU>um zu mehr Sicherheit in der praktischen Arbeit im Notfalleinsatz <v UU>zu gelangen. Auch dieser Aspekt, liebe Kolleginnen <v UU>und Kollegen, ist für die Beschäftigten im Rettungsdienst ein <v UU>ganz wesentlicher. Ich gehe davon aus, dass insbesondere <v UU>auch die Menschen bei uns in der Fläche, im ländlichen Raum, von der <v UU>Telenotfallmedizin profitieren werden. <v UU>Denn außerhalb unserer Großstädte und unserer großen Städte können die <v UU>bodengebundenen Notärzte gerade bei sogenannten Duplizitätsfällen im <v UU>Einsatz nicht immer in der vorgegebenen Zeit am Einsatzort sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich <v UU>will mich heute noch einmal ausdrücklich bei den Experten im <v UU>Landesausschuss Rettungsdienst bedanken, die dieses wichtige Projekt <v UU>für Niedersachsen entwickelt und im wahrsten Sinne des Wortes zum Einsatz <v UU>gebracht haben. Bedanken möchte ich mich ganz <v UU>besonders auch bei allen Beteiligten, die das Pilotprojekt „Telenotarzt“ in <v UU>Goslar mit Leben erfüllt und zum Erfolg geführt haben. <v UU>Ein weiterer Dank gilt den Fachleuten im Gesetzgebungs- und Beratungsdienst <v UU>hier im Hause, die sich intensiv mit dieser Materie <v UU>auseinandergesetzt haben. Bei unseren Beratungen im <v UU>Innenausschuss hat sich wieder einmal gezeigt, dass ein gutes Vorhaben auch <v UU>eine gute rechtliche Grundlage benötigt. Meine Damen und Herren, den nächsten <v UU>Schritt zur Verbesserung und Stärkung des Rettungsdienstes in Niedersachsen <v UU>wollen wir mit der Einführung von Gemeindenotfallsanitätern gehen, um <v UU>auch für niederschwellige Hilfeersuchen ein medizinisches <v UU>Versorgungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung <v UU>zu haben und unsere Rettungsdienste insgesamt weiter zu entlasten. Der Gesetzentwurf der <v UU>CDU-Landtagsfraktion zur Einführung von Gemeindenotfallsanitätern liegt <v UU>auf dem Tisch. Ich freue mich, wenn wir diesen <v UU>Gesetzentwurf in der kommenden Zeit so konstruktiv beraten und <v UU>voranbringen, wie dies heute bei der Einführung der Telenotfallmedizin der <v UU>Fall sein wird. Nach der Verabschiedung dieses <v UU>Gesetzentwurfes müssen wir noch klug überlegen, an welchen Standorten <v UU>unsere zukünftigen Telenotärzte ihren Dienst aufnehmen sollen und wie viele <v UU>Rettungsdienstbereiche sie jeweils versorgen werden, um diese wichtige <v UU>Aufgabe auch bedarfsgerecht und wirtschaftlich leisten zu können. <v UU>Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf mit <v UU>Änderungen zu. Herzlichen Dank.

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