Vanessa Behrendt
Opfer von Kindesmissbrauch besser schützen - kinderpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet umfassend löschen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hermann, ein sehr guter CDU-Antrag! Ein ausdrückliches Lob von der AfD an dieser Stelle! Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich kaum etwas gesehen, was ich anders gemacht hätte. Dazu komme ich gleich, und ich bin mir sicher, dass wir das im Ausschuss noch zusammen klären können. Sie beschreiben die Lage, wie sie ist. Die Zahl der Fälle von Kinderpornografie ist in den letzten Jahren regelrecht explodiert: von knapp 2 000 Fällen im Jahr 2020 auf fast 7 000 Fälle im Jahr 2023. Einmal im Netz, werden die Medien millionenfach angesehen, geteilt und gespeichert. Aus einem Missbrauch werden Hunderttausende. Jüngst wurde enthüllt, dass riesige Mengen kinderpornografischen Materials lange Zeit im Darknet oder auch ganz öffentlich abrufbar sind, obwohl sie jederzeit durch Behörden löschbar wären. Ein solches Versäumnis ist durch nichts zu rechtfertigen, muss konsequent aufgearbeitet werden und womöglich disziplinarische Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Dass zwei Mitarbeiter des Recherchenetzwerks, das diesen Skandal aufgedeckt hat, selbst relativ simpel gewaltige Datenmengen löschen lassen konnten, bringt die Politik auch hier in Erklärungsnot. Warum wird zugelassen, dass missbrauchte Kinder weiter ausgebeutet werden, indem die Bilder und Videos ihrer Qual für Pädophile weltweit online zugänglich bleiben? Das ist eine Schande und muss sich sofort ändern! Pädo-Plattformen wie „Alice im Wonderland" oder „Boystown" verzeichnen Hunderttausende Nutzer. Der Staat ist in der Pflicht, nicht nur missbrauchte Kinder aus den Fängen ihrer Peiniger zu befreien, sondern auch Medien, die den Missbrauch zeigen, aus dem Internet zu holen. Wie die Kollegen von der CDU richtig schreiben, ist die Erfolgsaussicht sehr hoch, sobald Behörden die Löschung einfordern: rund 99 % bei deutschen und immerhin noch 88 % bei ausländischen Servern. Dass hierzu auch KI zum Einsatz kommen muss, wie der CDU-Antrag richtigerweise fordert, halte ich ebenfalls für sinnvoll - nicht nur, um effizient das Netz nach kinderpornografischem Material zu durchkämmen, sondern auch um die psychische Gesundheit unserer Polizeibeamten zu schützen. Im Kampf gegen Kinderschänder opfern sie oft ihre mentale Gesundheit. Sie schauen dorthin, wo andere wegsehen. Dafür, meine Damen und Herren, gebührt diesen Beamten unser aller Dank, und wir sollten sie mit allem ausstatten, was Last von ihren Schultern und ihren Seelen nimmt. Hinzu kommt der Aspekt der Strafverfolgung. Nur ein Bruchteil der Online-Täter kann identifiziert und dingfest gemacht werden. Das Problem ist: Die zur Identifizierung nötigen Daten werden nur sehr kurzfristig gespeichert. Das heißt, Pädokriminelle bleiben uns unter diesen aktuellen Umständen immer einen Schritt voraus. Die Kollegen von der CDU möchten das mit einer Mindestspeicherfrist für IP‑Adressen und Portnummern lösen. Der Ansatz ist insofern zwar nachvollziehbar, weil er das Problem recht unmittelbar löst. Er schafft aber ein völlig Neues, nämlich die pauschale und dadurch meist ungerechtfertigte Einschränkung der Bürgerrechte. Außerdem ist das Risiko hoch, dass solche Befugnisse für zweckfremde Ziele missbraucht werden, zum Beispiel für die Beschattung und Verfolgung der politischen Opposition. Insbesondere vor dem Hintergrund diverser Verfassungsschutzskandale, die es inzwischen gibt, müssen wir als Rechtsstaatspartei die Frage stellen, wie die CDU sicherstellen will, dass solche Methoden die Richtigen treffen, Ultima Ratio bleiben, nicht missbraucht werden und stets minimalinvasiv bleiben. Weil dieses Thema so wichtig ist, hätte ich mir dazu noch einige Ausführungen gewünscht. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam im Ausschuss auflösen und zu einer schwarz-blauen Lösung kommen werden. Alles in allem ist das aber ein hervorragender Antrag der CDU, den wir als AfD gern begleiten werden. Vielen Dank.
