landtag-niedersachsen.de ↗

Jan Schröder

SPD 16.05.2024 5:13 min Tagungsabschnitte 19/16

Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten - Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8 000 Euro anheben!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! <v UU>Meine Damen und Herren! Frau Machulla, mir schlottern immer <v UU>noch die Knie. Das war ein wahrer Thriller. <v UU>Wirklich stark! Meine Damen und Herren, in unserem <v UU>demokratischen System, das auf der Gewaltenteilung basiert, spielt die <v UU>Justiz eine unverzichtbare Rolle. Das sollte uns allen klar sein. <v UU>Sie ist nicht nur eine zentrale Säule des Rechtsstaats, sondern auch eine <v UU>Hüterin der Freiheit und Gerechtigkeit für alle Bürgerinnen <v UU>und Bürger. Die Judikative hat die Aufgabe, die <v UU>Einhaltung der Gesetze zu überwachen und sicherzustellen, sodass alle <v UU>Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. <v UU>Sie schafft Vertrauen in unser Rechtssystem und gewährleistet, dass <v UU>niemand über dem Gesetz steht. Wir als rot-grüne Regierungskoalition <v UU>sehen es daher auch als unsere Pflicht an, unsere Justiz als eine <v UU>zentrale Säule unserer Demokratie weiter zu stärken und ihr die <v UU>Anerkennung und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie braucht, <v UU>um die vielfältigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, <v UU>Amtsgerichte sind die ersten Anlaufstellen für viele rechtliche <v UU>Angelegenheiten, die das tägliche Leben vieler Bürgerinnen <v UU>und Bürger betreffen. Von Mietstreitigkeiten über <v UU>Familienangelegenheiten bis hin zu kleineren Strafsachen - die <v UU>Bandbreite der Zuständigkeiten ist breit gefächert. Doch was bedeutet <v UU>das konkret für uns? Was bedeutet das konkret für die <v UU>Bürgerinnen und Bürger? Zunächst einmal stehen die <v UU>Amtsgerichte für Nähe und Zugänglichkeit. <v UU>Sie sind flächendeckend in fast jeder größeren Stadt, aber auch in <v UU>kleineren Städten wie beispielsweise bei meinem Kollegen Kopka im <v UU>beschaulichen Bad Gandersheim anzufinden und bieten eine <v UU>niedrigschwellige Möglichkeit, rechtliche Fragen zu klären und <v UU>Konflikte zu lösen. Diese unverzichtbare Nähe schafft <v UU>Vertrauen und erleichtert es den Menschen, ihre Rechte wahrzunehmen. Meine Damen und Herren, so ähnlich <v UU>sieht es offenbar auch die CDU-Fraktion, die mit dem <v UU>vorliegenden Antrag unser Justizsystem stärken und mittels <v UU>einer Bundesratsinitiative den Zuständigkeitsstreitwert bei <v UU>Amtsgerichten von aktuell 5 000 Euro auf 8 000 Euro erhöhen sowie <v UU>streitwertunabhängige Sonderzuständigkeiten statuieren <v UU>möchte, damit unsere Amtsgerichte gestärkt und unsere Landgerichte <v UU>entlastet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der <v UU>CDU-Fraktion, der Antrag ist auf jeden Fall gut gemeint und zielt in <v UU>die richtige Richtung. Da sind wir uns, <v UU>denke ich mal, recht einig. Denn laut einer Studie des <v UU>Bundesjustizministeriums sind die neu eingegangenen Verfahren bei den <v UU>Landgerichten in den Jahren 2005 bis 2019 um 21 % zurückgegangen, bei den <v UU>Amtsgerichten sogar um die 36 %. Laut der Studie sind die Gründe <v UU>hierfür vielfältig: hohe Rechtskosten, hoher Aufwand, <v UU>schwierige Abschätzung der Erfolgsaussichten, um nur <v UU>einige zu nennen. Weiterhin wurde die Streitwertgrenze <v UU>für Amtsgerichte seit über 30 Jahren nicht mehr angehoben. <v UU>Sie wurde letztmalig im Jahr 1993 auf damals 10 000 DM festgesetzt. <v UU>Inflationsbedingte Anpassungen wurden seitdem nicht vorgenommen, sodass <v UU>eine Verlagerung der erstinstanzlichen Verfahren im <v UU>Zivilrecht zu den Landgerichten nur folgerichtig ist. Meine Damen und Herren, der <v UU>wesentliche Punkt, der aber für die SPD-Fraktion gegen eine Annahme des <v UU>Antrages spricht, ist, dass bereits seit Anfang März der heute bereits <v UU>häufiger erwähnte Referentenentwurf des BMJ für ein „Gesetz zur Änderung <v UU>des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der <v UU>Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung <v UU>weiterer prozessualer Regelungen“ vorliegt. Das wurde meiner Kenntnis nach auch <v UU>in der Unterrichtung im Ausschuss kundgetan und steht auch seit dem <v UU>6. März auf der Homepage des Bundesjustizministeriums. <v UU>Es hätte also ein Blick ins Internet genügt, um zu wissen, wie der <v UU>Sachstand ist. Die Festlegung des Streitwerts spielt <v UU>eine entscheidende Rolle in jedem Rechtsstreit. <v UU>Sie beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern auch die Verfahrensdauer und <v UU>letztendlich das Vertrauen der Beteiligten in das Justizsystem. <v UU>Die Änderung der Streitwertregelung bei Amtsgerichten ist daher von <v UU>grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass diese <v UU>Institutionen effektiv und gerecht funktionieren. Der Referentenentwurf greift also <v UU>genau die Punkte auf, für deren Änderung sich unsere niedersächsische <v UU>Justizministerin Frau Dr. Wahlmann gemeinsam mit den Justizministerinnen <v UU>und Justizministern der anderen Bundesländer in der <v UU>Justizministerkonferenz im Frühjahr des letzten Jahres ausgesprochen hat. Und es ist weiterhin zu betonen, dass <v UU>der Referentenentwurf sogar noch weiter geht als der heute vorliegende <v UU>Antrag der CDU-Fraktion; denn beispielsweise soll zukünftig auch <v UU>eine nachträgliche Streitwertänderung nach einer Beschwerde gegen die <v UU>Wertfestsetzung möglich sein, was Ungerechtigkeiten ausräumen wird. Meine Damen und Herren, es bleibt <v UU>daher zu guter Letzt die Frage nach der Sinnhaftigkeit zu beantworten, <v UU>einem Antrag zuzustimmen, wenn an dessen Umsetzung bereits auf <v UU>Bundesebene gearbeitet wird. Ich beantworte diese Frage für die <v UU>SPD-Fraktion mit einem klaren „Nein“; denn dies wäre widersprüchlich und <v UU>ineffizient, zumal angesichts der breiten Unterstützung in der <v UU>Justizministerkonferenz mit einem zügigen Abschluss des <v UU>Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene zu rechnen ist. <v UU>Vielen Dank.

Alle Reden von Jan Schröder Rede ansehen ↗