Jan Schröder
Immer jüngere Täter, immer schwerere Taten: Schutzplanke Strafrecht anpassen!
Bitteschön, Herr Schröder! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung der AfD-Fraktion ist nicht nur undifferenziert, sondern widerspricht auch den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der kriminalpolitischen Realität. Die Argumentation der AfD-Fraktion basiert auf der Annahme, dass Jugendkriminalität sowohl in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Schwere zunimmt. Und ja, es stimmt, dass seit 2021 die Zahl strafverdächtiger Kinder und Jugendlicher leider wieder ansteigt. Aber einzelne medial aufbereitete Fälle rechtfertigen keine generelle Verschärfung des Strafrechts. Die Nutzung solcher Einzelfälle zur Rechtfertigung von Forderungen nach weitreichenden Gesetzesänderungen ist vielmehr populistisch und unsachlich. Aber nichts anderes hat die AfD-Fraktion mit ihrem Thema zur heutigen Aktuellen Stunde im Sinn! Meine Damen und Herren, die derzeitige Grenze für die Strafmündigkeit in Deutschland liegt bei 14 Jahren und basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur kognitiven und moralischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Unterhalb dieser Altersgrenze verfügen Kinder nicht über die notwendige Einsichtsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein, um strafrechtlich belangt zu werden. Studien belegen, dass das Gehirn, insbesondere die für Impulskontrolle und Entscheidungsfindung zuständigen Areale, bei Kindern und Jugendlichen noch nicht vollständig ausgereift ist. Strafrechtliche Maßnahmen, bei denen Jugendliche wie Erwachsene behandelt werden, verkennen diese Entwicklungsunterschiede. Statt repressiver Maßnahmen ist es wichtig, erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken, um ihnen Wege aus der Kriminalität aufzuzeigen. Mit einfachen Worten: Was bringt eine Strafe, wenn sie nicht verstanden wird? Meine Damen und Herren, die Forderung, das Strafrecht als Schutzplanke zu verschärfen, geht an der Realität vorbei. Untersuchungen zeigen, dass härtere Strafen keine abschreckende Wirkung auf Jugendliche haben. Vielmehr verstärken sie häufig den Kontakt zu kriminellen Milieus, was eine kriminelle Karriere eher begünstigt als verhindert. Eine zu frühe Kriminalisierung junger Menschen führt oft dazu, dass junge Menschen in einen Teufelskreis aus Stigmatisierung und weiterer Straffälligkeit geraten. Die Süddeutsche Zeitung bringt es auf den Punkt: Wer Kinder bestraft, stabilisiert nicht das Unrechtsbewusstsein, sondern marginalisiert und isoliert sie. - Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Weiterhin ist das Jugendstrafrecht in Deutschland bewusst auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet, und das aus gutem Grunde. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier nicht die Sanktionierung im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, junge Menschen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dieser Ansatz hat sich bewährt, da er den individuellen Lebenskontext der Jugendlichen berücksichtigt. Projekte der Jugendhilfe, Täter-Opfer-Ausgleichsprogramme oder andere pädagogische Maßnahmen haben deutlich bessere Erfolge als Haftstrafen. All dies verkennt die AfD. Ein reines Sanktionsdenken würde diese Erfolge gefährden und den präventiven Charakter des Jugendstrafrechts untergraben. Dieses Prinzip hat sich bewährt. Die Rückfallquote bei Jugendlichen, die Maßnahmen des Jugendstrafrechts durchlaufen, ist deutlich geringer als bei Jugendlichen, die wie Erwachsene behandelt werden. Diesen Umstand bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, sehr geehrte Vertreter von ganz rechts außen. Meine Damen und Herren, auch ein Blick ins Ausland kann Aufschluss geben. Länder mit einer niedrigeren Strafmündigkeit wie die USA haben nicht weniger Jugendkriminalität. Im Gegenteil: Die Kriminalitätsraten sind dort oft höher und die Resozialisierungschancen deutlich schlechter. Deutschland hingegen steht mit seinem auf Erziehung ausgerichteten Ansatz im internationalen Vergleich gut da. Dies sollte uns ein mahnendes Beispiel sein, nicht denselben Fehler zu begehen. Meine Damen und Herren, Kinder und Jugendliche unter der Strafmündigkeitsgrenze sind auch nicht rechtsfrei, wie die AfD suggeriert. Maßnahmen des Jugendamts und des Familienrechts bieten bereits heute ausreichende Möglichkeiten, auf Fehlverhalten einzugehen und Kinder vor weiteren Straftaten zu schützen. Strafrechtliche Maßnahmen würden diesen Schutz nicht verbessern, sondern oft verschlechtern, indem sie das Kind stigmatisieren und seine Entwicklung behindern. Schließlich steht die Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeit im Widerspruch zum Grundgedanken eines Rechtsstaates, der Kinder besonders schützt. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Wesen der Entwicklung, die unseren Schutz und unsere Fürsorge benötigen. Ein Strafsystem, das Kinder wie Erwachsene behandelt, missachtet diesen Grundsatz. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Die Forderung der AfD nach einer Anpassung der Schutzplanke Strafrecht ist eine gefährliche und unsachliche Forderung, die nicht auf Fakten, sondern auf populistischer Angstmacherei basiert. Also: Alles wie immer! Vielen Dank.
