Dr. h. c. (UoG) Björn Thümler
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Weil ich die Frage nicht stellen konnte, mache ich es eben auf diesem Wege. Wir halten erst einmal fest: Es geht tatsächlich um die Einführung einer Bürgerversicherung. Das hat Frau Beckmann gerade bestätigt. Zweitens möchte ich Sie fragen: Der DGB befürwortet das zwar, aber warum lehnt der Beamtenbund es kategorisch ab? Das müssten Sie auch einmal erklären. Ich habe noch eine dritte Frage an Sie. Sie sprechen immer von Wahlfreiheit, obwohl Sie genau wissen, dass diese in Ihrem Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist. Danach hat man die Wahlmöglichkeit nur ein einziges Mal: Man kann die Entscheidung treffen, in die GKV zu gehen, aber kann dann nie wieder zurück. Aber damit schränken Sie genau die Wahlmöglichkeit ein, die jetzt vorhanden ist, weil Beamtinnen und Beamte derzeit entscheiden können, dass sie nach zehn Jahren wechseln, sodass sie die Vorteile der GKV und der PKV entsprechend nutzen können. Das funktioniert in diesem System gut und führt im Übrigen dazu, dass GKV und PKV in einem Konkurrenzsystem bessere Leistungen für beide Versichertengruppen vorhalten, als das in einem monotonen System der Fall wäre. Wenn Sie das noch erklären könnten, Frau Beckmann, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank.
