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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky

fraktionslos 25.09.2024 4:26 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das nennt man dann wohl eine Rolle rückwärts, oder, wie Konrad Adenauer gesagt haben soll, „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern." Jetzt sollen die Hauptverwaltungsbeamten eine Amtszeit von acht Jahren bekommen, wie vor 2013. Seinerzeit hat es die damalige rot-grüne Regierung für besser gefunden, aus acht eine fünf zu machen. Zur nunmehr vorgeschlagenen Kehrtwende listen Sie auf Seite 10 der Drucksache eine Reihe von Gründen, die auffällig den Argumenten der kommunalen Spitzenverbände aus 2013 eben gegen die fünfjährige Amtszeit Drucksache 17/578 ähneln, auf. Heute argumentiert die gleiche rot-grüne Koalition mit fast gleichen Gründen für die achtjährige Amtszeit, wie sie sie 2013 bekämpfte. Beispiel, Zitat aus 2013: „Die Abkoppelung der HVB-Wahlen von den Wahlen der Abgeordneten hat sich nicht bewährt." Heute, Zitat aus der Drucksache: „... die Trennung der Wahltermine stärkt die Aufmerksamkeit für die jeweilige Wahl." Das sahen aber die Wähler im Landkreis Diepholz bei der Wahl des Landrates an diesem Sonntag anders. Die Wahlbeteiligung lag dort laut NDR nur bei 29,5 %. 70 % blieben zuhause. 1996 hat die SPD unter Gerhard Schröder mit einer Stimme Mehrheit gegen die CDU und Grüne die Doppelspitze abgeschafft und eine Amtszeit von fünf Jahren für HVBs eingeführt. 2005 hat die CDU/FDP-Regierung eine achtjährige Wahlperiode, übrigens mit wieder ähnlichen Argumenten, eingeführt, um 2013 zu fünf Jahren zurückzukehren. Innerhalb von weniger als 30 Jahren hat Niedersachsen also alle Varianten erlebt, zum Glück aber ohne, dass die kommunale Arbeit wesentlich oder sichtbar beeinflusst wurde. Das hat seine Gründe: Sie argumentieren, wir brauchen fähige und kluge Menschen für die Posten der HVBs. Von diesen sind nur wenige bereit, ihre eigene eventuell gutlaufende wirtschaftliche Karriere für den zeitlich begrenzten Rahmen des HVB-Amtes zu unterbrechen. Man muss sich dann fragen, ob eine Verlängerung der Amtszeit um ganze drei Jahre wirklich das schlagende Argument ist, um die Attraktivität zu erhöhen. Zweitens. Sie sprechen richtigerweise davon, dass für die vielfältigen und komplexen Aufgaben in den Kommunen gut qualifizierte und kluge Köpfe erforderlich sind. Gerade für die Hauptverwaltungsbeamten ist das aber keine Tätigkeitsvoraussetzung. Für eine erfolgreiche Wahl muss man nur genügend Stimmen sammeln, Qualifikationskriterien sind nicht erforderlich. Man gibt sich offenbar der Hoffnung hin, der gewählte Hauptverwaltungsbeamte werde den Laden schon irgendwie schmeißen. Meistens funktioniert dies auch, weil die Verwaltungen so gut aufgestellt sind, dass man es gar nicht merkt, wenn der HVB eine Niete ist. Warum kann man dann nicht konsequent einen Schritt weiter zurückgehen und das bewährte Modell der bis 1996 geltenden sogenannten Doppelspitze mit zwölfjähriger Amtszeit wiederherstellen? Die Verwaltungsfachkompetenz würde durch das Amt des Gemeinde- oder Oberkreisdirektors sichergestellt und eine zwölfjährige Amtszeit möglicherweise die gewünschte Attraktivität des HVB-Amtes entscheidend erhöhen. Wenn man aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht so weit gehen will, soll man sich zumindest die Frage stellen: Wäre es nicht besser, eine Amtszeit von zehn Jahren festzulegen? Diese hätte zwei Vorteile: Zum eine würde die wohl unbedingt erwünschte Verlängerung eintreten, und zum anderen müsste man nicht gesonderte Bürgermeisterwahlen durchführen, sondern könnte bei der Synchronisierung bleiben, zumindest alle zehn Jahre. Das spart erheblich Geld ein und die Wahlen der HVBs könnten mit der Wahl der Vertretungen stattfinden und somit die Attraktivität der Wahlen erhöhen, um bei den rot-grünen Argumenten aus 2013 zu bleiben. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt vom Bündnis 90/Die Grünen.

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