Stephan Bothe
Integration zur Bringschuld erklären - Null-Toleranz-Strategie gegen Kriminelle, Silvesterrandalierer und Parallelgesellschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Ihnen vorliegenden Antrag richtigerweise erklärt, „dass jegliche Form von Angriffen und Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte der Polizei, Feuerwehren, Hilfsorganisationen … inakzeptabel ist. Ein solches Verhalten ist nicht hinzunehmen und ist … zu verfolgen“. Gleichzeitig lehnt diese Landesregierung aber alle Maßnahmen ab, die nötig wären, um genau dieses Ziel zu erreichen, und dies konsequent. Diesen Widerspruch müssen Sie bitte den Einsatz- und Rettungskräften mal erklären! Die haben nämlich nichts davon, dass Ihre Gedanken bei den nächsten Vorfällen wieder obligatorisch und routiniert bei ihnen sind, bei den Opfern der Übergriffe. Stattdessen wollen sie endlich Sicherheit bei der Ausübung ihres verantwortungsvollen Dienstes für die Menschen in diesem Land. Die von der Landesregierung behauptete Erfüllung ihrer „Pflicht zu einer modernen und sachgerechten Ausstattung“ von Landespolizei und Feuerwehr ist leider nicht zu erkennen. Die technische Ausstattung mit Waffen, Body- und Dashcams sowie allgemeinen Führungen- und Einsatzmitteln wird entgegen ihren Beteuerungen leider nicht auf dem neuesten Stand gehalten. Weder stand am 17. Mai dieses Jahres in Hannover-Vinnhorst ein Taser zur Verfügung, mit dem der Schusswaffengebrauch gegen einen gewalttätigen Asylanten nicht erforderlich gewesen wäre, noch hatten die Beamten am 28. Oktober letzten Jahres in Ganderkesee ein Einsatzkonzept oder die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung, um die auf frischer Tat angetroffenen Täter einer Automatensprengung zu stoppen und festzunehmen. Wenn man ein Problem nachhaltig bekämpfen will ‑ was Sie alle vorgeben ‑, ist eine zwingende Voraussetzung dafür, alle relevanten Parameter zu kennen. Dazu gehört, zu wissen, wer die Täter sind. Dazu gehört auch, zu wissen, aus welchem Milieu potenzielle künftige Tätergruppen kommen könnten, um präventiv zu handeln. Daher ist es zwingend notwendig, in der PKS tatverdächtige Personen, die sowohl die deutsche als auch andere Staatsangehörigkeiten besitzen, gesondert zu erfassen und bei deutschen Tätern aufzuschlüsseln, ob sie nach der Definition des Statistischen Bundesamts einen Migrationshintergrund haben. Erst dies gäbe ein klares Gesamtbild. Sie fürchten dies aber wie der Teufel das Weihwasser und lehnen es mit fadenscheinigen Begründungen ab. Der Grund ist, dass das Scheitern der von Ihnen unterstützten und geförderten Migrationspolitik so wenig wie möglich sichtbar werden soll. Jetzt kommen wir zum Thema „Nennung der Vornamen deutscher Tatverdächtiger aus der Silvesternacht“. In der gestrigen HAZ meinte der Vorsitzende der SPD-Fraktion, hier Rassismus zu erkennen. Wenn er gleichzeitig alle Menschen mit Migrationshintergrund als Ausländer bezeichnet, offenbar weil er davon ausgeht, dass es sich bei den Tätern um Menschen um Migrationshintergrund handelt, dann hat er doch selbst ein Rassismusproblem. - Herr Tonne, das ist Ihr Problem und nicht das Problem der AfD-Fraktion. Dass wir die Nennung der Vornamen der deutschen Straftäter aus der vergangenen Silversternacht überhaupt vor dem Staatsgerichtshof einklagen müssen, zeigt das taktische Verhältnis dieser Landesregierung und dieser Innenministerin zu Transparenz und Aufklärung der Bevölkerung. Mut zur Wahrheit ist Ihre Sache nicht. Daher ist die innere Sicherheit in Niedersachsen bei Ihnen in denkbar schlechten Händen. Vielen Dank.
