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Saskia Buschmann

CDU 28.05.2026 7:43 min Tagungsabschnitte 19/34

Behördlichen Rechtsschutz für Polizeibeamte verbessern - die Betreuungslücke in der staatlichen Fürsorgepflicht für Beamte schließen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zu dem vorliegenden Antrag komme, erlauben Sie mir ein paar Vorbemerkungen in eigener Sache: Ich habe über 20 Jahre meines Lebens im aktiven Polizeidienst dieses Landes verbracht in Oldenburg, in Wittmund, in Osnabrück, in Hannover und in Aurich, auf Dienststellen, deren Türen ich heute noch öffne, nicht nur, weil ich eine von ihnen war, sondern weil ich immer wieder zu ihnen in die Dienststellen und Pausenräume gehe, um mir anzuhören, wo der Schuh drückt. Ich sage Ihnen das, meine Damen und Herren, weil es sich bei dem, was wir heute besprechen, um keinen theoretischen Vorgang handelt. Das, was Sie beschrieben haben und sich vorstellen, Herr Bothe, ist ja ein Schloss, aber ich glaube, es ist überhaupt nicht umsetzbar. Das, worüber wir heute sprechen, ist Arbeitsalltag aller Polizistinnen und Polizisten in unserem Land. Unsere Polizei steht tagtäglich an vorderster Front für Recht, für Ordnung und für Sicherheit. Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen treffen Entscheidungen in Sekundenbruchteilen, Entscheidungen, die für andere Menschen existenzielle Folgen haben können, und sie tun das unter Druck - körperlich, psychisch und auch gesellschaftlich. Gerade Einsätze mit Zwangsmaßnahmen oder Schusswaffengebrauch sind belastende Ausnahmesituationen; sie bleiben prägend. Gleichzeitig ist klar: In einem Rechtsstaat wird jede solche Handlung überprüft. Das ist auch richtig so, aber wir müssen die Frage stellen: Wie gehen wir mit denjenigen um, die für diesen Staat handeln, wenn sie selbst in den Fokus von Ermittlungen geraten? Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 24. April 2025 wurden in Niedersachsen 6 377 Tatvorwürfe gegen Polizeibedienstete im Dienst erfasst - 6 377, weit über 1 000 pro Jahr! Besonders häufig: Körperverletzung im Amt, Nötigung, Freiheitsberaubung. Und jetzt kommt das Entscheidende: 5 262 dieser Verfahren wurden eingestellt, mangels Tatverdacht - über 82 %! Vier von fünf Vorwürfen nicht haltbar, vier von fünf Karrieren belastet, vier von fünf Beamten Monate, manchmal Jahre im Wartezustand. Die rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert, und das ist gut so und genau richtig. Viele Beamtinnen und Beamten geraten in Verfahren, die sich am Ende als unbegründet erweisen. Sie stehen in dieser Zeit unter Druck - beruflich, finanziell, persönlich und medial. Sie verlieren Schlaf, sie verlieren Vertrauen, manche verlieren Familien oder Freunde. Wer das nicht erlebt hat, kann es sich nicht vorstellen. Die Landesregierung verweist auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 45 Beamtenstatusgesetz konkretisiert durch ein zinsloses Darlehen für Rechtsschutzkosten nach den Verwaltungsvorschriften. Doch genau hier beginnt das Problem: Ein Darlehen ist keine Fürsorge, ein Antragsformular ist kein Beistand, und ein finanzielles Risiko, das der Beamte trägt, obwohl er im Auftrag des Staates gehandelt hat, ist keine zeitgemäße Lösung. Die Gewerkschaften springen in diese Lücke. Die Frage darf gestellt werden: Sollen Gewerkschaften staatliche Fürsorgepflicht ersetzen? Hinzu kommt eine zweite Lücke bereits zu Beginn des Verfahrens: Erste Vernehmungen finden zeitnah statt. Der Beamte muss sich schnell rechtlich orientieren. Was er braucht, ist ein Anwalt am Telefon, wenn es brennt, nicht ein Antragsformular in der Schublade. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat diese Lücke bereits im Januar 2023 in der Drucksache 19/308 benannt. Dass eine Reform bis heute aussteht, will ich nicht beschönigen. Aber die Frage ist nicht, wer wem Versäumnisse vorrechnet, die Frage ist, ob wir bereit sind, diese Lücke jetzt gemeinsam zu schließen. Und damit zum Antrag der AfD: Wer in Zeiten knapper Kassen und überbordender Bürokratie eine neue Koordinationsstelle an jeder Polizeidirektion, am LKA und an der ZPD aufbauen will, hat weder verstanden, was die Polizei braucht, noch was dieses Land leisten kann. Die regionalen Beratungsstellen Sie hören es sogar von mir leisten gute seelische Nachsorge. Was fehlt, ist nicht eine weitere Behörde, was fehlt, ist schneller, unbürokratischer Rechtsbeistand. Wir als CDU-Fraktion sagen klar: Wir wollen Polizisten nicht schützen vor dem Recht, wir wollen Polizisten schützen durch das Recht. Es geht nicht um Sonderrechte, es geht nicht um Privilegien - es geht um die Fürsorgepflicht eines Staates gegenüber denen, die seine Gewalt ausüben. Dafür brauchen wir vier Schritte: Erstens: ein Anwalt am Telefon, wenn es brennt, nicht ein Antragsformular in der Schublade. Zweitens: Schluss mit dem Darlehen für Beamte, die ihre Pflicht getan haben. Wir brauchen eine echte Kostenübernahme und jetzt kommt der Unterschied differenziert nach Einsatzlagen. Drittens: klare Regeln, damit jeder Beamte weiß, woran er ist - und der Dienstherr im Übrigen auch. Viertens: Wer mit dem Kopf in den Akten steckt, braucht jemanden, der ihm den Rücken stärkt. Rechtsbeistand und psychosoziale Begleitung gehören für mich zusammen. Meine Damen und Herren, unsere Polizei verdient Rückhalt, nicht nur im Einsatz, sondern insbesondere auch danach. Der Rechtsstaat lebt davon, dass staatliches Handeln überprüft wird. Aber er lebt ebenso davon, dass diejenigen, die für ihn handeln, nicht alleine gelassen werden. Wir stehen an der Seite unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, wir haben diese Lücke bereits vor gut zwei Jahren erkannt, und wir erkennen diese Lücke auch weiterhin an. Wir sind bereit, verantwortungsvoll an Verbesserungen mitzuarbeiten. Gerade nach dem doch sehr deutlichen Misstrauen gestern mit dem Disziplinargesetz was mir im Übrigen sofort Nachrichten beschert hat, haben unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein positives Signal aus dem Landtag verdient, damit die Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich in den letzten Wochen in Aurich und anderen Orten gesprochen habe, heute Abend nach Hause kommen und ihren Familien sagen können: „Heute hat der Landtag etwas Gutes getan, etwas, das mich stärkt." Nicht stärker gegen den Bürger, sondern stärker für den Bürger. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Buschmann. -

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