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René Kopka

SPD 11.09.2025 5:36 min Tagungsabschnitte 19/27

Die Einführung eines Landesbaukindergelds prüfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion wird dem Antrag auch heute nicht zustimmen. Herr Lilienthal, das tut mir leid. Deutschland hat im europäischen Vergleich eine niedrige Wohneigentumsquote - das stimmt. Niedersachsen dagegen ist ein Eigenheimland: Über die Hälfte der Menschen lebt hier in Eigenheimen - trotz historischer Hürden, trotz starker Mietkultur. Ich will Ihnen auch erklären, woran das lag. Schließlich lag der Fokus beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg nicht auf Eigenheimen, sondern auf der schnellen Schaffung von Mietwohnungen. Staatlich geförderte und genossenschaftliche Projekte prägen bis heute unsere Städte. Mieten gilt in Deutschland also nicht als Notlösung, sondern wird bewusst gewählt, weil es Flexibilität ermöglicht. Dazu kommt: Unser Mietrecht bietet Mieterinnen und Mietern ein hohes Maß an Sicherheit, etwa vor willkürlichen Kündigungen oder drastischen Mieterhöhungen. Aber natürlich wünschen sich gerade auch Familien ein eigenes Zuhause. Regionale Unterschiede, Immobilienpreise und Einkommensstrukturen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Die Frage an dieser Stelle ist dann: Hilft das Instrument eines Landesbaukindergeldes hier wirklich weiter? Die Antwort lautet: Nein, das tut es nicht. Auf die historischen Erfahrungen mit dem Baukindergeld bin ich bereits in der ersten Plenardebatte eingegangen - das möchte ich noch einmal kurz erwähnen: Bereits in der Vergangenheit hat der Staat ja versucht, den Erwerb von Wohneigentum mit Zuschüssen zu fördern: einmal mit der Eigenheimzulage und dann von 2018 bis 2023 mit dem Baukindergeld im Bund. Letzteres sah Zuschüsse von bis zu 12 000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Insgesamt wurden fast 10 Milliarden Euro ausgezahlt. Doch trotz dieser enormen Summe blieb die Wirkung begrenzt. Analysen zeigen: In den meisten Regionen deckte das Baukindergeld weniger als 5 % der Kaufkosten, in Großstädten lag die Quote bei unter 2,5 %, und Wirkung zeigte es fast ausschließlich in strukturschwachen Regionen. Selbst in Bayern das ist im Antrag ja auch beschrieben, wo es mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus eine Verdoppelung der Zuschüsse gab, blieb der Effekt gering. Das konnte in den Beratungen auch nicht widerlegt werden. Bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellte fest, dass viele Familien gefördert wurden, die auch ohne Zuschüsse gebaut hätten. In vielen Fällen wurde das Geld über höhere Immobilienpreise schlicht von Verkäufern und Bauträgern abgeschöpft. Auch meine Befürchtung hinsichtlich des bürokratischen Aufwands besteht weiter und konnte in den Beratungen ebenfalls nicht widerlegt werden. Ein aufwendiges Antragsverfahren mit Einkommensprüfung und Nachweisen ist zu befürchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es noch einmal deutlich zu machen: Das Baukindergeld ist nicht ersatzlos entfallen, sondern durch moderne und zielgenauere Programme ersetzt worden: „Wohneigentum für Familien" KfW 300: zinsgünstige Kredite bis 270 000 Euro, „Jung kauft Alt" KfW 308: Kredite bis 150 000 Euro für den Erwerb und die Sanierung von Bestandsimmobilien. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Instrumente zielgerichteter und nachhaltiger wirken und sofort helfen, statt kleinschrittig über ein Jahrzehnt verteilt. An dieser Stelle gilt es aber auch weiter anzusetzen. Wenn wir die Wohneigentumsquote erhöhen wollen, brauchen wir zeitgemäße Maßnahmen: Ausbau der KfW-Programme, die Neubau- und Bestandserwerb fördern, Vereinfachung von Bauvorgaben und Genehmigungsverfahren, damit schneller und günstiger gebaut werden kann. Hier sind wir mit der Novellierung der NBauO auch vorangegangen und machen weiter. Es gilt weiterhin: einfacher, schneller und günstiger. Aber auch der Koalitionsvertrag im Bund enthält bereits Ansätze dazu: Ausbau des Sozialwohnungsbaus und Unterstützung für Junges Wohnen. Meine Damen und Herren, ein niedersächsisches Landesbaukindergeld wäre haushaltspolitisch kaum verantwortbar und förderpolitisch ineffektiv. ‑ Ja! Pauschale Förderungen verursachen enorme Kosten, führen zu Mitnahmeeffekten und helfen gerade dort nicht, wo die Probleme am größten sind. Der Antrag der AfD reiht sich in eine Reihe von Vorschlägen ein, die mehr von nostalgischer Symbolpolitik als von realitätsnaher Problemlösung geprägt sind. Anstatt die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt mit wirksamen und zukunftsfähigen Konzepten anzugehen, wird ein Instrument hervorgeholt, dessen Wirkungslosigkeit längst belegt ist. Das ist keine Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Das ist wohnungspolitisches Verharren im Gestern. Wer bezahlbares Wohnen fördern will, muss sich den tatsächlichen Rahmenbedingungen stellen und darf nicht an Konzepten festhalten, die längst überholt sind. Wir müssen Familien unterstützen, aber mit durchdachten, nachhaltigen und unbürokratischen Förderinstrumenten, mit Krediten und einem Bau- und Planungsrecht, das Bauen schneller und günstiger macht. Ein Baukindergeld mit der Gießkanne ist an dieser Stelle nicht zielführend und nicht das richtige Instrument. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Herr Kollege Kopka,

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